Eine Beerdigungsversicherung – meist als Sterbegeldversicherung verkauft – ist eine kleine Todesfallversicherung, die im Sterbefall eine feste Summe an die Hinterbliebenen auszahlt, damit diese die Bestattung bezahlen können. Sie klingt nach einer vernünftigen Vorsorge, steht aber bei Verbraucherschützern seit Jahren in der Kritik: Wer sie erst im höheren Alter abschließt, zahlt am Ende oft mehr an Beiträgen ein, als die Angehörigen später ausgezahlt bekommen. Ob sich die Versicherung für Sie lohnt, hängt vor allem von Ihrem Eintrittsalter, Ihrer Gesundheit und Ihren Rücklagen ab.
Dieser Ratgeber ordnet das Thema ehrlich ein: Was eine Beerdigungsversicherung ist und wie sie funktioniert, was sie kostet, für wen sie sinnvoll ist – und welche Alternativen (Treuhandkonto, Sparplan) oft die klügere Wahl sind. Am Ende erfahren Sie außerdem, was Sie tun können, wenn das Geld für eine Beerdigung gerade nicht da ist. Wichtig vorweg: Dieser Text bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung.
Beerdigungsversicherung – das Wichtigste auf einen Blick
Kurz gesagt: Eine Beerdigungsversicherung sichert eine feste Todesfallsumme, ist aber selten ein gutes Geschäft. Wer diszipliniert Geld zurücklegen kann, fährt mit einem Sparkonto oder einem Treuhand-Vorsorgevertrag meist günstiger. Die folgende Übersicht fasst die Eckpunkte zusammen; die Details erklären wir anschließend.
| Frage | Kurzantwort |
|---|---|
| Was ist das? | Kleine Kapital-Lebensversicherung, die eine feste Summe (meist 4.000–10.000 €) im Todesfall auszahlt |
| Andere Namen | Sterbegeldversicherung, Bestattungsversicherung, Sterbeversicherung |
| Was kostet sie? | Monatsbeitrag je nach Eintrittsalter und Summe – im Alter oft 30–60 € und mehr |
| Wartezeit | Ohne Gesundheitsprüfung meist 12–36 Monate, in denen nur die Beiträge zurückfließen |
| Lohnt sie sich? | Für junge, gesunde Menschen eher; für ältere Neu-Abschließer meist nicht |
| Bessere Alternative? | Oft Sparplan/Tagesgeld oder ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto |
Der wichtigste Satz der Verbraucherzentrale dazu lautet sinngemäß: Im Rentenalter oder kurz davor sollte man keine Sterbegeldversicherung mehr neu abschließen. Warum das so ist, sehen wir uns gleich genauer an.
Was ist eine Beerdigungsversicherung?
Eine Beerdigungsversicherung ist eine zweckgebundene Kapital-Lebensversicherung mit garantierter Todesfallleistung – gedacht, um die Bestattungskosten zu decken und die Angehörigen finanziell zu entlasten. Die Begriffe Beerdigungsversicherung, Sterbegeldversicherung, Bestattungsversicherung und Sterbeversicherung meinen dabei praktisch dasselbe Produkt; „Sterbegeldversicherung” ist die offizielle Bezeichnung der Versicherer.
Anders als eine klassische Kapital-Lebensversicherung hat sie kein festes Ablaufdatum: Die vereinbarte Summe wird ausgezahlt, wann immer der Tod eintritt. Die Versicherungssummen sind bewusst niedrig – üblich sind rund 4.000 bis 10.000 Euro, weil die Police nur die Bestattung finanzieren, nicht Vermögen aufbauen soll. Damit grenzt sie sich klar von zwei Nachbarprodukten ab:
- Risikolebensversicherung – zahlt hohe Summen (etwa zur Familienabsicherung), aber nur, wenn der Tod innerhalb einer befristeten Laufzeit eintritt. Sie eignet sich nicht als reine Bestattungsvorsorge.
- Klassische Kapitallebensversicherung – dient dem Vermögensaufbau mit deutlich höheren Summen und ist nicht zweckgebunden.
Die Beerdigungsversicherung besetzt also eine Nische: eine überschaubare, garantierte Summe, die verlässlich für die letzten Kosten bereitsteht.
Wie funktioniert die Versicherung?
