Wann kommt die Rechnung vom Bestatter? Zeitpunkt, Frist und Zahlung

Ein Briefumschlag mit einer Rechnung, ein Stift und eine ruhig brennende Kerze auf einem hellen Holztisch – Sinnbild für die Rechnung vom Bestatter nach einer Bestattung

Ein Briefumschlag mit einer Rechnung, ein Stift und eine ruhig brennende Kerze auf einem hellen Holztisch – Sinnbild für die Rechnung vom Bestatter nach einer Bestattung

Nach einer Bestattung stellen sich viele Angehörige irgendwann die nüchterne Frage, wann eigentlich die Rechnung vom Bestatter kommt – und wie viel Zeit dann zum Bezahlen bleibt. Die kurze Antwort vorweg: Die Rechnung vom Bestatter kommt in aller Regel erst nach der Bestattung, meist einige Tage bis wenige Wochen danach. Das Zahlungsziel liegt üblicherweise bei 14 bis 30 Tagen – eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, es zählt, was auf der Rechnung oder im Vertrag steht.

Dieser Ratgeber erklärt in Ruhe, wann die Rechnung eintrifft und warum es manchmal etwas dauert, wie lange Sie Zeit zum Bezahlen haben, ob Sie in Vorkasse gehen müssen, wer die Rechnung überhaupt begleichen muss – und was passiert, wenn sie nicht bezahlt wird oder das Geld gerade nicht reicht.

Wann kommt die Rechnung vom Bestatter?

Die Bestatter-Rechnung kommt fast immer erst nach der Beisetzung – typischerweise rund eine Woche bis wenige Wochen danach. Ein bundesweit einheitlicher Termin existiert nicht; wann genau die Rechnung im Briefkasten liegt, hängt vom Bestattungsinstitut und vom Ablauf des jeweiligen Falls ab.

Der zeitliche Verlauf sieht in den meisten Fällen so aus:

SchrittWannWer
Auftrag & Kostenvoranschlagin den ersten Tagen nach dem TodesfallAngehörige mit dem Bestatter
Bestattung / Beisetzungmeist innerhalb von 1–2 Wochen nach dem TodBestatter
Fremdkosten fließen ein (Friedhof, Krematorium)in den Tagen/Wochen nach der BeisetzungÄmter, Krematorium
Endrechnung wird erstelltmeist einige Tage bis wenige Wochen nach der BestattungBestatter

Dass die Rechnung nicht sofort kommt, ist ein gutes Zeichen für sauberes Arbeiten: Der Bestatter kann erst dann eine vollständige Endabrechnung erstellen, wenn ihm die Fremdkosten – etwa die Friedhofsgebühren oder die Rechnung des Krematoriums – selbst vorliegen. Diese Beträge legt er zunächst für Sie aus und stellt sie erst später gesammelt in Rechnung.

Wie lange dauert es, bis die Rechnung kommt – und warum manchmal länger?

Rechnen Sie mit ungefähr einer bis vier Wochen. Länger dauert es vor allem dann, wenn der Bestatter noch auf Rechnungen Dritter wartet. Ein Bestattungsinstitut erbringt nämlich nur einen Teil der Leistungen selbst; einen großen Teil kauft es für Sie ein und reicht ihn weiter.

Typische Gründe für eine spätere Rechnung:

  • Ausstehende Fremdkosten: Friedhofsverwaltung, Krematorium, Trauerredner oder Floristik rechnen ihrerseits oft mit Verzögerung ab. Der Bestatter wartet diese Beträge ab, um Ihnen nicht zweimal schreiben zu müssen.
  • Amtliche Vorgänge: Solange etwa die Sterbeurkunde oder ein Gebührenbescheid des Friedhofs aussteht, fehlt ein Baustein für die Endabrechnung. Wie das mit den Urkunden zusammenhängt, lesen Sie in unserem Ratgeber, wann man die Sterbeurkunde vom Bestatter bekommt.
  • Umfang der Bestattung: Bei aufwändigeren Feiern mit mehreren Dienstleistern dauert die Zusammenstellung aller Posten schlicht etwas länger.

Wichtig zu wissen: Aus dem Warten auf die Rechnung entsteht Ihnen kein Nachteil. Die Zahlungsfrist beginnt erst mit der Rechnung zu laufen – nicht ab dem Tag der Bestattung.

Wie lange habe ich Zeit, den Bestatter zu bezahlen?

Das übliche Zahlungsziel liegt zwischen 14 und 30 Tagen ab Rechnungsdatum – 30 Tage sind der häufigste Wert. Maßgeblich ist immer die Frist, die auf Ihrer Rechnung oder im Bestattungsvertrag genannt ist. Eine gesetzlich fest vorgeschriebene „Bestatter-Frist” gibt es nicht.

