Höhe der Halbwaisenrente – wie viel bekommt man 2026?

Rentenunterlagen, ein Taschenrechner und ein Stift auf einem hellen Holztisch im warmen Tageslicht – Symbolbild für die Berechnung der Höhe der Halbwaisenrente

Stirbt ein Elternteil, steht dem Kind in der Regel eine Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu – doch wie hoch diese Rente ausfällt, ist für die meisten Angehörigen völlig undurchsichtig. Kurz gesagt: Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Rente, die dem verstorbenen Elternteil zugestanden hätte, plus einen individuellen Zuschlag. In der Praxis liegt der Betrag meist zwischen rund 200 und 320 Euro im Monat – einen festen Mindestbetrag gibt es nicht. Dieser Ratgeber erklärt, wie sich dieser Betrag genau zusammensetzt, warum er von Fall zu Fall so unterschiedlich ausfällt, was 2026 gilt, was abgezogen wird und wie lange gezahlt wird.

Weil die Höhe allein von der Versicherungsbiografie des Verstorbenen abhängt, lässt sie sich nicht pauschal beziffern. Wir zeigen Ihnen deshalb nicht nur die Formel, sondern auch ein nachvollziehbares Rechenbeispiel und die häufigsten Irrtümer rund um den Betrag.

Höhe der Halbwaisenrente – das Wichtigste auf einen Blick

Wenn Sie nur die Eckdaten brauchen: Die Halbwaisenrente sind 10 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils plus Zuschlag, gezahlt bis 18 – bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis längstens 27. Die folgende Übersicht fasst zusammen, worauf es bei der Höhe ankommt; die Details erklären wir anschließend.

FrageKurzantwort
Wie hoch ist die Halbwaisenrente?10 % der (fiktiven) Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen + Zuschlag
Typische Größenordnungmeist ca. 200–320 € im Monat, stark abhängig vom Einzelfall
Gibt es einen Mindestbetrag?Nein, keinen gesetzlich festen Mindestbetrag
Vollwaisenrente20 % statt 10 % (beide Elternteile verstorben)
Wird Einkommen angerechnet?Nein, seit dem 1. Juli 2015 nicht mehr
Wie lange?bis 18, mit Ausbildung/Studium/Freiwilligendienst bis max. 27
Aktueller Rentenwert (Basis der Formel)42,52 € pro Entgeltpunkt (seit 1. Juli 2026)

Diese Werte sind Orientierung, keine verbindliche Zusage. Die genaue Höhe berechnet allein die Deutsche Rentenversicherung anhand der Daten des verstorbenen Elternteils.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente? Die Kurzantwort

Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Rente, die dem verstorbenen Elternteil als volle Erwerbsminderungsrente zugestanden hätte – zuzüglich eines individuellen Zuschlags, der die Rente oft spürbar erhöht. Entscheidend ist damit nicht das Einkommen des Kindes oder des überlebenden Elternteils, sondern allein, wie viel der verstorbene Elternteil im Laufe seines Erwerbslebens an Rentenansprüchen erarbeitet hat.

Genau deshalb gibt es keine einheitliche Zahl. Hat der Verstorbene lange und gut verdient, fällt auch die Halbwaisenrente höher aus. War die Erwerbsbiografie kurz oder von niedrigem Einkommen geprägt, ist der Betrag entsprechend kleiner. Als grobe Orientierung nennen Auswertungen der Rentenstatistik Durchschnittswerte in der Größenordnung von etwa 200 bis gut 300 Euro monatlich – im Einzelfall kann die Rente aber deutlich darunter oder darüber liegen. Wer wissen möchte, wer im Todesfall überhaupt welche Rentenansprüche erhält, findet einen Überblick im Ratgeber wer die Rente im Todesfall bekommt.

Wie berechnet sich die Halbwaisenrente?

Die Höhe ergibt sich aus der allgemeinen Rentenformel: Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert – für die Halbwaisenrente mit dem Rentenartfaktor 0,1, also 10 Prozent. Diese vier Bausteine bestimmen den Betrag:

  • Entgeltpunkte: Sie spiegeln wider, wie viel der verstorbene Elternteil eingezahlt hat. Ein Jahr Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens ergibt einen Entgeltpunkt. Diese Punkte sammeln sich über das gesamte Erwerbsleben an.
  • Rentenartfaktor: Er legt fest, welcher Anteil der Versichertenrente als Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Für die Halbwaisenrente beträgt er 0,1 (10 Prozent), für die Vollwaisenrente 0,2 (20 Prozent).
  • Aktueller Rentenwert: Das ist der Euro-Betrag, den ein Entgeltpunkt pro Monat wert ist. Seit dem 1. Juli 2026 sind das bundeseinheitlich 42,52 Euro (zuvor, von Juli 2025 bis Juni 2026: 40,79 Euro). Der Wert wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
  • Zuschlag: Zusätzlich zum so berechneten Grundbetrag zahlt die Rentenversicherung einen Zuschlag an Entgeltpunkten (geregelt in § 78 SGB VI). Er hängt vor allem davon ab, wie lange der Verstorbene rentenrechtliche Zeiten hatte, und erhöht die Rente insbesondere dann, wenn der Elternteil noch relativ jung verstorben ist.

