Wie lange Krankschreibung bei Todesfall (Vater)? Dauer & Anspruch

Ein ruhiger, hell erleuchteter Holzschreibtisch am Fenster mit einem Formular und einem Stift, daneben eine brennende Kerze und eine weiße Blüte – Krankschreibung nach einem Todesfall

Wenn der Vater – oder ein anderer naher Mensch – stirbt, ist an Arbeit oft nicht zu denken. Viele fragen sich dann: Kann ich mich einfach krankschreiben lassen, und wie lange geht das? Die ehrliche Antwort vorweg: Eine feste Dauer für eine „Krankschreibung bei Todesfall” gibt es nicht – und einen automatischen Anspruch auf Krankschreibung allein wegen der Trauer ebenfalls nicht. Krankgeschrieben werden Sie nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine echte Krankheit feststellt, etwa eine akute Belastungs- oder Anpassungsstörung. Wie lange die Krankschreibung dann läuft, entscheidet der ärztliche Befund im Einzelfall – in der Praxis meist von wenigen Tagen bis zu ein, zwei Wochen, bei schweren Verläufen auch länger.

Wichtig ist die Unterscheidung, an der die meisten Ratgeber vorbeischreiben: Die kurze bezahlte Freistellung direkt nach dem Todesfall (der sogenannte Sonderurlaub) ist etwas anderes als eine Krankschreibung wegen Krankheit. Dieser Ratgeber erklärt in Ruhe, wie lange man sich bei einem Todesfall krankschreiben lassen kann, wann Trauer überhaupt eine Krankschreibung rechtfertigt, ob es einen Unterschied macht, dass es der Vater ist, und wie Sie praktisch vorgehen.

Die Antwort in Kürze

Ob und wie lange Sie sich nach dem Tod Ihres Vaters krankschreiben lassen können, hängt nicht vom Verwandtschaftsgrad ab, sondern davon, ob Sie tatsächlich arbeitsunfähig krank sind:

  • Keine feste Frist: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zahl an „Trauer-Krankheitstagen”. Die Dauer richtet sich allein nach der ärztlichen Einschätzung.
  • Nur bei Krankheit: Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) darf der Arzt nur ausstellen, wenn eine Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt – bei Trauer typischerweise eine akute Belastungsreaktion, eine Anpassungsstörung, Schlaf- oder Konzentrationsstörungen.
  • Typische Dauer: In der Praxis oft wenige Tage bis ein bis zwei Wochen; eine Verlängerung ist möglich, wenn die Beschwerden anhalten.
  • Nicht dasselbe wie Sonderurlaub: Der kurze bezahlte Sonderurlaub von meist ein bis zwei Tagen beruht auf § 616 BGB und setzt keine Krankheit voraus – die Krankschreibung dagegen schon.
  • Der Verwandtschaftsgrad ist für die Krankschreibung egal: Ob Vater, Mutter, Kind oder Ehepartner – rechtlich zählt für die Arbeitsunfähigkeit der Befund, nicht die Verwandtschaft. Die Nähe wirkt nur faktisch auf die Belastung.
  • Geld: Während der ersten sechs Wochen läuft das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung), danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Reicht Ihnen die reine Freistellung nicht und fühlen Sie sich wirklich krank, ist der Weg zur Hausärztin oder zum Hausarzt der richtige. Einen Überblick, was nach einem Sterbefall außerdem ansteht, gibt unser Ratgeber, was im Todesfall zu tun ist.

Krankschreibung oder Sonderurlaub? Der entscheidende Unterschied

Der häufigste Denkfehler ist, Krankschreibung und Sonderurlaub in einen Topf zu werfen – dabei sind es zwei völlig verschiedene Dinge mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage. Wer das auseinanderhält, versteht sofort, warum es keine pauschale „Krankschreibung für X Tage bei Todesfall” gibt.