Ein paar Punkte helfen bei der Einordnung:

  • Fälligkeit: Rechtlich wird die Vergütung fällig, sobald die vereinbarte Leistung vollständig erbracht ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In der Praxis richten sich alle nach dem aufgedruckten Zahlungsziel.
  • Längere Fristen sind möglich: Manche Institute räumen aus Kulanz längere Zahlungsziele ein oder bieten von sich aus eine Ratenzahlung an – gerade weil die Kosten oft unerwartet kommen.
  • Im Zweifel nachfragen: Wenn die Frist knapp erscheint, sprechen Sie den Bestatter offen an. Eine einvernehmliche Stundung oder Ratenvereinbarung ist meist unkomplizierter als eine verpasste Zahlung.

Reicht die Zeit oder das Geld nicht, ist das frühzeitige Gespräch der beste Weg – dazu weiter unten im Abschnitt zu Ratenzahlung und Sozialbestattung mehr.

Muss man den Bestatter im Voraus bezahlen?

In den meisten Fällen zahlen Sie erst nach der Bestattung auf Rechnung – eine Vorkasse oder Anzahlung ist aber zunehmend üblich und zulässig. Ob und in welcher Höhe ein Vorschuss verlangt wird, entscheidet das jeweilige Institut und steht im Vertrag.

Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Der Bestatter geht bei den Fremdkosten in Vorleistung und trägt das Risiko, auf offenen Beträgen sitzenzubleiben. Deshalb verlangen manche Institute eine Anzahlung, etwa zur Deckung der durchlaufenden Auslagen wie Friedhofsgebühren oder Krematorium. Eine einheitliche, verbindliche Höhe für solche Anzahlungen gibt es nicht – lassen Sie sich den Betrag und seinen Zweck vorab schriftlich im Kostenvoranschlag ausweisen. So wissen Sie von Anfang an, was wann fällig wird.

Wer muss die Rechnung vom Bestatter bezahlen?

Vertraglich schuldet zunächst, wer den Bestattungsauftrag unterschrieben hat – der Auftraggeber. Wirtschaftlich tragen die Kosten am Ende die Erben. Diese beiden Ebenen werden oft verwechselt, sind aber wichtig zu trennen.

  • Auftraggeber: Wer den Vertrag mit dem Bestatter schließt, haftet diesem gegenüber direkt für die Rechnung – auch dann, wenn er selbst gar nicht erbt. Er kann sich das Verauslagte anschließend von den Erben zurückholen.
  • Erben (§ 1968 BGB): Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung trägt. Mehrere Erben haften dafür gemeinsam und gleichen intern untereinander aus.
  • Bestattungspflichtige Angehörige: Zusätzlich verpflichten die Bestattungsgesetze der Bundesländer die nächsten Angehörigen (etwa Ehepartner, Kinder, Eltern), überhaupt für eine Bestattung zu sorgen – und zwar unabhängig vom Erbe. Diese öffentlich-rechtliche Pflicht bleibt sogar bestehen, wenn jemand das Erbe ausschlägt.

Wer genau in welcher Reihenfolge einstehen muss und wie sich Erbausschlagung auswirkt, erläutert unser vertiefender Ratgeber dazu, wer die Bestattungskosten zahlt. Auch bei Überschuldung des Nachlasses gibt es Regeln – dazu hilft der Beitrag, wer Schulden im Todesfall ohne Erbe trägt.

Was passiert, wenn man die Bestatter-Rechnung nicht bezahlt?

Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, folgen dieselben Schritte wie bei jeder anderen offenen Forderung: Mahnung, Zahlungsverzug und im schlimmsten Fall Inkasso oder ein gerichtliches Mahnverfahren. Der Bestatter hat einen berechtigten Zahlungsanspruch und darf ihn durchsetzen.

Der übliche Ablauf:

  1. Zahlungserinnerung / Mahnung: Meist folgt zunächst eine freundliche Erinnerung, oft mit neuer kurzer Frist.
  2. Zahlungsverzug: Spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung tritt bei Verbrauchern automatisch Verzug ein, wenn auf der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Ab dann dürfen Verzugszinsen und Mahnkosten berechnet werden.
  3. Inkasso oder Mahnbescheid: Bleibt die Zahlung weiter aus, kann die Forderung an ein Inkassobüro übergeben oder ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Die dadurch entstehenden Kosten trägt am Ende der säumige Schuldner.

Ignorieren macht die Sache also nur teurer. Wenn Sie nicht zahlen können, ist es fast immer besser, das offen mit dem Bestatter zu klären, statt Mahnungen auflaufen zu lassen. Für die allermeisten Zahlungsschwierigkeiten gibt es einen geregelten Weg – siehe den nächsten Abschnitt.

Wenn das Geld nicht reicht: Raten, Sterbegeld und Sozialbestattung

Kann die Rechnung nicht aus eigener Kraft bezahlt werden, gibt es mehrere Auswege – von der Ratenzahlung bis zur Kostenübernahme durch das Sozialamt. Niemand muss aus finanzieller Not auf eine würdige Bestattung verzichten.