Wichtig zu verstehen: Grundlage ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die dem Verstorbenen zum Todeszeitpunkt zugestanden hätte – nicht etwa das letzte Nettogehalt. Für früh Verstorbene sorgt zudem die sogenannte Zurechnungszeit dafür, dass sie so behandelt werden, als hätten sie länger eingezahlt. Das schützt die Halbwaisenrente davor, bei einem frühen Tod extrem niedrig auszufallen.

Rechenbeispiel: So kommt der Betrag zustande

Ein vereinfachtes Beispiel macht die Formel greifbar – die konkreten Zahlen im Einzelfall weichen davon ab. Angenommen, dem verstorbenen Elternteil hätte eine volle Erwerbsminderungsrente von 1.400 Euro im Monat zugestanden. Dann ergibt sich:

  • Grundbetrag: 10 Prozent von 1.400 Euro = 140 Euro im Monat.
  • Plus Zuschlag nach § 78 SGB VI: Je nach Versicherungsbiografie kommen häufig noch einige Dutzend Euro hinzu, sodass die Halbwaisenrente in diesem Beispiel realistisch bei etwa 180 bis 220 Euro liegt.

Läge die zugrunde liegende Rente höher – etwa bei 2.000 Euro –, stiege auch der Grundbetrag auf 200 Euro plus Zuschlag. Dieses Beispiel dient nur der Veranschaulichung des Rechenwegs; es ersetzt keine verbindliche Auskunft der Rentenversicherung.

Gibt es einen Mindestbetrag für die Halbwaisenrente?

Nein – einen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag für die Halbwaisenrente gibt es nicht. Das ist eine der häufigsten Fehlannahmen. Die Rente ergibt sich ausschließlich aus 10 Prozent der erarbeiteten Rentenansprüche des Verstorbenen zuzüglich Zuschlag. Wer nur wenige Jahre oder zu niedrigem Verdienst eingezahlt hat, hinterlässt seinem Kind entsprechend eine niedrigere Halbwaisenrente.

Einen gewissen Ausgleich schafft lediglich der bereits erwähnte Zuschlag und die Zurechnungszeit bei frühem Tod – ein garantierter Sockelbetrag, unter den die Rente nicht fallen kann, existiert aber nicht. Reicht die Hinterbliebenenrente nicht zum Lebensunterhalt, können ergänzend andere Sozialleistungen infrage kommen; das ist jedoch von der Höhe der Halbwaisenrente unabhängig.

Halbwaisenrente oder Vollwaisenrente: Unterschied in der Höhe

Die Vollwaisenrente ist mit 20 Prozent doppelt so hoch wie die Halbwaisenrente mit 10 Prozent – sie greift, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei der Vollwaisenrente wird allerdings nicht einfach die Rente beider Eltern addiert. Grundlage ist die höhere der beiden Elternrenten, auf die dann der Rentenartfaktor 0,2 angewendet wird. Der Zuschlag berücksichtigt bei Vollwaisen beide Versicherungsbiografien, wird aber mit einem etwas niedrigeren Satz je Monat berechnet.

Für Halbwaisen gilt: Solange ein Elternteil noch lebt, bleibt es bei den 10 Prozent – unabhängig davon, wie gut oder schlecht der überlebende Elternteil verdient. Stirbt später auch der zweite Elternteil, wird aus der Halbwaisenrente eine Vollwaisenrente.

Wird eigenes Einkommen auf die Halbwaisenrente angerechnet?

Nein. Seit dem 1. Juli 2015 wird eigenes Einkommen der Waise nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet – unabhängig davon, wie viel das Kind selbst verdient. Bis zu diesem Stichtag wurde bei volljährigen Waisen Einkommen oberhalb eines Freibetrags gekürzt. Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde diese Einkommensanrechnung für Waisenrenten vollständig abgeschafft.

Das bedeutet konkret: Eine Ausbildungsvergütung, ein Nebenjob, ein Studentenjob oder auch Kapitaleinkünfte mindern die Halbwaisenrente heute nicht. Die Rente wird in voller Höhe weitergezahlt, solange die übrigen Voraussetzungen (etwa eine laufende Ausbildung nach dem 18. Geburtstag) erfüllt sind. Das unterscheidet die Waisenrente deutlich von der Witwen- oder Witwerrente, bei der eigenes Einkommen sehr wohl angerechnet wird.

