Unmittelbar nach einem Todesfall steht ein erstes wichtiges Dokument an: der Totenschein, amtlich die ärztliche Todesbescheinigung. Ohne ihn geht es nicht weiter – weder die Überführung noch die Sterbeurkunde oder die Bestattung sind ohne dieses Papier möglich. Viele Angehörige fragen sich in dieser Situation, wer es eigentlich ausstellt und wie sie daran kommen. Die kurze Antwort vorweg: Den Totenschein stellt immer ein Arzt aus – nach der sogenannten Leichenschau. Nicht das Standesamt und nicht der Bestatter.
Dieser Ratgeber erklärt in Ruhe, welcher Arzt dafür zuständig ist, wie Sie im Ernstfall vorgehen, wer den Totenschein ausgehändigt bekommt, was darin steht und was er kostet.
Wer stellt den Totenschein aus?
Ausstellen darf den Totenschein ausschließlich ein Arzt, und zwar erst, nachdem er den Verstorbenen persönlich untersucht hat (Leichenschau). Welcher Arzt das ist, hängt davon ab, wo und unter welchen Umständen der Tod eintritt:
- Der Hausarzt ist im Idealfall die erste Wahl, wenn jemand zu Hause verstirbt. Er kennt die Krankengeschichte und kann die Todesursache am besten einordnen.
- Der ärztliche Bereitschaftsdienst (kassenärztlicher Notdienst, bundesweit erreichbar über die Rufnummer 116 117) übernimmt die Leichenschau außerhalb der Sprechzeiten, wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist.
- Der behandelnde Klinik- oder Heimarzt stellt den Totenschein aus, wenn der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt.
- Der Notarzt (über 112) wird bei einem akuten Notfall gerufen. Seine Aufgabe ist die Rettung von Leben, nicht die vollständige Leichenschau. Deshalb stellt er in der Regel nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus; die endgültige Leichenschau nimmt anschließend ein anderer Arzt vor. In einigen Bundesländern ist ausdrücklich geregelt, dass Notärzte nur einen vorläufigen Totenschein ausstellen dürfen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen vorläufigem und endgültigem Totenschein: Eine vorläufige Bescheinigung erlaubt zwar die Überführung des Verstorbenen, reicht aber nicht für die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Bestattung aus. Dafür braucht es den vollständigen, endgültigen Totenschein. Dass „der Bestatter den Totenschein macht”, ist ein verbreitetes Missverständnis: Der Bestatter organisiert vieles, aber die ärztliche Feststellung des Todes kann nur ein Arzt vornehmen.
Was ist die Leichenschau – und warum ist sie nötig?
Die Leichenschau ist die gründliche ärztliche Untersuchung des Verstorbenen, mit der der Arzt den Tod feststellt und die Grundlage für den Totenschein schafft. Sie muss unverzüglich erfolgen, sobald der Arzt gerufen wurde. Der Arzt untersucht den entkleideten Leichnam und prüft dabei:
- die sicheren Todeszeichen (etwa Totenflecke und Totenstarre), um den Tod zweifelsfrei festzustellen,
- den Todeszeitpunkt so genau wie möglich,
- die Todesart – also ob ein natürlicher, ein nicht natürlicher oder ein ungeklärter Tod vorliegt,
- und die Todesursache als medizinische Kausalkette.
Erst nach dieser Untersuchung darf der Arzt die Todesbescheinigung ausfüllen. Die Leichenschau ist gesetzlich vorgeschrieben und in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt – ein bundeseinheitliches Gesetz gibt es dafür nicht. Deshalb weichen Fristen und einzelne Zuständigkeiten je nach Bundesland leicht voneinander ab.
Wie komme ich an den Totenschein?
