Nach einem Todesfall bleiben nicht nur Papierordner, sondern auch ein ganzes digitales Leben zurück: das PayPal-Konto, bei dem weiter Abbuchungen laufen könnten, ein Facebook-Profil, das plötzlich wie verwaist wirkt, das E-Mail-Postfach und das Handy des Verstorbenen. Die drängendste Frage lautet oft: Wie kündige ich PayPal im Todesfall – und darf ich das als Angehöriger überhaupt? Die klare Antwort vorweg: Das PayPal-Konto einer verstorbenen Person kündigen dürfen die Erben oder ein Bevollmächtigter, indem sie PayPal den Todesfall schriftlich melden und eine Kopie der Sterbeurkunde sowie einen amtlichen Ausweis einreichen – bei verbliebenem Guthaben zusätzlich einen Erbnachweis.
Dieser Ratgeber erklärt in Ruhe den PayPal-Prozess Schritt für Schritt, klärt, was mit Guthaben und Schulden geschieht, und zeigt dann, wie Sie auch die anderen Bausteine des digitalen Nachlasses ordnen: Facebook (Gedenkzustand oder Löschung), E-Mail-Konten und das Handy. Zum Schluss geht es darum, wie man den eigenen digitalen Nachlass zu Lebzeiten regelt, damit Angehörige es einmal leichter haben.
PayPal im Todesfall kündigen: die Antwort in Kürze
Wer das PayPal-Konto eines Verstorbenen schließen darf und was PayPal dafür braucht, hängt allein von der rechtlichen Rolle und vom Kontostand ab:
- Berechtigt sind Erben und Bevollmächtigte. Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen – und damit auch das Nutzungsverhältnis zu PayPal – als Ganzes auf die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB). Angehörige ohne Erbrecht und ohne Vollmacht sind grundsätzlich nicht berechtigt.
- Immer nötig: ein formloses Begleitschreiben, das den Tod bestätigt und die Kündigung erklärt, eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Kopie des eigenen Ausweises der meldenden Person.
- Zusätzlich bei Restguthaben: ein Erbnachweis – ein Erbschein oder ein gerichtlich eröffnetes Testament.
- Das Guthaben verfällt nicht. Es wird auf Wunsch ausgezahlt – auf das mit dem Konto verknüpfte Bankkonto, ein eigenes PayPal-Konto oder ein anderes Bankkonto.
- Wichtig: Das Konto wird nicht automatisch inaktiv. Solange niemand kündigt, bleibt es bestehen – und offene Zahlungen oder Ratenkäufe laufen weiter.
Das Kündigen von PayPal ist dabei nur ein Teil einer größeren Aufgabe. Einen ruhigen Überblick über die gesamte Reihenfolge nach einem Sterbefall gibt unser Ratgeber, was im Todesfall zu tun ist.
Schritt für Schritt: das PayPal-Konto einer verstorbenen Person kündigen
PayPal hat für den Todesfall einen festen schriftlichen Prozess – ein Anruf allein genügt nicht, weil Nachweise vorgelegt werden müssen. So gehen Sie vor:
- Unterlagen zusammenstellen. Sie benötigen: ein Begleitschreiben, in dem Sie den Tod mitteilen, die Kündigung erklären und bestätigen, dass Sie berechtigt sind (mit Unterschrift); ein Deckblatt mit Namen, Anschrift und Sterbedatum des Verstorbenen; eine Kopie der Sterbeurkunde; eine Kopie Ihres amtlichen Ausweises.
- Bei Guthaben den Erbnachweis ergänzen. Ist auf dem Konto noch Geld, legen Sie zusätzlich einen Erbschein oder ein gerichtlich bestätigtes Testament bei und geben an, wohin das Guthaben überwiesen werden soll.
- Alles an PayPal senden. Die Dokumente gehen per E-Mail an den europäischen Kundenservice oder per Post an die PayPal-Niederlassung in Luxemburg. Die genaue, aktuell gültige Adresse steht in der offiziellen PayPal-Hilfe unter dem Stichwort „Konto einer verstorbenen Person” – prüfen Sie sie dort kurz gegen, da PayPal Kontaktwege gelegentlich anpasst.
- Bestätigung abwarten. PayPal prüft die Unterlagen, schließt das Konto und überweist ein etwaiges Guthaben. Die eingereichten Dokumente werden nach der Prüfung vernichtet.