Was wird von der Halbwaisenrente abgezogen? Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer

Vom Bruttobetrag der Halbwaisenrente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie – in seltenen Fällen – Steuern abgehen; bis zum 25. Geburtstag ist die Rente aber in der Regel beitragsfrei. So sieht es im Detail aus:

  • Bis zum 25. Geburtstag: Solange sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ist sie meist beitragsfrei kranken- und pflegeversichert – der Rentenversicherungsträger übernimmt den Beitrag, die Waise zahlt nichts. Der ausgezahlte Betrag entspricht dann faktisch dem Bruttobetrag.
  • Ab dem 25. Geburtstag: Danach trägt die Waise ihren eigenen Beitragsanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung. Als Anhaltspunkt: Auf die Rente fällt der halbe Krankenkassenbeitrag plus anteiliger Zusatzbeitrag sowie der Pflegeversicherungsbeitrag an – das mindert den Auszahlungsbetrag um einige Prozent.
  • Steuer: Die Waisenrente ist wie andere Renten grundsätzlich steuerpflichtig. In der Praxis bleibt sie bei vielen Waisen aber steuerfrei, weil der Betrag zusammen mit sonstigen Einkünften unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt.

Der Auszahlungsbetrag (netto) kann also je nach Alter und Situation vom errechneten Bruttobetrag abweichen. Für die Größenordnung der monatlichen Zahlung bleibt der Bruttobetrag dennoch der beste Anhaltspunkt.

Wie lange wird die Halbwaisenrente gezahlt?

Die Halbwaisenrente wird ohne weitere Bedingung bis zum 18. Geburtstag gezahlt und darüber hinaus bis längstens zum 27. Geburtstag, wenn sich das Kind in Ausbildung, Studium oder einem Freiwilligendienst befindet. Nach dem 18. Geburtstag läuft die Rente nicht automatisch weiter – der Nachweis über die Ausbildung muss der Rentenversicherung vorgelegt werden.

Verlängert wird über das 18. Lebensjahr hinaus insbesondere bei:

  • Schul- oder Berufsausbildung sowie Studium (in der Regel mit mehr als 20 Wochenstunden),
  • einem Freiwilligendienst wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder dem Bundesfreiwilligendienst (BFD),
  • einer Behinderung, die es dem Kind unmöglich macht, sich selbst zu unterhalten – hier kann die Rente sogar über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.

Eine Übergangszeit von bis zu vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten – etwa zwischen Abitur und Studienbeginn – wird überbrückt, ohne dass die Rente entfällt.

Wer hat Anspruch auf die Halbwaisenrente?

Anspruch besteht, wenn der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (60 Kalendermonaten) in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat oder bereits Rente bezog. Auf diese Wartezeit werden nicht nur Beitragsjahre angerechnet, sondern zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten oder Minijob-Zeiten. In besonderen Fällen – etwa bei einem tödlichen Arbeitsunfall – kann die Wartezeit vorzeitig als erfüllt gelten.

Der Anspruch besteht für leibliche Kinder und adoptierte Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen auch für Stief- und Pflegekinder oder Enkel, die im Haushalt des Verstorbenen lebten. Zuständig für die Auszahlung ist die Deutsche Rentenversicherung; sie muss über den Todesfall informiert werden, damit die Rente überhaupt bearbeitet werden kann – wer das übernimmt, erklärt der Ratgeber dazu, wer die Rentenkasse im Todesfall informiert.

Halbwaisenrente beantragen und auszahlen lassen

Die Halbwaisenrente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden – rückwirkend bis zu zwölf Monate. Wird der Antrag später als ein Jahr nach dem Tod gestellt, gehen die davor liegenden Monate verloren. Es lohnt sich also, den Antrag zeitnah zu stellen; die Bearbeitung ist Teil der vielen Formalitäten, die nach einem Sterbefall anstehen (einen Gesamtüberblick gibt der Ratgeber was im Todesfall zu tun ist).

Gezahlt wird die Rente frühestens ab dem Monat, der auf den Sterbemonat folgt. Anders als bei der Witwen- und Witwerrente gibt es bei der Waisenrente kein erhöhtes Sterbevierteljahr – die Zahlung startet also nicht mit erhöhten Beträgen, sondern direkt in regulärer Höhe.

Gibt es einen Rechner für die Halbwaisenrente?

Einen offiziellen, verbindlichen Waisenrenten-Rechner der Deutschen Rentenversicherung gibt es nicht – im Netz kursierende Rechner liefern nur grobe Schätzungen. Der Grund liegt in der Formel selbst: Für eine exakte Berechnung müssten alle Entgeltpunkte des Verstorbenen, seine Zurechnungszeit und der Zugangsfaktor bekannt sein. Diese vollständigen Daten liegen in aller Regel nur der Rentenversicherung vor.

