Wer die eigene Bestattung vorsorgen oder die Angehörigen entlasten möchte, stößt schnell auf die Sterbegeldversicherung – und auf die naheliegende Frage: Was kostet mich das eigentlich? Die ehrliche Kurzantwort vorweg: Die Kosten einer Sterbeversicherung hängen fast vollständig von Ihrem Eintrittsalter und der gewünschten Versicherungssumme ab. Grob liegen die Monatsbeiträge zwischen etwa 15 und weit über 100 Euro. Und weil der Beitrag mit dem Alter steil steigt, zahlen gerade ältere Versicherte am Ende oft mehr ein, als ihre Hinterbliebenen je ausbezahlt bekommen.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie sich der Beitrag zusammensetzt, was eine Sterbegeldversicherung ab 60, 65 und 70 Jahren realistisch kostet, welche Rolle Wartezeit und Gesundheitsprüfung spielen, was hinter Angeboten „bei der Sparkasse” steckt – und ab wann sich der Vertrag rechnet oder eben nicht. Alle Beträge sind Orientierungswerte; Ihr echter Beitrag ergibt sich immer aus einem persönlichen Angebot.
Was kostet eine Sterbegeldversicherung? Das Wichtigste in Kürze
Eine Sterbegeldversicherung kostet je nach Eintrittsalter und Versicherungssumme grob zwischen 15 und 130 Euro im Monat – der Preis wird vor allem durch Ihr Alter bei Vertragsabschluss bestimmt. Die folgende Tabelle gibt eine grobe Orientierung für laufende Monatsbeiträge (Zahlung bis zum Tod), keine verbindlichen Angebotswerte:
| Eintrittsalter | Summe ca. 5.000 € | Summe ca. 10.000 € |
|---|---|---|
| 40 Jahre | ca. 17–25 €/Monat | ca. 30–45 €/Monat |
| 50 Jahre | ca. 25–35 €/Monat | ca. 45–60 €/Monat |
| 60 Jahre | ca. 40–55 €/Monat | ca. 70–90 €/Monat |
| 70 Jahre | ca. 70–90 €/Monat | ca. 100–130 €/Monat |
Orientierungswerte aus Vergleichsportalen (2025); die tatsächlichen Beiträge unterscheiden sich je nach Anbieter, Tarif und Zahlweise.
Zwei Dinge werden daran sofort deutlich: Der Beitrag steigt mit dem Eintrittsalter deutlich an, und je näher man am statistischen Lebensende abschließt, desto ungünstiger wird das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur späteren Auszahlung. Genau das schauen wir uns unten im Detail an.
Was ist eine Sterbeversicherung – und wofür zahlt man?
Eine Sterbeversicherung – korrekt Sterbegeldversicherung – ist eine kleine Kapital-Lebensversicherung, die im Todesfall eine vorher festgelegte Summe auszahlt, meist zwischen 3.000 und 15.000 Euro, um die Bestattungskosten zu decken. Man zahlt also nicht für einen Sparvertrag mit Rendite, sondern für die Sicherheit, dass zum Todeszeitpunkt ein fester Betrag bereitsteht – unabhängig davon, ob bis dahin schon genug angespart wäre.
Der Bedarf entstand, weil das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen zum 1. Januar 2004 abgeschafft wurde (zuletzt 525 Euro für Mitglieder). Seither müssen Angehörige die Bestattung vollständig selbst finanzieren. Die Sterbegeldversicherung springt in genau diese Lücke.
Wichtig ist die Abgrenzung: Anders als eine Risikolebensversicherung, die mit hohen Summen die Familie absichert und nichts auszahlt, wenn man das Vertragsende überlebt, leistet die Sterbegeldversicherung fast immer garantiert bis zum Tod – dafür nur eine niedrige Summe. Und anders als eine klassische Kapitallebensversicherung dient sie nicht der Geldanlage. Der Zweck ist eng: die Kosten der eigenen Beerdigung abdecken.