MerkmalSonderurlaub (§ 616 BGB)Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit)
VoraussetzungTodesfall eines nahen AngehörigenÄrztlich festgestellte Krankheit
Krankheit nötig?NeinJa (z. B. Anpassungsstörung)
Wer entscheidet?Ergibt sich aus Gesetz/ArbeitsvertragÄrztin oder Arzt nach Befund
Dauermeist 1–2 Tageindividuell, wenige Tage bis Wochen
Rechtsgrundlage§ 616 BGB (abdingbar)§ 5 EFZG / AU-Richtlinie
BezahlungEntgeltfortzahlung (Arbeitgeber)6 Wochen Entgeltfortzahlung, dann Krankengeld

Sonderurlaub ist eine kurze bezahlte Freistellung, damit Sie den Todesfall organisieren und an der Beerdigung teilnehmen können – dafür müssen Sie nicht krank sein. Er ist aber knapp bemessen und kann im Arbeitsvertrag sogar ausgeschlossen sein.

Die Krankschreibung setzt dagegen voraus, dass die Trauer Sie tatsächlich arbeitsunfähig macht – also über normale Traurigkeit hinaus zu einer behandlungsbedürftigen Belastung wird. Nur dann darf ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Wer mehr Zeit braucht, als der Sonderurlaub hergibt, sich aber gesund fühlt, muss regulären Urlaub nehmen oder eine unbezahlte Freistellung vereinbaren – dazu unten mehr.

Wann Trauer zur Krankheit wird – und eine Krankschreibung möglich ist

Trauer an sich ist keine Krankheit, sondern eine gesunde, natürliche Reaktion auf einen Verlust. Eine Krankschreibung ist erst dann möglich, wenn aus der Trauer eine Erkrankung mit Krankheitswert wird. Ärztinnen und Ärzte orientieren sich dabei an anerkannten Diagnosen. Für die Trauer nach einem Todesfall kommen vor allem drei in Betracht:

  • Akute Belastungsreaktion (ICD-10 F43.0): eine vorübergehende, oft heftige Reaktion in den ersten Stunden und Tagen nach dem Verlust – mit Schock, innerer Erstarrung, Schlaflosigkeit oder Unruhe. Sie klingt meist rasch wieder ab und rechtfertigt eine eher kurze Krankschreibung.
  • Anpassungsstörung (ICD-10 F43.2): wenn die seelische Belastung länger anhält und den Alltag deutlich beeinträchtigt – etwa durch anhaltende Niedergeschlagenheit, Angst, Antriebs- oder Konzentrationsstörungen. Sie ermöglicht auch eine längere Krankschreibung.
  • Anhaltende Trauerstörung (ICD-11, „prolonged grief disorder”): eine eigenständige Diagnose, die erst infrage kommt, wenn die Trauer ungewöhnlich lange und intensiv anhält (frühestens ab etwa sechs Monaten), das übliche Maß deutlich übersteigt und zu spürbaren Funktionseinschränkungen führt. Normale, auch monatelange Trauer fällt ausdrücklich nicht darunter.

Entscheidend ist: Nicht die Trauer als Gefühl wird krankgeschrieben, sondern ihre körperlichen und seelischen Folgen, wenn diese Sie tatsächlich arbeitsunfähig machen. Schildern Sie deshalb im Arztgespräch konkret, was Sie belastet – Schlaflosigkeit, ständiges Grübeln, Konzentrationsprobleme, Erschöpfung –, statt nur „ich bin traurig” zu sagen. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet dann nach medizinischem Ermessen.

Wie lange krankgeschrieben bei einem Todesfall? Typische Dauer

Eine allgemeingültige Dauer gibt es nicht – die Krankschreibung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Weder das Gesetz noch die Krankenkassen nennen eine feste Zahl von Tagen „für Trauer”. In der Praxis lassen sich aber grobe Anhaltspunkte nennen:

  • Erstkrankschreibung: häufig einige Tage bis ein, zwei Wochen. Bei einer akuten Belastungsreaktion oft am unteren Ende, bei einer ausgeprägten Anpassungsstörung eher länger.
  • Verlängerung: Halten die Beschwerden an, kann die Krankschreibung nach erneuter ärztlicher Prüfung verlängert werden. Das ist üblich und kein „Sonderfall”.
  • Schwere Verläufe: Bei besonders schweren Verlusten oder wenn sich eine behandlungsbedürftige Depression entwickelt, sind auch längere Zeiträume von mehreren Wochen möglich – dann meist begleitet von einer Behandlung.