Sie zahlen monatliche Beiträge ein, und im Todesfall erhält der von Ihnen bestimmte Bezugsberechtigte die vereinbarte Summe ausgezahlt – steuerfrei und meist zügig, oft schon gegen Vorlage der Sterbeurkunde. Als versicherte Person und Versicherungsnehmer treten Sie in der Regel selbst auf; Bezugsberechtigter kann ein Angehöriger sein oder – bei einem Vorsorgevertrag – direkt der beauftragte Bestatter.
Die wichtigsten Bausteine im Überblick:
- Beitragszahlung: je nach Tarif lebenslang oder bis zu einem Endalter (etwa 85 Jahre). Danach ist die Police beitragsfrei, der Schutz bleibt bestehen.
- Garantierte Todesfallleistung: Die Summe steht fest und wird unabhängig vom Zeitpunkt des Todes gezahlt (nach Ablauf der Wartezeit, siehe unten).
- Bezugsrecht: Sie legen fest, wer das Geld erhält. Damit ist die Summe zweckgebunden verfügbar und fällt nicht in eine womöglich gesperrte Erbmasse.
- Überschussbeteiligung: Viele Tarife schreiben Überschüsse gut, wodurch die Auszahlung über die Jahre leicht steigen kann – garantiert ist aber nur die vereinbarte Grundsumme.
Wer die Beiträge einmal nicht mehr aufbringen kann, hat je nach Vertrag die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung (reduzierte Summe, keine weiteren Beiträge) oder einer Kündigung mit – meist geringem – Rückkaufswert. Gerade eine Kündigung ist selten lohnend, weil in den ersten Jahren viel in Abschluss- und Risikokosten fließt.
Was kostet eine Beerdigungsversicherung?
Der Monatsbeitrag richtet sich vor allem nach dem Eintrittsalter und der gewünschten Versicherungssumme: Je älter Sie beim Abschluss sind, desto höher der Beitrag – weil das Sterberisiko steigt. Feste Preise lassen sich nicht nennen, sie sind stark tarifabhängig. Als grobe Orientierung aus veröffentlichten Anbieterbeispielen: Für eine Summe von rund 7.500 Euro liegen die Beiträge bei einem Abschluss mit 60 Jahren teils bei etwa 40 Euro im Monat und steigen bei Abschluss mit 65 auf über 50 Euro; sehr niedrige Summen (etwa 3.000 Euro) werden von manchen Versicherern ab wenigen Euro monatlich beworben. Diese Zahlen sind Beispiele, keine festen Tarife – ein individueller Vergleich mehrerer Anbieter ist unerlässlich.
Ein einfacher Merksatz zeigt das Grundproblem: Wer mit 65 Jahren eine Summe von 7.500 Euro absichert und über 50 Euro im Monat zahlt, hat die Summe rechnerisch schon nach gut zwölf Jahren eingezahlt. Wer älter wird, zahlt dann mehr ein, als am Ende ausgezahlt wird. Genau hier setzt die Kritik an (siehe unten).
Wie hoch sollte die Summe sein? Sinnvoll ist eine Orientierung an den realen Bestattungskosten. Eine Beerdigung kostet in Deutschland im Schnitt rund 4.000 bis 7.000 Euro – ohne Grab am unteren Ende, mit Grabstein und Grabanlage darüber. Je nach Bestattungsart und Region ist die Spanne aber groß. Eine genaue Aufschlüsselung finden Sie in unseren Ratgebern Was kostet eine Beerdigung und Was kostet eine Feuerbestattung; wer bewusst sparsam plant, findet Anregungen unter Was ist die günstigste Bestattung. Eine Versicherungssumme deutlich über diesen Kosten anzusetzen, treibt nur den Beitrag in die Höhe.
Wartezeit und Gesundheitsprüfung
Fast alle Beerdigungsversicherungen haben eine Wartezeit von meist 12 bis 36 Monaten (häufig 24 Monate). Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit eines natürlichen Todes, wird in der Regel nur die Summe der eingezahlten Beiträge erstattet – nicht die volle Versicherungssumme. Diese Karenzzeit schützt den Versicherer davor, dass jemand die Police kurz vor dem absehbaren Tod abschließt.