Sie kommen an den Totenschein, indem Sie umgehend einen Arzt zur Leichenschau rufen – welcher, richtet sich nach der Situation. Dabei liegt die Pflicht, den Arzt zu verständigen, gesetzlich zunächst bei den Angehörigen. Die Bestattungsgesetze der Länder regeln eine Rangfolge: In der Regel sind zuerst die im Haushalt lebenden Angehörigen, dann der Inhaber der Wohnung oder Einrichtung und schließlich jede beim Tod anwesende Person verpflichtet. Das folgende Vorgehen hat sich bewährt:
| Situation | Was zu tun ist | Wer stellt den Totenschein aus |
|---|---|---|
| Tod zu Hause | Hausarzt rufen; außerhalb der Sprechzeiten den Bereitschaftsdienst (116 117), im akuten Notfall den Notruf (112). Den Verstorbenen möglichst nicht bewegen. | Hausarzt oder Bereitschaftsarzt |
| Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim | Die Einrichtung übernimmt die Formalitäten – Sie müssen selbst nichts veranlassen. | Diensthabender Klinik- oder Heimarzt |
| Unerwarteter, ungeklärter oder nicht natürlicher Tod | Der Arzt verständigt die Polizei; erst nach der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft geht es weiter. | Zunächst der Arzt vor Ort, ggf. ein Rechtsmediziner |
Nach der Leichenschau übergibt der Arzt die Todesbescheinigung. In der Praxis holt anschließend meist der Bestatter den Totenschein ab und reicht ihn zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Standesamt ein. Sie müssen den Weg zum Amt also nicht selbst gehen – können es aber, wenn Sie möchten.
Ein Wort zum ungeklärten oder nicht natürlichen Tod: Kreuzt der Arzt „nicht natürlich” oder „ungeklärt” an, muss er die Polizei einschalten. Das ist ein normales gesetzliches Verfahren und kein Vorwurf an die Angehörigen. Bis die Staatsanwaltschaft den Leichnam freigibt, ruht die weitere Abwicklung – oft ist das aber noch am selben Tag geklärt. Einen ruhigen Überblick über alle Schritte gibt unser Ratgeber was im Todesfall zu tun ist.
Wer bekommt den Totenschein ausgehändigt?
Der Totenschein besteht aus einem vertraulichen und einem nicht-vertraulichen Teil – und die beiden gehen an unterschiedliche Stellen. So bleibt die Todesursache geschützt, während die für die Behörden nötigen Angaben weitergegeben werden können:
- Den nicht-vertraulichen Teil erhalten die Angehörigen beziehungsweise der beauftragte Bestatter. Er wird beim Standesamt vorgelegt und ist die Grundlage für die Sterbeurkunde.
- Den vertraulichen Teil – er enthält die detaillierte Todesursache – bekommen die Angehörigen nicht offen ausgehändigt. Er geht in einem verschlossenen Umschlag an das Gesundheitsamt und das statistische Landesamt; bei einer Feuerbestattung zusätzlich an das Krematorium. Welche Stellen genau, legt das jeweilige Landesrecht fest.
Als Angehöriger dürfen und sollten Sie den nicht-vertraulichen Teil kurz auf Fehler prüfen – etwa ob Name, Geburtsdatum und Sterbedaten stimmen. Die genaue Todesursache bleibt dagegen im versiegelten vertraulichen Teil und damit privat.
Was steht im Totenschein?
Der Totenschein hält die wesentlichen Angaben zum Tod fest – von den Personendaten bis zur Todesursache. Im Einzelnen dokumentiert der Arzt darin:
- Personendaten des Verstorbenen (Name, Geburtsdatum, Anschrift),
- Sterbezeitpunkt und Sterbeort,
- die Todesart: natürlich, nicht natürlich (etwa Unfall, Suizid oder Fremdeinwirkung) oder ungeklärt,
- die Todesursache als Kausalkette (unmittelbare Ursache, Folgeleiden, Grundleiden),
- sowie ggf. Warnhinweise, zum Beispiel auf übertragbare Krankheiten oder einen Herzschrittmacher, der vor einer Feuerbestattung entfernt werden muss.
Die sensiblen Angaben zur Todesursache stehen dabei im vertraulichen Teil, die für Amt und Bestatter nötigen Basisdaten im nicht-vertraulichen Teil. Diese Trennung schützt die Privatsphäre des Verstorbenen und seiner Familie.
Was kostet der Totenschein – und wer zahlt ihn?
Die Leichenschau und der Totenschein werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und kosten je nach Aufwand meist rund 100 bis gut 260 Euro. Die Kasse zahlt hier nicht – die Kosten tragen die Hinterbliebenen aus dem Nachlass. Zur Orientierung die Grundbeträge der GOÄ (Stand 2020):
| Leistung | GOÄ-Ziffer | Betrag |
|---|---|---|
| Vorläufige Leichenschau | Nr. 100 | 110,51 € |
| Eingehende (endgültige) Leichenschau | Nr. 101 | 165,77 € |
Dazu können Wegegeld, ein Erschwerniszuschlag sowie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste kommen, sodass sich der Gesamtbetrag entsprechend erhöht. Die genaue Summe hängt vom Einzelfall und vom Aufwand des Arztes ab; in einzelnen Bundesländern gelten Sonderregelungen, etwa eine kostenfreie Leichenschau im Krankenhaus.