Die Ärztin oder der Arzt bemisst die Dauer danach, wie stark Sie beeinträchtigt sind und wie lange voraussichtlich eine Genesung braucht. Setzen Sie sich selbst nicht unter Druck, „schnell wieder zu funktionieren” – aber erwarten Sie auch keine pauschale Wochenkrankschreibung allein, weil ein Todesfall eingetreten ist. Wann übrigens die Beerdigung typischerweise stattfindet und wie viel Zeit dafür bleibt, ordnet unser Ratgeber ein, wann die Beerdigung nach dem Tod stattfindet.

Spielt es eine Rolle, ob Vater, Mutter oder ein anderer Angehöriger stirbt?

Für die Krankschreibung selbst spielt der Verwandtschaftsgrad rechtlich keine Rolle – anders als beim Sonderurlaub. Das überrascht viele, ist aber logisch: Eine Krankschreibung knüpft an Ihre gesundheitliche Verfassung an, nicht an das Verhältnis zum Verstorbenen. Ob Ihr Vater, Ihre Mutter, Ihr Kind oder Ihr Partner stirbt, ändert an der ärztlichen Beurteilung formal nichts. Faktisch ist der Zusammenhang natürlich da: Je näher der Mensch, desto tiefer meist die Belastung – und desto eher liegt eine krankheitswertige Reaktion vor, die eine (längere) Krankschreibung begründet.

Beim Sonderurlaub ist es umgekehrt: Dort kommt es sehr wohl auf den Verwandtschaftsgrad an. Der klare Anspruch auf ein bis zwei bezahlte Tage besteht in der Regel nur beim Tod von Ehe- oder Lebenspartner, eigenen Kindern und Eltern – also auch beim Vater. Für Geschwister, Großeltern oder Schwiegereltern ist er oft nicht automatisch gegeben. Welche Angehörigen im Detail zählen und wie viele Tage üblich sind, lesen Sie in unserem Ratgeber, wie viele Tage man bei einem Todesfall freibekommt.

So bekommen Sie die Krankschreibung: Ablauf Schritt für Schritt

Der Weg zur Krankschreibung führt über die Hausarztpraxis – ein Todesfall allein reicht als „Attest” nicht. Der Ablauf ist unkompliziert:

  1. Arzttermin vereinbaren. Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt; bei starker seelischer Belastung kann auch eine psychotherapeutische oder psychiatrische Praxis der richtige Weg sein. In akuten Fällen genügt oft ein kurzfristiger Termin.
  2. Beschwerden konkret schildern. Beschreiben Sie ehrlich, wie es Ihnen geht – Schlaflosigkeit, Erschöpfung, Konzentrationsprobleme, innere Unruhe. Der Arzt entscheidet auf dieser Grundlage über die Arbeitsunfähigkeit.
  3. Arbeitsunfähigkeit wird bescheinigt. Liegt eine Krankheit vor, stellt die Praxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus – seit 2023 in aller Regel als elektronische AU (eAU), die direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt wird.
  4. Arbeitgeber sofort informieren. Melden Sie sich am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber und teilen Sie mit, dass und voraussichtlich wie lange Sie ausfallen. Diese Meldepflicht bleibt trotz eAU bestehen – nur das Papier müssen Sie nicht mehr vorlegen.
  5. Nachweisfrist beachten. Der ärztliche Nachweis ist spätestens ab dem vierten Krankheitstag fällig; Ihr Arbeitsvertrag kann ihn aber schon ab dem ersten Tag verlangen.

Ein förmlicher Nachweis über den Todesfall (etwa die Sterbeurkunde) ist für die Krankschreibung nicht nötig – die brauchen Sie eher für den Sonderurlaub oder für Behörden und Versicherungen. Wann Sie die Sterbeurkunde erhalten, erklärt unser Ratgeber, wann man die Sterbeurkunde vom Bestatter bekommt.