Private „Rechner Halbwaisenrente” können deshalb allenfalls eine Hausnummer liefern, wenn man den ungefähren Rentenanspruch des Verstorbenen kennt. Eine belastbare Zahl gibt es nur direkt von der Deutschen Rentenversicherung – die Auskunft und Beratung ist kostenlos, unter anderem über das Servicetelefon der DRV. Für die eigene Orientierung genügt meist die Faustregel: rund 10 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils plus Zuschlag.

Häufige Missverständnisse zur Höhe der Halbwaisenrente

Rund um die Höhe halten sich mehrere hartnäckige Irrtümer – wer sie kennt, schätzt den zu erwartenden Betrag realistischer ein. Die häufigsten sind:

  • „Es gibt einen festen Mindestbetrag.” Falsch – die Höhe richtet sich allein nach den Ansprüchen des Verstorbenen.
  • „Die Vollwaisenrente ist die Summe beider Elternrenten.” Falsch – maßgeblich ist die höhere Elternrente mal 20 Prozent.
  • „Mein Nebenjob oder die Ausbildungsvergütung kürzt die Rente.” Falsch – Einkommen wird seit dem 1. Juli 2015 nicht mehr angerechnet.
  • „Waisen bekommen wie Witwen ein erhöhtes Sterbevierteljahr.” Falsch – das gilt nur für Witwen- und Witwerrenten.
  • „Nach 18 läuft die Rente automatisch bis 27 weiter.” Falsch – ab 18 nur mit Nachweis über Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst.

Häufige Fragen zur Höhe der Halbwaisenrente

Wie hoch ist die Halbwaisenrente im Durchschnitt? Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Rente, die dem verstorbenen Elternteil zugestanden hätte, plus einen individuellen Zuschlag. In der Praxis liegt der Betrag meist in einer Größenordnung von etwa 200 bis 320 Euro im Monat, kann im Einzelfall aber deutlich niedriger oder höher ausfallen. Maßgeblich ist allein die Versicherungsbiografie des Verstorbenen, nicht das Einkommen des Kindes.

Gibt es einen Mindestbetrag bei der Halbwaisenrente? Nein, einen gesetzlich festen Mindestbetrag gibt es nicht. Der Betrag ergibt sich ausschließlich aus 10 Prozent der erarbeiteten Rentenansprüche des Verstorbenen zuzüglich Zuschlag. Wer wenig oder kurz eingezahlt hat, hinterlässt entsprechend eine niedrigere Halbwaisenrente. Einen garantierten Sockelbetrag, unter den die Rente nicht fallen kann, gibt es nicht.

Wie berechnet man die Halbwaisenrente? Über die Rentenformel: Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Für die Halbwaisenrente beträgt der Rentenartfaktor 0,1 (10 Prozent), der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro pro Entgeltpunkt. Zum so errechneten Grundbetrag kommt ein Zuschlag nach § 78 SGB VI hinzu. Grundlage ist die volle Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen.

Wird Einkommen auf die Halbwaisenrente angerechnet? Nein. Seit dem 1. Juli 2015 wird eigenes Einkommen der Waise nicht mehr angerechnet. Ausbildungsvergütung, Nebenjob oder Kapitaleinkünfte mindern die Halbwaisenrente also nicht. Die Rente wird in voller Höhe weitergezahlt, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie lange wird die Halbwaisenrente gezahlt? Bis zum 18. Geburtstag ohne Bedingung, danach bis längstens zum 27. Geburtstag, wenn sich das Kind in Ausbildung, Studium oder einem Freiwilligendienst befindet. Bei einer Behinderung, die den Selbstunterhalt unmöglich macht, kann die Rente auch über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt werden. Nach dem 18. Geburtstag muss der Ausbildungsnachweis vorgelegt werden.

Wie hoch ist die Vollwaisenrente im Vergleich? Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent statt 10 Prozent und ist damit doppelt so hoch. Sie greift, wenn beide Elternteile verstorben sind. Berechnet wird sie aus der höheren der beiden Elternrenten – nicht aus der Summe beider Renten.

Muss man die Halbwaisenrente versteuern? Grundsätzlich ist die Waisenrente wie andere Renten steuerpflichtig. In der Praxis bleibt sie bei vielen Waisen jedoch steuerfrei, weil der Betrag zusammen mit sonstigen Einkünften unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Bis zum 25. Geburtstag ist die Rente bei laufender Ausbildung zudem in der Regel beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen, sorgfältig recherchierten Überblick und ersetzt keine individuelle Rentenberatung. Die genaue Höhe der Halbwaisenrente hängt von der Versicherungsbiografie des verstorbenen Elternteils ab und wird verbindlich nur von der Deutschen Rentenversicherung berechnet. Rechtsstand und Werte (z. B. aktueller Rentenwert, Beitragssätze) können sich ändern – im Zweifel lohnt eine kostenlose Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung.