Was macht ein Bestatter? Aufgaben, Ablauf und Kosten

Aufgeschlagener Terminplaner mit Füllfederhalter, ein gebündelter Dokumentenordner, eine weiße Lilie und eine ruhig brennende Kerze auf einem hellen Holztisch – der Bestatter organisiert Formalitäten und Bestattung

Wenn ein Mensch stirbt, steht plötzlich vieles gleichzeitig an – und kaum jemand weiß in diesem Moment, wo er anfangen soll. Genau hier setzt der Bestatter an. Ein Bestatter organisiert die gesamte Bestattung und nimmt den Angehörigen fast alle Formalitäten ab: Er überführt den Verstorbenen, versorgt ihn würdevoll, beantragt die Sterbeurkunde, erledigt Behördengänge und plant die Trauerfeier. Er ist damit Organisator, Berater und Begleiter in einem.

Dieser Ratgeber erklärt in Ruhe und in der richtigen Reihenfolge, was ein Bestatter konkret tut – vom ersten Anruf über die Versorgung des Verstorbenen und die Ämtergänge bis zur Beisetzung. Und er zeigt, was der Bestatter ausdrücklich nicht übernimmt, damit Sie wissen, was Sie selbst regeln müssen.

Die Aufgaben eines Bestatters im Überblick

Die Arbeit eines Bestatters lässt sich in vier Bereiche gliedern: Überführung, Versorgung des Verstorbenen, Formalitäten und die Gestaltung der Trauerfeier. Diese Übersicht zeigt, was jeweils dazugehört – die Einzelheiten erklären wir danach Schritt für Schritt.

BereichWas der Bestatter tut
ÜberführungAbholung des Verstorbenen vom Sterbeort, Transport in die Kühlräume bzw. zum Krematorium
VersorgungHygienische Totenversorgung, Ankleiden, auf Wunsch kosmetische Versorgung, Einsargung, Kühlung
FormalitätenSterbeurkunde beim Standesamt beantragen, Abmeldungen, Termine mit Friedhof und Krematorium
Trauerfeier & BeisetzungSarg oder Urne, Trauerhalle, Blumenschmuck, Trauerdruck, Trauerredner, Ablauf der Beisetzung

Ob ein Bestatter wirklich alle diese Leistungen erbringt, hängt vom gewählten Umfang ab. Vieles gehört zum Standard, manches – etwa die kosmetische Versorgung oder ein Trauerredner – wird einzeln vereinbart und berechnet.

Überführung: der erste Schritt nach dem Tod

Die erste konkrete Aufgabe des Bestatters ist die Überführung – er holt den Verstorbenen vom Sterbeort ab und bringt ihn in seine Kühlräume. Das geschieht rund um die Uhr, denn die meisten Bestatter haben einen Bereitschaftsdienst. Ob jemand zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim gestorben ist, spielt für den Ablauf kaum eine Rolle: Der Bestatter kommt, sobald er beauftragt ist und die ärztliche Todesbescheinigung vorliegt.

Wichtig zu wissen: Es besteht kein Grund zur Eile. Der Verstorbene muss nicht sofort abgeholt werden. Je nach Bundesland darf ein Leichnam einige Stunden – häufig bis zu 36 Stunden – zu Hause bleiben, sodass Angehörige sich in Ruhe verabschieden können. Erst danach übernimmt der Bestatter die Überführung. Soll der Verstorbene in einem anderen Ort oder aus dem Ausland überführt werden, organisiert der Bestatter auch das.

Was macht der Bestatter mit dem Verstorbenen?

Beim Bestatter wird der Verstorbene hygienisch versorgt, angekleidet und bis zur Bestattung gekühlt aufbewahrt – Ziel ist ein würdiger, gepflegter Zustand für den Abschied. Diese Frage bewegt viele Angehörige, deshalb hier eine sachliche, offene Antwort. Die sogenannte hygienische Totenversorgung umfasst in der Regel:

  • Waschen und Desinfizieren des Leichnams
  • Entfernen medizinischer Hilfsmittel wie Kathetern, Sonden oder Verbänden
  • Ankleiden in eigener Kleidung oder einem Totenhemd
  • auf Wunsch eine kosmetische Versorgung (Rasur, Frisur, dezentes Herrichten des Gesichts)
  • die Einsargung (auch Einbettung genannt)

Zur Konservierung wird in Deutschland fast ausschließlich gekühlt, nicht einbalsamiert. Der Verstorbene ruht in einer Kühlzelle, bis die Bestattung stattfindet. Eine Einbalsamierung (Thanatopraxie) ist die Ausnahme und kommt vor allem bei Überführungen ins Ausland vor. Bei einer geplanten Feuerbestattung ist zusätzlich eine zweite Leichenschau durch einen unabhängigen Arzt gesetzlich vorgeschrieben, bevor eingeäschert werden darf – sie schließt eine unnatürliche Todesursache aus. Der Bestatter organisiert auch diesen Schritt.

Welche Formalitäten und Behördengänge übernimmt der Bestatter?

Ein großer Teil der Entlastung liegt im Papierkram: Der Bestatter beantragt die Sterbeurkunde und kümmert sich um die nötigen Meldungen und Termine. Das erspart Angehörigen viele Wege in einer ohnehin schweren Zeit. Zu den typischen Formalitäten gehören:

  • Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeorts (nicht des Wohnorts). Grundlage dafür ist der ärztliche Totenschein. Wie das im Detail abläuft und wann Sie die Urkunden erhalten, lesen Sie in unserem Ratgeber dazu, wann man die Sterbeurkunde vom Bestatter bekommt.
  • Anmeldung der Bestattung beim Friedhof und – bei einer Feuerbestattung – beim Krematorium, inklusive Terminabsprachen.
  • Beschaffung mehrerer Ausfertigungen der Sterbeurkunde, die Sie anschließend für Bank, Versicherungen und Ämter benötigen.

Der Bestatter braucht dafür einige Unterlagen von Ihnen – Personalausweis, Geburtsurkunde und je nach Familienstand Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil des Verstorbenen. Welche Dokumente im Todesfall insgesamt wichtig sind, haben wir in der Übersicht was im Todesfall zu tun ist zusammengestellt.

Was meldet der Bestatter ab – und was nicht?

Viele Bestatter melden den Todesfall bei Krankenkasse und Rentenversicherung, doch der Umfang ist nicht bei jedem gleich – Verträge des Alltags müssen Angehörige meist selbst kündigen. Hier lohnt es sich, im Angebot genau hinzusehen, denn „der Bestatter erledigt die Abmeldungen” bedeutet nicht überall dasselbe.

Häufig übernimmt oder unterstützt der Bestatter:

  • die Meldung an die gesetzliche Krankenkasse
  • die Meldung an die Deutsche Rentenversicherung bzw. den Rentenservice
  • die Beratung zu Ansprüchen wie Witwen- oder Waisenrente und Sterbevierteljahr (in der Regel beratend, nicht als vollständige Antragstellung)

In der Regel nicht Sache des Bestatters sind dagegen laufende Verträge und Mitgliedschaften: Strom, Gas, Telefon und Internet, Streaming-Abos, Vereine, der Rundfunkbeitrag, der Mietvertrag oder das Bankkonto. Diese Kündigungen bleiben bei den Angehörigen – meist genügt dafür eine Kopie der Sterbeurkunde. Klären Sie im Beratungsgespräch am besten ausdrücklich, welche Abmeldungen Ihr Bestatter übernimmt und welche Sie selbst in die Hand nehmen müssen.

Trauerfeier, Sarg und Beisetzung organisieren

Der Bestatter gestaltet den Abschied: Er liefert Sarg oder Urne, richtet die Trauerhalle her und organisiert Blumen, Trauerdruck und den Ablauf der Beisetzung. Aus einer Fülle von Einzelentscheidungen wird so eine stimmige Trauerfeier. Dazu gehören unter anderem:

  • Sarg oder Urne in der gewünschten Ausführung. Welche Preisspannen es gibt, zeigt unser Ratgeber, was Särge kosten.
  • Beratung zur Bestattungsart – Erdbestattung, Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung, Baum- oder Seebestattung. Wer besonders auf die Kosten achten muss, findet Orientierung unter die günstigste Bestattung.
  • Trauerfeier mit Trauerhalle, musikalischer Gestaltung und auf Wunsch einem Trauerredner oder der Abstimmung mit dem Pfarrer.
  • Blumenschmuck für Sarg, Halle und Grab.
  • Trauerdruck: Traueranzeigen in der Zeitung, Trauerkarten und Danksagungen.
  • Vermittlung von Steinmetz und Grabgestaltung für den Grabstein.