Gehalt, Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Während einer Krankschreibung läuft Ihr Einkommen zunächst normal weiter – aber nur für eine begrenzte Zeit. Hier greifen zwei Stufen:

  • Erste sechs Wochen – Entgeltfortzahlung: Bei einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen lang in voller Höhe weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). In dieser Zeit spüren Sie finanziell also keinen Unterschied.
  • Ab der siebten Woche – Krankengeld: Dauert dieselbe Erkrankung länger als sechs Wochen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld. Es beträgt rund 70 % des Bruttoentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts. Netto bleibt nach Abzug der Sozialbeiträge meist etwas weniger übrig als das gewohnte Gehalt. Krankengeld wird für dieselbe Erkrankung bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt (die sechs Wochen Entgeltfortzahlung eingerechnet).

Für die allermeisten trauerbedingten Krankschreibungen ist die Sechs-Wochen-Grenze ohnehin nicht das Thema, weil die Ausfälle kürzer sind. Gut zu wissen ist die Regelung trotzdem – gerade, wenn sich eine längere behandlungsbedürftige Belastung entwickelt. Geht es Ihnen um die Einkünfte des Verstorbenen selbst, klärt unser Ratgeber, wie lange die Rente im Todesfall gezahlt wird.

Wenn Sonderurlaub und Krankschreibung nicht passen: die Alternativen

Nicht jede Situation lässt sich über Krankschreibung oder Sonderurlaub lösen – etwa, wenn Sie sich nicht krank fühlen, aber trotzdem mehr Zeit brauchen, oder wenn § 616 BGB im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. Dann bleiben zwei praktikable Wege, die Sie offen mit dem Arbeitgeber besprechen sollten:

  • Erholungsurlaub nehmen: Der unkomplizierteste Weg für zusätzliche Tage. Das Gehalt läuft weiter, die Tage gehen aber vom Jahresurlaub ab. Gerade wenn Sie einfach Zeit zum Durchatmen und für Formalitäten brauchen, ist das oft die sauberste Lösung – ganz ohne Krankschreibung.
  • Unbezahlte Freistellung vereinbaren: Reicht der Urlaub nicht oder wollen Sie ihn schonen, lässt sich mit dem Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung absprechen. Der Lohn ruht dann für diese Zeit, das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.

Viele Vorgesetzte zeigen sich in einer solchen Ausnahmesituation kulant und gewähren freiwillig zusätzliche Tage, auch ohne strikten Rechtsanspruch. Ein ruhiges, ehrliches Gespräch ist hier meist der beste erste Schritt – und ehrlicher, als sich ohne echte Krankheit krankschreiben zu lassen.

Sonderfälle: Azubis, Schule und Minijob

Für Auszubildende und Minijobber gelten dieselben Grundregeln wie für andere Arbeitnehmer, für Schülerinnen und Schüler gibt es eine eigene Lösung. Im Einzelnen:

  • Auszubildende: Sie können sich beim Tod eines nahen Angehörigen genauso krankschreiben lassen wie Arbeitnehmer, wenn eine Krankheit vorliegt; zusätzlich greift der Sonderurlaub nach § 616 BGB bzw. dem Ausbildungs- oder Tarifvertrag. Ein Blick in den Ausbildungsvertrag lohnt sich.
  • Minijob und Teilzeit: Auch geringfügig oder in Teilzeit Beschäftigte haben bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung – anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.
  • Schule und Kindergarten: Für Kinder gibt es keine „Krankschreibung wegen Trauer”, wohl aber die Möglichkeit einer Beurlaubung vom Unterricht aus wichtigem persönlichen Grund. Eltern stellen dazu einen kurzen, begründeten Antrag bei der Schule; über den Umfang entscheidet die Schule nach den Regeln des jeweiligen Bundeslandes.