Für die Meldung brauchen Sie in der Regel mehrere Exemplare der Sterbeurkunde – viele Stellen verlangen einen eigenen Nachweis. Wann und wie Sie diese erhalten, erklärt unser Ratgeber, wann man die Sterbeurkunde vom Bestatter bekommt.
Was passiert mit PayPal-Guthaben, offenen Zahlungen und Schulden?
Ein PayPal-Konto ist kein isolierter Zahlungsspeicher, sondern Teil des Nachlasses – mit Guthaben ebenso wie mit Verpflichtungen. Beides geht auf die Erben über:
- Guthaben wird bei der Kündigung nicht einbehalten, sondern auf Nachweis ausgezahlt. Wer erbt und damit Anspruch auf das Geld hat, klärt sich nach dem Erbrecht; unser Ratgeber erklärt, wie man erfährt, ob man Erbe ist.
- Offene Zahlungen und Ratenkäufe enden nicht mit dem Tod. Hat der Verstorbene über PayPal einen Ratenkauf oder „Später bezahlen” genutzt, treten die Erben in diese Zahlungspflicht ein (§ 1922 BGB) und haften für berechtigte Forderungen.
- Vorsicht bei Forderungen nach dem Sterbedatum. Verbraucherschützer berichten von Fällen, in denen ein Inkassodienstleister nach dem Tod sogar einen Mahnbescheid gegen den Verstorbenen erwirken wollte. Reagieren Erben nicht rechtzeitig, kann eine unberechtigte Forderung rechtskräftig werden. Melden Sie einen Todesfall daher zügig, prüfen Sie Forderungen kritisch und wahren Sie Widerspruchsfristen.
Wenn der Nachlass überschuldet ist, sollten Erben nicht vorschnell zahlen. Welche Möglichkeiten es gibt und wer am Ende haftet, behandelt unser Ratgeber, wer Schulden im Todesfall ohne Erbe zahlt. Bei laufenden PayPal-Lastschriften gilt außerdem: Sobald das Konto gekündigt ist, sollten auch verknüpfte SEPA-Mandate im Blick behalten und nicht mehr benötigte Abbuchungen gestoppt werden.
Dürfen Erben überhaupt an die digitalen Konten? Die Rechtslage
Ja – digitale Konten und Daten werden rechtlich genauso vererbt wie ein Sparbuch oder ein Aktenordner. Das hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich geklärt: In einem vielbeachteten Urteil aus dem Jahr 2018 (Az. III ZR 183/17) entschied der BGH, dass die Eltern einer verstorbenen Jugendlichen Anspruch auf Zugang zu deren Nutzerkonto hatten. Der Kern: Ein Nutzungsvertrag – ob mit einem sozialen Netzwerk, einem Zahlungsdienst oder einem E-Mail-Anbieter – geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) auf die Erben über. Zwischen digitalen und analogen Inhalten macht das Erbrecht keinen Unterschied.
In einer späteren Entscheidung stellte der BGH zudem klar, dass Erben ein aktiver Zugang zum Konto zusteht und nicht nur ein ausgedruckter oder als Datei gelieferter Auszug der Inhalte. Praktisch heißt das: Anbieter müssen den Erben Zugriff gewähren, verlangen dafür aber – nachvollziehbar – einen sauberen Nachweis der Berechtigung. Genau deshalb sind Sterbeurkunde und Erbnachweis bei fast jedem Dienst der Schlüssel. Wer im Einzelfall verfügen darf, richtet sich danach, wer im Todesfall erbt. Sind minderjährige Kinder unter den Erben, handelt an ihrer Stelle ein gesetzlicher Vertreter – welche Rechte und Grenzen dabei gelten, zeigt unser Ratgeber dazu, was ein Vormund im Todesfall macht.