Was bestimmt die Kosten? Die fünf Preisfaktoren
Der Beitrag einer Sterbegeldversicherung wird von fünf Faktoren bestimmt – allen voran dem Eintrittsalter und der Versicherungssumme; hinzu kommen Gesundheitsprüfung, Beitragszahlungsdauer und Zahlweise. Wer die Stellhebel kennt, versteht sofort, warum zwei Angebote so unterschiedlich ausfallen können.
- Eintrittsalter. Der mit Abstand wichtigste Faktor. Je älter Sie beim Abschluss sind, desto höher ist das Sterberisiko für den Versicherer – und desto höher Ihr Beitrag. Zwischen einem Abschluss mit 50 und mit 70 kann sich der Monatsbeitrag glatt verdreifachen.
- Versicherungssumme. Üblich sind 3.000 bis 15.000 Euro. Doppelte Summe bedeutet grob doppelter Beitrag. Für sehr späte Abschlüsse (ab 75) begrenzen viele Anbieter die Summe, etwa auf maximal 10.000 Euro.
- Gesundheitsprüfung oder Wartezeit. Tarife mit Gesundheitsfragen sind bei guter Gesundheit oft günstiger und sofort voll wirksam. Tarife ohne Gesundheitsprüfung verzichten auf die Fragen, verlangen dafür aber eine Wartezeit (dazu unten mehr).
- Beitragszahlungsdauer. Sie können lebenslang zahlen oder die Beiträge auf einen kürzeren Zeitraum bündeln (etwa bis Alter 65, 75 oder 85). Kürzere Zahldauer heißt: höhere Monatsbeiträge, danach beitragsfreier Schutz.
- Zahlweise. Möglich ist der laufende Monatsbeitrag oder ein Einmalbeitrag zu Vertragsbeginn. Der Einmalbeitrag ist in Summe oft günstiger, erfordert aber sofort einen größeren Betrag.
Sterbegeldversicherung ab 60, 65 und 70: Beiträge nach Alter
Ab 60 Jahren liegt der Monatsbeitrag für 5.000 bis 10.000 Euro grob bei 40 bis 90 Euro, ab 65 bereits höher, und ab 70 muss man für dieselbe Summe rund 70 bis 130 Euro einplanen – das Alter treibt den Preis am stärksten. Konkrete Beispielangebote aus Vergleichsrechnern verdeutlichen die Größenordnung:
- Ab 60 Jahren: In einem Beispielangebot kostete eine Summe von 7.500 Euro rund 42 Euro im Monat. Für 5.000 bis 10.000 Euro bewegt sich der Beitrag typischerweise zwischen etwa 40 und 90 Euro.
- Ab 65 Jahren: Dieselbe Summe von 7.500 Euro schlug in einem Beispiel schon mit rund 54 Euro monatlich zu Buche – deutlich mehr als fünf Jahre früher.
- Ab 70 Jahren: Für 8.000 Euro Versicherungssumme wurden in einem Beispielangebot rund 54 Euro im Monat fällig; für 10.000 Euro liegt man je nach Anbieter bei etwa 100 bis 130 Euro.
Diese Zahlen stammen von Vergleichs- und Vermittlerportalen und sind bewusst als Spannen zu lesen – sie ersetzen kein persönliches Angebot. Sie zeigen aber ein klares Muster: Wer erst spät abschließt, zahlt für denselben Schutz spürbar mehr. Das führt direkt zur entscheidenden Frage weiter unten, ob sich der Vertrag im hohen Alter überhaupt noch rechnet.
Wartezeit und Gesundheitsprüfung – wie sie den Preis beeinflussen
Fast alle Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung verlangen im Gegenzug eine Wartezeit von meist 12 bis 36 Monaten; stirbt die versicherte Person vorher, gibt es in der Regel nur die eingezahlten Beiträge zurück, nicht die volle Summe. Diesen Zusammenhang sollte man kennen, bevor man einen scheinbar unkomplizierten Tarif abschließt.