Häufige Fehler und Irrtümer

Rund um die Krankschreibung bei einem Todesfall halten sich einige hartnäckige Missverständnisse:

  • „Bei einem Todesfall stehen mir automatisch ein paar Tage Krankschreibung zu.” Falsch. Eine Krankschreibung gibt es nur bei einer ärztlich festgestellten Krankheit, nicht automatisch wegen des Todesfalls.
  • „Sonderurlaub und Krankschreibung sind dasselbe.” Nein. Sonderurlaub (§ 616 BGB) setzt keine Krankheit voraus, die Krankschreibung schon – zwei verschiedene Rechtsgrundlagen.
  • „Beim Tod des Vaters werde ich länger krankgeschrieben als bei einem entfernteren Verwandten.” Für die Krankschreibung zählt der ärztliche Befund, nicht der Verwandtschaftsgrad. Nur beim Sonderurlaub kommt es auf die Nähe an.
  • „Ich lasse mich einfach krankschreiben, um frei zu haben.” Ohne echte Beschwerden ist das nicht vorgesehen – der Arzt entscheidet nach Befund. Wer nur Zeit braucht, fährt mit Urlaub oder unbezahlter Freistellung ehrlicher und sicherer.
  • „Während der Krankschreibung bekomme ich immer volles Gehalt.” Nur in den ersten sechs Wochen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von rund 70 % des Bruttolohns.

Häufige Fragen zu Krankschreibung bei Todesfall

Wie lange kann man sich bei einem Todesfall krankschreiben lassen? Es gibt keine feste Frist. Eine Krankschreibung ist nur bei einer ärztlich festgestellten Krankheit möglich, etwa einer akuten Belastungs- oder Anpassungsstörung. Wie lange sie läuft, entscheidet der Arzt im Einzelfall – in der Praxis oft wenige Tage bis ein, zwei Wochen, bei schweren Verläufen auch länger.

Wie lange Krankschreibung beim Tod des Vaters? Genauso lange wie bei jedem anderen Angehörigen, denn der Verwandtschaftsgrad spielt für die Arbeitsunfähigkeit keine Rolle. Maßgeblich ist, wie stark die Trauer Sie gesundheitlich beeinträchtigt. Der Arzt bemisst die Dauer nach dem Befund, nicht danach, dass es der Vater war.

Ist Trauer ein Grund für eine Krankschreibung? Trauer allein nicht – sie ist eine normale Reaktion, keine Krankheit. Eine Krankschreibung ist erst möglich, wenn die Trauer krankheitswertige Folgen hat, zum Beispiel eine akute Belastungsreaktion, eine Anpassungsstörung, Schlaf- oder Konzentrationsstörungen.

Was ist der Unterschied zwischen Sonderurlaub und Krankschreibung bei Todesfall? Sonderurlaub (§ 616 BGB) ist eine kurze bezahlte Freistellung wegen des Todesfalls – meist ein bis zwei Tage – und setzt keine Krankheit voraus. Die Krankschreibung setzt eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit voraus und ist in der Dauer offen.

Muss ich dem Arbeitgeber den Todesfall nachweisen, um krankgeschrieben zu werden? Nein. Für die Krankschreibung zählt die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die seit 2023 meist elektronisch an die Krankenkasse geht. Einen Nachweis über den Todesfall (etwa die Sterbeurkunde) brauchen Sie eher für den Sonderurlaub oder für Behörden.

Wird während der Krankschreibung mein Gehalt weitergezahlt? Ja, in den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Dauert dieselbe Erkrankung länger, übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld in Höhe von rund 70 % des Bruttoentgelts.

Ab wann brauche ich ein ärztliches Attest? Spätestens ab dem vierten Krankheitstag muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt sein. Viele Arbeitsverträge verlangen den Nachweis jedoch bereits ab dem ersten Tag – ein Blick in den Vertrag schafft Klarheit. Die Krankmeldung selbst muss immer schon am ersten Tag beim Arbeitgeber erfolgen.

Was tun, wenn ich mich nicht krank fühle, aber trotzdem Zeit brauche? Dann sind Sonderurlaub (falls er gilt), regulärer Erholungsurlaub oder eine unbezahlte Freistellung die richtigen Wege. Sich ohne echte Beschwerden krankschreiben zu lassen, ist nicht vorgesehen – ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber ist die bessere Lösung.

Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Ob und wie lange eine Krankschreibung möglich ist, entscheidet allein die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt; Fragen zu Sonderurlaub und Entgeltfortzahlung klären im Zweifel Ihre Personalabteilung, der Betriebsrat oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.