Zwei wichtige Ausnahmen und Stellschrauben:
- Ohne Gesundheitsprüfung: Viele Tarife verzichten auf Gesundheitsfragen – dann gilt aber die volle Wartezeit. Das ist attraktiv für Menschen mit Vorerkrankungen, die anderswo keinen Schutz bekämen.
- Mit (vereinfachter) Gesundheitsprüfung: Wer einige Gesundheitsfragen beantwortet, kann oft Sofortschutz ohne Wartezeit erhalten – die volle Summe steht dann ab dem ersten Tag bereit.
- Unfalltod: Bei einem Tod durch Unfall zahlen die meisten Tarife die volle Summe sofort, also auch innerhalb der Wartezeit.
Das Höchsteintrittsalter liegt je nach Anbieter meist bei 75, teils bei 80 oder 85 Jahren. Tarife ganz ohne Gesundheitsprüfung haben oft eine niedrigere Altersgrenze. Gerade in diesem hohen Alter ist ein Neuabschluss aber finanziell fast nie sinnvoll.
Lohnt sich eine Beerdigungsversicherung?
Für die meisten Menschen, die erst im Rentenalter abschließen, lohnt sich eine Beerdigungsversicherung nicht – Verbraucherzentrale und Finanztest bewerten sie regelmäßig kritisch, weil eingezahlte Beiträge die Versicherungssumme häufig übersteigen und die Rendite niedrig ist. Ein großer Teil der Beiträge fließt in Risiko- und Abschlusskosten statt in die spätere Auszahlung. Verbraucherschützer sprechen deshalb pointiert vom „Renditegrab”.
Trotzdem ist die Antwort nicht pauschal „nein”. Sinnvoll oder zumindest vertretbar kann die Versicherung sein für:
- Jüngere, gesunde Menschen, die früh und mit langer Laufzeit einsteigen – hier ist das Verhältnis von Beiträgen zu Leistung noch günstiger.
- Menschen ohne Rücklagen und ohne Spardisziplin, denen es schwerfällt, selbst konsequent Geld beiseitezulegen. Der feste monatliche Beitrag erzwingt die Vorsorge.
- Personen mit Vorerkrankungen, die trotzdem eine garantierte Todesfallsumme absichern möchten und einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung akzeptieren.
Nicht sinnvoll ist der Neuabschluss dagegen typischerweise für ältere Menschen, die bereits über Ersparnisse verfügen. Wer 5.000 bis 7.000 Euro auf einem Konto liegen hat oder sie über ein paar Jahre ansparen kann, braucht in aller Regel keine teure Police dafür. Prüfen Sie vor jedem Abschluss ehrlich: Könnte ich diese Summe auch selbst zurücklegen? Falls ja, ist das fast immer die günstigere Lösung.
Alternativen: Treuhandkonto, Sparen und Vorsorgevertrag
Statt einer Versicherung lässt sich Bestattungsvorsorge auch über einen Sparplan oder einen Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto regeln – beides ist oft günstiger und flexibler. Welche Lösung passt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Die wichtigsten Optionen im Vergleich:
| Lösung | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Beerdigungsversicherung | Garantierte Summe sofort bei Vertragsschluss möglich; auch ohne Gesundheitsprüfung; feste Sparverpflichtung | Oft mehr Beiträge als Leistung; niedrige Rendite; Wartezeit |
| Sparplan / Tagesgeld | Volle Kontrolle, keine Kosten, jederzeit verfügbar | Erfordert Disziplin; volle Summe erst nach Ansparzeit; nicht zweckgebunden |
| Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto | Wünsche verbindlich geregelt, Geld zweckgebunden und sicher angelegt; keine Wartezeit; vor dem Sozialamt geschützt | An konkreten Bestatter/Leistungen gebunden; keine Rendite |
Ein Bestattungsvorsorgevertrag hält Ihre Wünsche zur Bestattung fest, während das eingezahlte Geld über einen Treuhänder (etwa die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG) sicher und zweckgebunden verwaltet wird. Der große Vorteil gegenüber der Versicherung: Es gibt keine Wartezeit, die volle Summe steht sofort bereit, und die Vorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Wie ein solcher Vertrag genau funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Bestattungsvorsorgevertrag.