Die Logik dahinter: Verzichtet der Versicherer auf Gesundheitsfragen, schützt er sich über die Wartezeit (auch Karenzzeit genannt) davor, dass jemand bei bereits absehbarem Tod noch schnell abschließt. Üblich sind Ansparzeiten von einem, zwei oder drei Jahren. Bei der SV SparkassenVersicherung etwa gilt: Tritt der Tod in den ersten drei Jahren ein, werden nur die eingezahlten Beiträge erstattet, erst ab dem vierten Jahr die volle Versicherungssumme.
Eine wichtige Ausnahme ist der Unfalltod: Er ist bei den meisten Tarifen von Anfang an voll abgesichert, auch innerhalb der Wartezeit. Wer sofortigen vollen Schutz auch bei Krankheit möchte, wählt einen Tarif mit Gesundheitsprüfung – dann entfällt die Wartezeit meist ganz. Merksatz der Branche: Ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit gibt es keine Sterbegeldversicherung.
Sterbegeldversicherung bei der Sparkasse
„Bei der Sparkasse” ist keine eigene Versicherung – die Sparkassen vermitteln Sterbegeldversicherungen der öffentlichen und regionalen Versicherer, je nach Region etwa der SV SparkassenVersicherung, der Provinzial, der Versicherungskammer Bayern oder der VGH. Wer in seiner Filiale nach einer Sterbegeldversicherung fragt, bekommt also das Produkt des jeweils zugehörigen öffentlichen Versicherers angeboten.
Am Beispiel der SV SparkassenVersicherung lassen sich typische Konditionen ablesen: Abschluss ohne Gesundheitsprüfung, Versicherungssummen von 3.000 bis 15.000 Euro (ab 75 Jahren begrenzt auf 10.000 Euro), wahlweise Einmalbeitrag oder laufende Zahlung, und die oben beschriebene dreijährige Wartezeit. Die Leistung an die Begünstigten ist im Todesfall einkommensteuerfrei.
Das macht Sparkassen-Angebote nicht automatisch günstiger oder teurer als andere. Wie bei jedem Anbieter lohnt sich der Vergleich von Beitrag, Wartezeit und garantierter Leistung – die Marke am Schalter sagt über die Rendite des Vertrags wenig aus.
Eine Sterbegeldversicherung für die Eltern abschließen
Sie können eine Sterbegeldversicherung für Ihre Eltern abschließen – Sie sind dann Versicherungsnehmer und zahlen die Beiträge, versicherte Person ist der Elternteil –, brauchen dafür aber dessen schriftliche Einwilligung. Diese Konstellation ist ausdrücklich vorgesehen und sinnvoll, wenn die Eltern selbst keinen Vertrag haben und die Kinder die spätere Bestattung finanziell absichern wollen.
Zwei Punkte sind wichtig: Erstens verlangt das Versicherungsvertragsrecht bei einer Versicherung auf fremdes Leben in aller Regel die Unterschrift der versicherten Person – ein Schutz davor, dass jemand ohne Wissen des Betroffenen auf dessen Tod versichert wird. Einzelne Anbieter machen bei kleineren Summen Ausnahmen. Zweitens gelten Altersgrenzen: Viele Versicherer nehmen neue versicherte Personen nur bis etwa 75 bis 80 Jahre an, und der Beitrag ist in diesem Alter entsprechend hoch.
Rechnen Sie deshalb genau: Bei sehr betagten Eltern kann eine gemeinsam angelegte Rücklage die klügere Lösung sein als ein teurer Spätvertrag – aus demselben Grund, den der nächste Abschnitt behandelt.
Rechnet sich das? Kosten, Nutzen und der ehrliche Haken
Der große Haken der Sterbegeldversicherung ist, dass gerade bei spätem Abschluss schnell mehr Beiträge fließen, als am Ende ausgezahlt wird – Verbraucherschützer raten im Rentenalter oder kurz davor meist von einem Neuabschluss ab. Das liegt an der Kombination aus hohem Alter, langem Zahlzeitraum und den im Beitrag enthaltenen Abschluss- und Verwaltungskosten.