Facebook im Todesfall: Gedenkzustand, Löschung und wie Sie einen Todesfall melden
Bei Facebook (wie bei Instagram) gibt es zwei Wege: das Profil in einen Gedenkzustand versetzen oder es dauerhaft löschen – und beides läuft über ein Meldeformular mit Nachweis. Die Wahl hat unterschiedliche Voraussetzungen:
| Option | Was passiert | Wer darf es beantragen |
|---|---|---|
| Gedenkzustand | Das Profil bleibt als Gedenkseite bestehen, „In Erinnerung an …” erscheint vor dem Namen; niemand loggt sich mehr ein. | Grundsätzlich jede Person, die den Tod nachweisen kann – auch ohne Verwandtschaft. |
| Dauerhafte Löschung | Das Konto wird vollständig entfernt. | Nur ein Familienmitglied oder Nachlassverwalter mit Berechtigungsnachweis. |
So melden Sie Facebook einen Todesfall:
- Gedenkzustand beantragen: über das Meldeformular von Facebook, mit Link zum Profil, Sterbedatum und einem Nachweis. Als Nachweis genügt hier oft schon eine Todesanzeige oder Trauerkarte.
- Löschung beantragen: ebenfalls über ein Formular, aber mit Sterbeurkunde und einem Nachweis, dass Sie als nahes Familienmitglied oder Nachlassverwalter handeln (etwa Vollmacht, Testament oder Geburtsurkunde).
Zur Frage, wann Facebook gelöscht werden darf: Eine endgültige Löschung ist – anders als der Gedenkzustand – der weitergehende Schritt und deshalb an den engeren Kreis der Berechtigten geknüpft. Sie ist sinnvoll, wenn die Angehörigen keine öffentliche Gedenkseite wünschen; der Gedenkzustand ist die schonendere Alternative, die Erinnerungen erhält.
Ein Hinweis für die eigene Vorsorge: Bei Facebook lässt sich zu Lebzeiten ein Nachlasskontakt benennen. Diese Person darf das Profil im Gedenkzustand pflegen (Beitrag anheften, Profilbild ändern) und die Löschung beantragen – sich aber nicht einloggen oder Nachrichten lesen. Alternativ kann man einstellen, dass das Konto nach dem Tod automatisch gelöscht wird.
Was passiert im Todesfall mit der E-Mail-Adresse?
Ein E-Mail-Postfach läuft nach dem Tod zunächst einfach weiter – und ist zugleich der wichtigste Schlüssel zu allen anderen Konten. Denn über die Funktion „Passwort vergessen” lassen sich von hier aus viele weitere Dienste auffinden und zurücksetzen. Deshalb sollte das Postfach früh gesichert werden, bevor es gelöscht wird.
Wie Sie an das Konto kommen, hängt vom Anbieter ab:
- Google / Gmail: Am einfachsten ist es, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten den Kontoinaktivität-Manager eingerichtet hat – damit lässt sich festlegen, dass nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität ausgewählte Vertrauenspersonen benachrichtigt werden oder das Konto gelöscht wird. Ohne diese Vorsorge stellen Angehörige über ein spezielles Google-Formular eine Anfrage; Google kann das Konto dann schließen oder in Einzelfällen Zugriff gewähren.
- GMX und Web.de: Diese Freemail-Konten werden nach längerer Inaktivität von selbst inaktiv. Für einen Zugriff verlangen die Anbieter in der Regel Sterbeurkunde und Erbschein sowie eine unterschriebene Erklärung; danach lässt sich das Postfach einsehen, weiterführen oder löschen.
- E-Mail-Adressen vom Provider (etwa vom Telefon- oder Internetanbieter): Sie hängen oft am Vertrag und werden nach dessen Ende nach einer Übergangsfrist abgeschaltet. Wer die Adresse behalten möchte, sollte frühzeitig nach einer Übernahme fragen.
Statt eines Erbscheins kann auch eine Vollmacht über den Tod hinaus genügen. Sie hat einen praktischen Vorteil: Wer nur mit Vollmacht handelt, muss die Erbschaft nicht annehmen und übernimmt damit auch nicht automatisch etwaige Schulden.
Was passiert im Todesfall mit dem Handy?
Beim Handy sind drei Dinge zu trennen: das Gerät, der Mobilfunkvertrag und der Zugang zu den Daten. Sie werden ganz unterschiedlich behandelt:
- Das Gerät ist ein Gegenstand und fällt als Teil des Nachlasses an die Erben. Sie dürfen darüber verfügen – behalten, weitergeben oder verwerten.
- Der Vertrag und die SIM-Karte laufen weiter und müssen gekündigt werden. Dazu genügt dem Anbieter meist die Sterbeurkunde zusammen mit Rufnummer und Kundennummer; viele Anbieter beenden den Vertrag im Todesfall kulant vorzeitig. Wer die Rufnummer behalten will, kann den Vertrag oft übernehmen. Wie das für Verträge allgemein läuft, zeigt unser Ratgeber dazu, wer im Todesfall Verträge kündigen darf.