Auch die Frage nach dem Zeitpunkt klärt der Bestatter mit dem Friedhof; wie schnell eine Bestattung erfolgen muss, hängt vom Bundesland ab und ist in unserem Beitrag dazu erklärt, wann die Beerdigung nach dem Tod stattfindet.

Was macht der Bestatter nicht?

Der Bestatter stellt weder den Totenschein noch die Diagnose aus – das darf ausschließlich ein Arzt. Diese Grenze ist wichtig, weil sie in der Praxis oft verwechselt wird. Die Reihenfolge im Todesfall ist eindeutig:

  1. Zuerst der Arzt: Er führt die Leichenschau durch und stellt den Totenschein (die Todesbescheinigung) aus. Ohne dieses Dokument darf der Bestatter nicht tätig werden.
  2. Dann der Bestatter: Erst mit vorliegender Todesbescheinigung übernimmt er Überführung, Versorgung und Formalitäten.

Der Bestatter beauftragt also nicht die ärztliche Leichenschau und trifft keine Aussage zur Todesursache. Auch der Unterschied zwischen Totenschein und Sterbeurkunde sorgt häufig für Verwirrung: Den Totenschein stellt der Arzt aus, die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus – der Bestatter beantragt sie dort nur für Sie.

Wann sollte man den Bestatter rufen?

Einen Bestatter können Sie in Ruhe auswählen – er muss nicht in der ersten Stunde feststehen. Akut notwendig ist allein die ärztliche Todesfeststellung. Erst danach beginnt die Aufgabe des Bestatters, und dafür bleibt Zeit. Der übliche Ablauf sieht so aus:

  1. Arzt verständigen, damit der Tod festgestellt und der Totenschein ausgestellt wird.
  2. Angehörige informieren und sich verabschieden – ohne Zeitdruck.
  3. Bestatter kontaktieren: Das Erstgespräch ist bei seriösen Anbietern meist kostenlos und unverbindlich.
  4. Beratungsgespräch: Bestattungsart, Trauerfeier und Organisatorisches werden besprochen, Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Einzelposten.

Es lohnt sich, zwei bis drei schriftliche Angebote zu vergleichen, denn die Preise für dieselbe Leistung gehen deutlich auseinander. Bevor Sie entscheiden, sehen Sie nach, ob der Verstorbene selbst Wünsche in einer Bestattungsverfügung oder einem Vorsorgevertrag festgehalten hat – solche Festlegungen haben Vorrang. Einen ruhigen Überblick über alle ersten Schritte gibt unser Leitfaden, was im Todesfall zu tun ist.

Was kostet ein Bestatter?

Die reinen Bestatterleistungen liegen häufig im Bereich von rund 700 bis 2.000 Euro – die Gesamtkosten einer Bestattung fallen aber deutlich höher aus, weil Fremdkosten und Gebühren hinzukommen. Man sollte die beiden sauber auseinanderhalten:

  • Bestatterleistung (Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Verwaltung): grob 700 bis 2.000 Euro.
  • Fremdleistungen (Krematorium, Blumen, Traueranzeige, Trauerredner): je nach Wunsch mehrere Hundert bis über tausend Euro.
  • Friedhofsgebühren (Grabstelle, Beisetzung, Nutzungsrecht): stark ortsabhängig, oft ein vierstelliger Betrag.

In der Summe bewegen sich Bestattungen typischerweise zwischen etwa 4.000 und 13.000 Euro, mit großer Streuung nach oben und unten. Diese Zahlen sind eine grobe Orientierung – die tatsächlichen Kosten hängen von Region, Bestattungsart und persönlichen Wünschen ab. Eine ausführliche Aufschlüsselung finden Sie in unserem Ratgeber dazu, was eine Beerdigung kostet. Wer schon zu Lebzeiten Geld für die eigene Bestattung zurücklegen möchte, kann das über ein Treuhandkonto beim Bestatter sicher hinterlegen.