Ein Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale Hamburg macht es greifbar: Ein 66-Jähriger schließt eine Summe von 8.000 Euro ab und zahlt 56,52 Euro im Monat. Über die kalkulierte Laufzeit von 19 Jahren kämen so rund 13.000 Euro an Beiträgen zusammen – für eine Auszahlung von 8.000 Euro. Damit sich der Vertrag lohnt, dürfte der Mann rechnerisch nur wenige Jahre leben. Ähnlich bei einem Abschluss mit 70 und 10.000 Euro Summe: Schon nach etwa 15 Jahren wären rund 9.700 Euro eingezahlt – kaum weniger als die spätere Leistung.
Hinzu kommt: Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält man nur den Rückkaufswert, oft gemindert durch einen Stornoabzug. Und der Pfändungs- bzw. Sozialhilfe-Schutz greift nur bis zu einer begrenzten Summe (rund 3.600 Euro). Ob eine bestehende Police im Todesfall gekündigt werden muss, ist übrigens ein verbreiteter Irrtum – dazu lesen Sie mehr im Ratgeber Sterbegeldversicherung im Todesfall: kündigen oder auszahlen lassen.
Fair bleibt: Die Versicherung punktet bei frühem Tod. Wer kurz nach Abschluss stirbt, dessen Angehörige erhalten die volle Summe für einen Bruchteil der Beiträge. Es ist also weniger eine Geldanlage als eine Absicherung gegen das Risiko, zu früh und ohne Rücklage zu sterben.
Alternativen: Bestattungskosten anders absichern
Wer vor allem Geld für die eigene Beerdigung zurücklegen will, fährt oft günstiger und flexibler mit einer zweckgebundenen Rücklage oder einem Bestattungsvorsorgevertrag als mit einer Sterbegeldversicherung. Die Verbraucherzentralen empfehlen je nach Situation zwei Wege:
- Selbst ansparen. Ein Tagesgeld-, Festgeld- oder Banksparplan – bei langem Horizont auch ein breit gestreuter ETF – kommt ohne Abschluss- und Verwaltungskosten aus. Das Guthaben ist ab dem ersten Tag voll verfügbar und flexibel. Der Nachteil: Bei sehr frühem Tod ist womöglich noch zu wenig zusammengekommen – genau hier hat die Versicherung ihren Vorteil.
- Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto. Dabei legt man einen festen Betrag zweckgebunden auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto an, oft direkt in Verbindung mit einem Bestatter. Das Geld ist für die Bestattung reserviert und im Zugriff geschützt.
Welcher Weg passt, hängt von Alter, Gesundheit und vorhandenen Rücklagen ab. Für viele – vor allem jüngere und gesunde – Menschen ist selbst sparen die renditestärkere Lösung; für andere ist die planbare Sicherheit eines festen Betrags mehr wert. Wer beim Sparen ansetzt, sollte auch prüfen, welche Kosten im Todesfall steuerlich absetzbar sind.
Wie viel Versicherungssumme ist sinnvoll?
Die Versicherungssumme sollte sich an den realistischen Bestattungskosten orientieren – einfache Beerdigungen kosten laut Verbraucherzentrale schnell 3.000 bis 5.000 Euro, mit größerer Trauerfeier, Grabstelle und Grabpflege werden je nach Bestattungsart und Region auch 7.000 bis über 10.000 Euro fällig. Eine Summe zwischen 5.000 und 10.000 Euro deckt daher die meisten einfachen bis mittleren Bestattungen ab.
Bevor Sie eine Summe festlegen, lohnt der Blick auf die tatsächlichen Posten. Was eine Beerdigung im Detail kostet und wie sich die Preise zusammensetzen, lesen Sie im Ratgeber Was kostet eine Beerdigung; wo sich sparen lässt, zeigt der Beitrag Was ist die günstigste Bestattung. Und wenn unklar ist, wer im Ernstfall die Rechnung trägt, hilft der Ratgeber Wer zahlt die Bestattungskosten weiter. So bemessen Sie die Summe weder zu knapp noch unnötig – und damit teuer – zu hoch.