Diese Gebühr ist, gemessen an den übrigen Ausgaben, ein vergleichsweise kleiner Posten. Was insgesamt auf Sie zukommt, lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten einer Beerdigung.
Totenschein und Sterbeurkunde – der Unterschied
Totenschein und Sterbeurkunde sind zwei verschiedene Dokumente von zwei verschiedenen Stellen – sie werden oft verwechselt. Der Zusammenhang ist aber einfach:
- Der Totenschein (die ärztliche Todesbescheinigung) wird vom Arzt bei der Leichenschau ausgestellt. Er nennt Todeszeit, Todesart und Todesursache und ist die Voraussetzung für den nächsten Schritt.
- Die Sterbeurkunde stellt anschließend das Standesamt aus. Sie ist der amtliche Nachweis des Todes gegenüber Banken, Versicherungen und Ämtern – und enthält keine Angabe zur Todesursache.
Kurz gemerkt: Arzt → Totenschein (mit Ursache), Standesamt → Sterbeurkunde (ohne Ursache). Wie es nach dem Totenschein weitergeht und wann Sie die amtliche Urkunde in Händen halten, erklärt unser Ratgeber zur Sterbeurkunde vom Bestatter.
Häufige Fragen zum Totenschein
Wer stellt den Totenschein aus? Immer ein Arzt, nachdem er den Verstorbenen bei der Leichenschau untersucht hat. Das ist meist der Hausarzt, außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) oder – im Krankenhaus und Pflegeheim – der diensthabende Arzt. Das Standesamt und der Bestatter stellen ihn nicht aus.
Darf der Notarzt den Totenschein ausstellen? Der Notarzt stellt in der Regel nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus, weil seine Aufgabe die Notfallrettung ist. Die endgültige Leichenschau nimmt danach ein anderer Arzt vor. In manchen Bundesländern ist ausdrücklich geregelt, dass Notärzte nur vorläufig bescheinigen dürfen.
Wer bekommt den Totenschein ausgehändigt? Die Angehörigen beziehungsweise der beauftragte Bestatter erhalten den nicht-vertraulichen Teil und legen ihn beim Standesamt vor. Der vertrauliche Teil mit der Todesursache geht in einem verschlossenen Umschlag an das Gesundheitsamt und das statistische Landesamt.
Wie komme ich an den Totenschein? Indem Sie umgehend einen Arzt zur Leichenschau rufen: bei Tod zu Hause den Hausarzt, außerhalb der Sprechzeiten den Bereitschaftsdienst (116 117); im Krankenhaus oder Heim übernimmt das die Einrichtung. Nach der Leichenschau holt meist der Bestatter den Totenschein ab und reicht ihn beim Standesamt ein.
Was kostet ein Totenschein und wer zahlt ihn? Die Leichenschau wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet und kostet meist rund 100 bis gut 260 Euro, je nach Aufwand und Zuschlägen. Die Krankenkasse übernimmt das nicht – die Kosten tragen die Hinterbliebenen aus dem Nachlass.
Was ist der Unterschied zwischen Totenschein und Sterbeurkunde? Den Totenschein stellt der Arzt bei der Leichenschau aus; er nennt die Todesursache und ist Voraussetzung für alles Weitere. Die Sterbeurkunde stellt danach das Standesamt aus. Sie ist der amtliche Nachweis des Todes und enthält keine Todesursache.
Kann ich als Angehöriger die Todesursache im Totenschein einsehen? Die genaue Todesursache steht im vertraulichen Teil, der verschlossen an die Behörden geht. Den nicht-vertraulichen Teil dürfen und sollten Sie dagegen prüfen, etwa ob Name und Daten korrekt sind.
Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder individuelle Beratung. Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten rund um die Leichenschau sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt und können abweichen – im Zweifel hilft das zuständige Standesamt, der Hausarzt oder der Bestatter weiter.