Bestatter als Beruf: die Bestattungsfachkraft

Hinter dem Bestatter steht ein anerkannter Ausbildungsberuf – die Bestattungsfachkraft. Seit 2003 gibt es die bundeseinheitliche, dreijährige duale Ausbildung, die handwerkliche, organisatorische, kaufmännische und psychologische Inhalte verbindet: von der Versorgung des Verstorbenen über die Trauerbegleitung bis zur Verwaltung. Darauf aufbauend ist eine Weiterbildung zum Bestattermeister möglich.

Die Berufsbezeichnung „Bestatter” selbst ist allerdings nicht gesetzlich geschützt – grundsätzlich können auch Quereinsteiger ein Bestattungsinstitut führen. Ein Grund mehr, bei der Wahl auf Qualifikation, Transparenz und ein gutes Gefühl im Beratungsgespräch zu achten.

Häufige Fragen zum Bestatter

Was macht ein Bestatter genau? Ein Bestatter organisiert die komplette Bestattung: Er überführt den Verstorbenen, versorgt ihn hygienisch und kleidet ihn an, beantragt die Sterbeurkunde beim Standesamt, erledigt Behördengänge und Meldungen, stellt Sarg oder Urne bereit und plant die Trauerfeier mit Blumen, Trauerdruck und Ablauf. Er ist Organisator und Begleiter für die Angehörigen.

Was macht der Bestatter mit der Leiche? Er wäscht und desinfiziert den Verstorbenen, entfernt medizinische Hilfsmittel, kleidet ihn an und versorgt ihn auf Wunsch kosmetisch. Anschließend wird der Leichnam eingesargt und bis zur Bestattung in einer Kühlzelle aufbewahrt. In Deutschland wird gekühlt statt einbalsamiert; eine Einbalsamierung ist die Ausnahme, etwa bei Auslandsüberführungen.

Was meldet der Bestatter ab? Meist meldet der Bestatter den Todesfall bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung und berät zu Rentenansprüchen. Laufende Verträge wie Strom, Telefon, Abos, Miete oder das Bankkonto müssen die Angehörigen dagegen in der Regel selbst kündigen. Klären Sie den genauen Umfang im Beratungsgespräch.

Stellt der Bestatter den Totenschein aus? Nein. Den Totenschein stellt ausschließlich ein Arzt im Rahmen der Leichenschau aus. Der Bestatter darf erst tätig werden, wenn die Todesbescheinigung vorliegt. Die Sterbeurkunde wiederum stellt das Standesamt aus – der Bestatter beantragt sie dort für die Angehörigen.

Wann muss man den Bestatter rufen? Es gibt keinen Zeitdruck. Zuerst wird ein Arzt verständigt, der den Tod feststellt. Danach können Sie den Bestatter in Ruhe auswählen und beauftragen – ein Verstorbener darf je nach Bundesland einige Stunden zu Hause bleiben. Es lohnt sich, mehrere Angebote zu vergleichen.

Welche Aufgaben übernimmt ein Bestatter im Todesfall? Überführung des Verstorbenen, hygienische Versorgung und Einsargung, Beantragung der Sterbeurkunde, Abmeldungen bei Krankenkasse und Rentenversicherung, Terminabsprachen mit Friedhof und Krematorium sowie die vollständige Organisation der Trauerfeier und Beisetzung. Nicht dazu gehören die ärztliche Todesfeststellung und meist die Kündigung privater Verträge.

Was kostet ein Bestatter? Die reinen Bestatterleistungen liegen häufig zwischen rund 700 und 2.000 Euro. Hinzu kommen Fremdkosten (Krematorium, Blumen, Anzeigen) und Friedhofsgebühren, sodass eine gesamte Bestattung meist etwa 4.000 bis 13.000 Euro kostet. Die Spanne ist groß und hängt von Region und Wünschen ab.

Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder individuelle Beratung. Leistungen, Zuständigkeiten und Kosten können je nach Bundesland, Kommune und Bestattungsinstitut abweichen – im Zweifel hilft ein persönliches Beratungsgespräch.