- Der Zugang zu den Daten ist häufig das eigentliche Problem. Ist der Gerätecode unbekannt und wurde nichts in einer Cloud gesichert, verhindern Aktivierungssperre und Diebstahlschutz ein einfaches Zurücksetzen – lokale Fotos und Notizen können dann verloren sein. Vorsorglich lässt sich das umgehen: Bei Apple über den Nachlasskontakt („Digital Legacy”), der mit einem Zugriffsschlüssel und der Sterbeurkunde Zugang erhält, bei Google über den erwähnten Kontoinaktivität-Manager.
Praktischer Rat: Wenn möglich, sichern Sie Fotos, Nachrichten und Kontakte, bevor Sie das Gerät zurücksetzen oder die SIM entsorgen. Die alte SIM-Karte sollte nach der Kündigung zerstört werden.
Digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln
Der beste Zeitpunkt, den digitalen Nachlass zu ordnen, ist zu Lebzeiten – jede Stunde Vorsorge erspart den Angehörigen später Tage voller Formulare. Drei Bausteine haben sich bewährt:
- Vollmacht über den Tod hinaus. Eine schriftliche, datierte und unterschriebene Vollmacht an eine Vertrauensperson erlaubt es dieser, Konten zu verwalten und zu kündigen, ohne auf einen Erbschein warten zu müssen.
- Liste aller Online-Konten und Zugänge. Eine Übersicht der wichtigen Dienste (Zahlung, E-Mail, soziale Netzwerke, Cloud, Abos) – idealerweise mit einer verschlüsselten oder passwortgeschützten Passwortliste bzw. einem Passwortmanager mit Notfallzugang. Diese Liste gehört an einen sicheren Ort, den die Vertrauensperson kennt.
- Nachlasskontakte direkt bei den Diensten einrichten. Apple, Google und Facebook bieten eigene Funktionen (Digital Legacy, Kontoinaktivität-Manager, Nachlasskontakt), die den Zugang im Ernstfall enorm vereinfachen.
Der häufigste – und teuerste – Fehler ist das Gegenteil: gar keine Zugangsdaten zu hinterlassen. Dann können Erben Forderungen nicht prüfen, Verträge nicht kündigen und Missbrauch erst spät bemerken.
Schritt für Schritt: den digitalen Nachlass ordnen
Wer nach einem Todesfall die digitalen Konten geordnet abwickeln will, geht am besten in dieser Reihenfolge vor:
- Zugänge sichern. Zuerst Handy und E-Mail-Postfach sichern – sie sind der Schlüssel zu allem Weiteren.
- Konten auflisten. Kontoauszüge, das E-Mail-Postfach und den Browser durchsehen und alle laufenden Dienste, Abos und Abbuchungen notieren.
- Sterbeurkunden besorgen. Mehrere Exemplare bzw. Kopien einplanen – fast jeder Anbieter verlangt einen Nachweis.
- Zahlungsdienste zuerst. PayPal und ähnliche Konten melden, kündigen und Guthaben klären, damit keine Abbuchungen unbemerkt weiterlaufen.
- Soziale Netzwerke regeln. Für Facebook und Instagram Gedenkzustand oder Löschung beantragen.
- E-Mail und Verträge zuletzt. Erst wenn alle anderen Konten gefunden und geregelt sind, das Postfach schließen und den Mobilfunkvertrag kündigen.
- Bestätigungen sammeln. Jede Kündigungs- und Löschbestätigung ablegen; offene Guthaben zurückfordern.
Häufige Fehler und Irrtümer
Rund um PayPal und den digitalen Nachlass halten sich einige folgenreiche Falschannahmen:
- „Das PayPal-Konto wird nach dem Tod automatisch geschlossen.” Falsch. Es bleibt bestehen, bis jemand es aktiv kündigt – laufende Zahlungen können weitergehen.
- „Als Angehöriger darf ich einfach alles löschen.” Nur eingeschränkt. Berechtigt sind Erben und Bevollmächtigte; eine Facebook-Löschung etwa dürfen nur nahe Familienangehörige oder Nachlassverwalter beantragen.