Schutz vor dem Sozialamt: das Schonvermögen
Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist als sogenanntes Schonvermögen geschützt: Sie zählt bei Grundsicherung, Sozialhilfe oder Pflegeheimkosten nicht als verwertbares Vermögen, auf das das Sozialamt zugreifen darf. Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 2003 grundsätzlich bestätigt und stützt sich auf das Sozialgesetzbuch (SGB XII). Der Gedanke dahinter: Jeder Mensch soll eine würdige Bestattung vorsorgen dürfen, ohne dass dieses Geld für laufende Sozialleistungen herangezogen wird.
Neben dem allgemeinen Schonvermögen (seit 2023 rund 10.000 Euro pro Person) wird zusätzlich ein Betrag für die Bestattungsvorsorge anerkannt – je nach Gericht und Kommune häufig in der Größenordnung von etwa 4.500 bis 5.400 Euro. Diese Werte schwanken jedoch, es gibt keinen bundeseinheitlich festen Betrag. Entscheidend ist, dass die Vorsorge zweckgebunden und unwiderruflich angelegt ist – am sichersten über einen Treuhandvertrag – und bevor Hilfebedürftigkeit eintritt. Ein reines Sparkonto ohne Zweckbindung genießt diesen Schutz nicht automatisch. Bei Fragen dazu helfen Sozialämter, Betreuungsvereine oder eine unabhängige Beratung weiter; einen Überblick über Anlaufstellen bietet unser Ratgeber Wer hilft bei einem Todesfall.
Kein Geld für die Beerdigung? Kredit, Ratenzahlung und Sozialbestattung
Wenn im Sterbefall das Geld für die Beerdigung fehlt, gibt es mehrere Wege: Ratenzahlung beim Bestatter, ein Bestattungskredit der Bank oder – wenn die Kosten unzumutbar sind – die Kostenübernahme durch das Sozialamt. Ein spontaner „Kredit für die Beerdigung” ist dabei nur eine von mehreren Möglichkeiten und selten die günstigste.
- Ratenzahlung oder Stundung beim Bestatter: Viele Bestatter bieten an, die Rechnung in Raten zu begleichen. Das ist oft die einfachste Lösung und wird von Sozialgerichten teils sogar erwartet, bevor das Sozialamt einspringt.
- Bestattungskredit: Ein normaler Ratenkredit der Bank überbrückt kurzfristig, kostet aber Zinsen. Er lohnt nur, wenn absehbar ist, dass die Kosten – etwa aus einer Erbschaft oder Lebensversicherung – bald erstattet werden.
- Sozialbestattung nach § 74 SGB XII: Ist es dem Kostenpflichtigen finanziell nicht zumutbar, die Bestattung zu bezahlen, übernimmt das Sozialamt die „erforderlichen Kosten” einer einfachen, würdigen Bestattung. Der Antrag wird beim Sozialamt am Sterbeort gestellt – am besten, bevor der Auftrag an den Bestatter erteilt wird.
Wer eine Beerdigung bezahlt hat oder dazu verpflichtet ist, sollte außerdem klären, wer die Kosten letztlich tragen muss. Das ist nicht immer der, der die Rechnung zunächst erhält – die Details erklärt unser Ratgeber Wer zahlt die Bestattungskosten. Wichtig zu wissen: Selbst wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, bleibt er unter Umständen bestattungspflichtig. Wie Schulden und Kosten im Sterbefall zusammenhängen, behandelt der Ratgeber Wer zahlt Schulden im Todesfall ohne Erbe.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
Wenn Sie sich für eine Beerdigungsversicherung entscheiden, lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich – die Unterschiede zwischen den Tarifen sind erheblich. Achten Sie besonders auf diese Punkte:
- Beitrag im Verhältnis zur Summe: Rechnen Sie aus, wie viel Sie bis zu einem realistischen Lebensalter insgesamt einzahlen. Übersteigt die Summe der Beiträge die Versicherungssumme deutlich, ist der Tarif kaum sinnvoll.
- Wartezeit und Gesundheitsfragen: Prüfen Sie, ob Sie Sofortschutz mit Gesundheitsprüfung oder einen wartezeitbehafteten Tarif ohne Fragen brauchen.
- Beitragszahldauer: Zahlen Sie lebenslang oder endet die Beitragspflicht mit einem bestimmten Alter? Ein Endalter begrenzt die Gesamtkosten.