Häufige Fragen zu den Kosten einer Sterbeversicherung
Was kostet eine Sterbegeldversicherung im Monat? Je nach Eintrittsalter und Versicherungssumme grob zwischen 15 und über 130 Euro. Für eine mittlere Summe von 5.000 bis 10.000 Euro liegen viele Verträge bei Abschluss vor dem 60. Lebensjahr zwischen 25 und 60 Euro monatlich, im höheren Alter deutlich darüber. Der genaue Beitrag ergibt sich immer aus einem persönlichen Angebot.
Was kostet eine Sterbegeldversicherung ab 70? Ab 70 Jahren muss man für 5.000 bis 10.000 Euro Versicherungssumme grob mit 70 bis 130 Euro im Monat rechnen. In Beispielangeboten kostete etwa eine Summe von 8.000 Euro rund 54 Euro monatlich. Weil so schnell nahezu die gesamte Versicherungssumme eingezahlt wird, ist ein Abschluss in diesem Alter besonders sorgfältig abzuwägen.
Was kostet eine Sterbegeldversicherung ab 60 oder 65? Ab 60 liegt der Monatsbeitrag für 5.000 bis 10.000 Euro grob bei 40 bis 90 Euro; in einem Beispiel kostete eine Summe von 7.500 Euro rund 42 Euro. Ab 65 steigt derselbe Schutz spürbar – für 7.500 Euro waren es in einem Beispielangebot bereits rund 54 Euro im Monat.
Gibt es eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung? Ja, viele Tarife verzichten auf Gesundheitsfragen. Der Preis dafür ist eine Wartezeit von meist 12 bis 36 Monaten: Stirbt die versicherte Person vorher, werden in der Regel nur die eingezahlten Beiträge erstattet, nicht die volle Summe. Ein Unfalltod ist meist von Anfang an voll abgesichert. Ohne Gesundheitsprüfung und zugleich ohne Wartezeit gibt es keine Sterbegeldversicherung.
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung noch? Das hängt stark vom Eintrittsalter ab. Bei spätem Abschluss zahlen Versicherte oft mehr ein, als am Ende ausgezahlt wird – die Verbraucherzentralen raten im Rentenalter meist von einem Neuabschluss ab und empfehlen stattdessen eine zweckgebundene Rücklage oder einen Bestattungsvorsorgevertrag. Ihren Vorteil spielt die Versicherung vor allem bei frühem, unerwartetem Tod aus.
Was bietet die Sparkasse bei der Sterbegeldversicherung? Die Sparkasse vermittelt Sterbegeldversicherungen öffentlicher Versicherer wie der SV SparkassenVersicherung, der Provinzial oder der Versicherungskammer Bayern. Typisch sind ein Abschluss ohne Gesundheitsprüfung, Summen von 3.000 bis 15.000 Euro und eine dreijährige Wartezeit. Günstiger als andere Anbieter ist das nicht automatisch – ein Vergleich lohnt sich.
Kann ich eine Sterbegeldversicherung für meine Eltern abschließen? Ja. Sie werden Versicherungsnehmer und zahlen die Beiträge, versicherte Person ist der Elternteil. Nötig ist dessen schriftliche Einwilligung, und viele Versicherer nehmen neue versicherte Personen nur bis etwa 75 bis 80 Jahre an. Bei sehr betagten Eltern kann eine gemeinsame Rücklage günstiger sein als ein teurer Spätvertrag.
Dieser Text bietet eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Orientierung zu den Kosten einer Sterbegeldversicherung und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Finanz- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Näherungswerte aus öffentlich zugänglichen Quellen; Ihr verbindlicher Beitrag ergibt sich ausschließlich aus einem persönlichen Angebot. Prüfen Sie vor einem Abschluss mehrere Angebote und ziehen Sie im Zweifel eine unabhängige Verbraucherzentrale hinzu.