- „Digitale Konten kann man nicht erben.” Falsch. Der BGH hat klargestellt, dass digitaler Nachlass wie analoger vererbt wird (§ 1922 BGB).
- „PayPal-Schulden sterben mit dem Konto.” Falsch. Ratenkäufe und offene Forderungen gehen auf die Erben über und müssen geprüft werden.
- „Das Guthaben ist ohnehin verloren.” Nicht unbedingt. Es wird bei der Kündigung auf Nachweis ausgezahlt.
- „Ich habe ja Zugriff aufs Handy, das reicht.” Nicht immer. Ohne Gerätecode und ohne Cloud-Sicherung können lokale Daten unwiederbringlich gesperrt sein.
Häufige Fragen zu PayPal und digitalem Nachlass im Todesfall
Wie kündige ich das PayPal-Konto einer verstorbenen Person? Sie melden PayPal den Todesfall schriftlich und reichen ein Begleitschreiben mit Angaben zum Verstorbenen, eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Kopie Ihres Ausweises ein. Ist noch Guthaben vorhanden, kommt ein Erbnachweis (Erbschein oder eröffnetes Testament) hinzu. PayPal schließt das Konto und zahlt ein etwaiges Guthaben aus.
Welche Dokumente verlangt PayPal im Todesfall? Immer: ein Begleitschreiben mit der Kündigungserklärung, eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Kopie des amtlichen Ausweises der meldenden Person. Bei Restguthaben zusätzlich einen Erbnachweis. Die eingereichten Unterlagen werden nach der Prüfung vernichtet.
Was passiert mit PayPal-Guthaben nach dem Tod? Das Guthaben verfällt nicht. Es wird auf Wunsch ausgezahlt – auf das verknüpfte Bankkonto, ein eigenes PayPal-Konto oder ein anderes nachgewiesenes Bankkonto. Wem es zusteht, richtet sich nach dem Erbrecht.
Werden bei PayPal auch Schulden vererbt? Ja. Offene Forderungen, Ratenkäufe oder „Später bezahlen”-Beträge gehen auf die Erben über (§ 1922 BGB). Forderungen, die erst nach dem Sterbedatum entstanden sein sollen, sollten Erben allerdings kritisch prüfen und nicht ungeprüft begleichen.
Wer kann einen Facebook-Account im Todesfall löschen lassen? Die dauerhafte Löschung dürfen nur ein nahes Familienmitglied oder ein Nachlassverwalter mit Berechtigungsnachweis beantragen. Den schonenderen Gedenkzustand kann dagegen jede Person beantragen, die den Tod nachweisen kann.
Wie kann ich Facebook einen Todesfall melden? Über das Meldeformular von Facebook: für den Gedenkzustand mit Profil-Link, Sterbedatum und einem Nachweis (oft genügt eine Todesanzeige), für die Löschung zusätzlich mit Sterbeurkunde und einem Nachweis der Familienzugehörigkeit oder Nachlassverwaltung.
Was passiert im Todesfall mit der E-Mail-Adresse? Das Postfach läuft zunächst weiter. Für den Zugriff verlangen Anbieter wie GMX oder Web.de meist Sterbeurkunde und Erbschein; bei Google hilft der Kontoinaktivität-Manager oder ein Anfrageformular. Weil das Postfach der Schlüssel zu vielen anderen Konten ist, sollte es zuerst gesichert und erst zuletzt gelöscht werden.
Was passiert im Todesfall mit dem Handy? Das Gerät fällt an die Erben, der Mobilfunkvertrag muss mit Sterbeurkunde gekündigt (oder übernommen) werden. Der Zugriff auf die Daten setzt oft den Gerätecode oder eine Cloud-Sicherung voraus – ohne Vorsorge (etwa Apple Digital Legacy) können lokale Daten gesperrt bleiben.
Haben Erben ein Recht auf Zugang zu Online-Konten? Ja. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass digitaler Nachlass wie analoger vererbt wird und Erben ein aktiver Zugang zum Konto zusteht (§ 1922 BGB). Anbieter dürfen dafür einen Nachweis der Berechtigung verlangen.
Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Prozesse, Formulare und Nachweisanforderungen der einzelnen Anbieter können sich ändern und sollten im Zweifel direkt beim Dienst gegengeprüft werden; bei unklaren Erbverhältnissen oder überschuldetem Nachlass hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht bzw. eine Verbraucherzentrale.