- Finanzstärke des Versicherers: Die Summe wird erst in vielen Jahren fällig – wählen Sie einen soliden, etablierten Anbieter.
- Beitragsfreistellung: Gibt es die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, falls Sie später nicht mehr zahlen können?
Und der wichtigste Rat bleibt: Vergleichen Sie die Police immer mit der Alternative, das Geld selbst anzusparen oder in einen Treuhand-Vorsorgevertrag einzuzahlen. Nur wenn die Versicherung in Ihrer konkreten Situation Vorteile bietet, ist sie die richtige Wahl.
Häufige Fragen zur Beerdigungsversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Beerdigungsversicherung und Sterbegeldversicherung? Es gibt keinen – die Begriffe Beerdigungsversicherung, Sterbegeldversicherung, Bestattungsversicherung und Sterbeversicherung bezeichnen dasselbe Produkt: eine kleine Kapital-Lebensversicherung, die im Todesfall eine feste Summe zur Deckung der Bestattungskosten auszahlt. „Sterbegeldversicherung” ist die gängige offizielle Bezeichnung der Versicherer.
Lohnt sich eine Beerdigungsversicherung? Für junge, gesunde Menschen und für alle ohne Rücklagen kann sie sinnvoll sein. Wer sie erst im Rentenalter abschließt, zahlt jedoch oft mehr an Beiträgen ein, als später ausgezahlt wird. Verbraucherzentrale und Finanztest raten von einem späten Abschluss meist ab. Prüfen Sie immer, ob Sie die benötigte Summe nicht günstiger selbst ansparen können.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Sinnvoll ist eine Orientierung an den realen Bestattungskosten, die in Deutschland im Schnitt bei rund 4.000 bis 7.000 Euro liegen. Eine deutlich höhere Summe treibt nur den Beitrag in die Höhe, ohne echten Nutzen für die Bestattung.
Gibt es eine Wartezeit, und was passiert, wenn ich vorher sterbe? Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung gilt meist eine Wartezeit von 12 bis 36 Monaten. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit eines natürlichen Todes, werden in der Regel nur die eingezahlten Beiträge erstattet. Bei Unfalltod zahlen die meisten Tarife die volle Summe sofort, ebenso bei Tarifen mit bestandener Gesundheitsprüfung.
Beerdigungsversicherung oder Treuhandkonto – was ist besser? Ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto hat oft die Nase vorn: Es gibt keine Wartezeit, die volle Summe steht sofort bereit, das Geld ist zweckgebunden und vor dem Sozialamt geschützt. Die Versicherung punktet vor allem, wenn Sie eine garantierte Summe ohne größere Einmalzahlung absichern möchten oder eine feste Sparverpflichtung brauchen.
Ist die Vorsorge vor dem Sozialamt geschützt? Ja, eine angemessene Bestattungsvorsorge zählt als Schonvermögen und wird bei Grundsicherung, Sozialhilfe oder Pflegeheimkosten nicht angetastet. Voraussetzung ist, dass die Vorsorge zweckgebunden und unwiderruflich angelegt ist – am sichersten über einen Treuhandvertrag – und bevor Hilfebedürftigkeit eintritt.
Was kann ich tun, wenn das Geld für die Beerdigung fehlt? Sprechen Sie zuerst den Bestatter auf eine Ratenzahlung an. Ein Bestattungskredit der Bank überbrückt kurzfristig, kostet aber Zinsen. Ist Ihnen die Bezahlung finanziell nicht zumutbar, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung – der Antrag sollte möglichst gestellt werden, bevor der Auftrag erteilt wird.
Wer bekommt das Geld ausgezahlt und wie schnell? Ausgezahlt wird an den von Ihnen bestimmten Bezugsberechtigten – das kann ein Angehöriger oder direkt der beauftragte Bestatter sein. Die Auszahlung erfolgt meist zügig nach Vorlage der Sterbeurkunde und ist für die Hinterbliebenen steuerfrei.
Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung zur Vorsorge und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Tarife, Beiträge und anerkannte Schonvermögens-Beträge unterscheiden sich je nach Anbieter, Gericht und Kommune. Lassen Sie sich vor einem Abschluss unabhängig beraten und vergleichen Sie mehrere Angebote sowie die Alternative, selbst vorzusorgen.