  • Ratenzahlung: Viele Bestatter ermöglichen eine Zahlung in Raten – entweder direkt oder über einen Finanzierungspartner. Das ist Verhandlungssache und sollte früh angesprochen werden.
  • Sterbegeld und Versicherungen: Bestand eine Sterbegeldversicherung, eine Sterbekasse oder eine Lebensversicherung, kann deren Auszahlung die Rechnung ganz oder teilweise decken. Auch ein bestehender Bestattungsvorsorgevertrag greift hier.
  • Sozialbestattung (§ 74 SGB XII): Ist es der zahlungspflichtigen Person nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, und reicht der Nachlass nicht aus, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung. Der Antrag lässt sich auch noch nach der Bestattung stellen. Wie günstig eine würdige Beisetzung sein kann, zeigt unser Ratgeber zur günstigsten Bestattung.

Ein Teil der Kosten lässt sich unter Umständen zudem steuerlich geltend machen. Was hier möglich ist, lesen Sie im Beitrag dazu, welche Kosten im Todesfall steuerlich absetzbar sind.

Was steht eigentlich auf der Bestatter-Rechnung?

Auf der Rechnung stehen zwei sehr unterschiedliche Kostenarten: die eigenen Leistungen des Bestatters und die durchlaufenden Fremdkosten. Dieser Unterschied erklärt, warum die Endsumme oft höher ist als der reine „Bestatter-Preis”.

  • Eigenleistungen des Bestatters: Abholung und Überführung des Verstorbenen, hygienische Versorgung, Einsargen, Aufbahrung, Organisation und Beratung. Nur dieser Teil – häufig etwa ein Drittel der Gesamtsumme – ist die eigentliche Dienstleistung des Instituts.
  • Fremdkosten / durchlaufende Auslagen: Friedhofs- und Grabgebühren, Krematorium bzw. Einäscherung, Trauerredner, Floristik, Trauerdruck. Diese Posten reicht der Bestatter nur weiter; er hat sie für Sie ausgelegt.

Ein Blick auf die Einzelposten lohnt sich immer. Eine seriöse Rechnung weist Eigenleistungen und Auslagen getrennt aus. Womit Sie insgesamt rechnen müssen, schlüsselt unser Ratgeber auf, was eine Beerdigung kostet. Und was genau das Institut überhaupt für Sie übernimmt, erklärt der Beitrag dazu, was ein Bestatter macht.

Häufige Fragen zur Rechnung vom Bestatter

Wann kommt die Rechnung vom Bestatter? In der Regel erst nach der Bestattung – meist einige Tage bis wenige Wochen danach. Der Bestatter kann erst dann vollständig abrechnen, wenn ihm die Fremdkosten wie Friedhofsgebühren oder Krematorium selbst vorliegen. Einen bundesweit einheitlichen Termin gibt es nicht.

Wie lange habe ich Zeit, den Bestatter zu bezahlen? Das Zahlungsziel liegt üblicherweise bei 14 bis 30 Tagen ab Rechnungsdatum, meist 30 Tage. Maßgeblich ist die Frist auf der Rechnung oder im Vertrag. Eine feste gesetzliche Frist existiert nicht; längere Fristen oder Ratenzahlung sind auf Absprache oft möglich.

Muss man den Bestatter im Voraus bezahlen? Meist zahlen Sie erst nach der Bestattung auf Rechnung. Eine Anzahlung oder Vorkasse ist aber zulässig und wird zunehmend verlangt, weil der Bestatter bei den Fremdkosten in Vorleistung geht. Höhe und Zweck sollten im Kostenvoranschlag schriftlich stehen.

Wer muss die Rechnung vom Bestatter bezahlen? Vertraglich schuldet der Auftraggeber, der den Vertrag unterschrieben hat. Wirtschaftlich tragen die Erben die Kosten (§ 1968 BGB). Zusätzlich sind nach den Landesgesetzen die nächsten Angehörigen bestattungspflichtig – unabhängig vom Erbe und selbst bei Erbausschlagung.

Was passiert, wenn man die Bestatter-Rechnung nicht bezahlt? Es folgen Zahlungserinnerung, Mahnung und Verzug; ab Verzug dürfen Verzugszinsen und Mahnkosten anfallen. Bleibt die Zahlung aus, drohen Inkasso oder ein gerichtlicher Mahnbescheid, dessen Kosten der Schuldner trägt. Ein offenes Gespräch mit dem Bestatter ist fast immer der bessere Weg.

Was tun, wenn man die Bestattung nicht bezahlen kann? Möglich sind eine Ratenzahlung mit dem Bestatter, die Nutzung von Sterbegeld- oder Lebensversicherung sowie ein Vorsorgevertrag. Reicht das nicht und ist die Kostentragung unzumutbar, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung – der Antrag ist auch nachträglich möglich.

Warum ist die Rechnung höher als der Preis, den der Bestatter genannt hat? Weil die Rechnung neben den Eigenleistungen des Bestatters auch durchlaufende Fremdkosten enthält – etwa Friedhofsgebühren, Krematorium, Trauerredner oder Floristik. Diese legt der Bestatter aus und reicht sie weiter. Eine seriöse Rechnung weist beide Anteile getrennt aus.

Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder individuelle Beratung. Zahlungsfristen, Anzahlungen und die verlangten Unterlagen können je nach Bestattungsinstitut, Bundesland und Vertrag abweichen – im Zweifel helfen der Bestatter, die Verbraucherzentrale oder das zuständige Sozialamt weiter.