Wenn ein Angehöriger stirbt, steht neben der Trauer schnell eine sehr praktische Frage im Raum: Wer hilft eigentlich bei den Kosten? Viele Menschen sind – oder waren – Mitglied bei ver.di und hoffen, dass die Gewerkschaft im Todesfall ein Sterbegeld auszahlt. Die Erwartung ist verständlich, denn früher gab es ein gesetzliches Sterbegeld, und einige Gewerkschaften unterstützen ihre Hinterbliebenen bis heute mit einem festen Betrag.
Dieser Ratgeber klärt ehrlich, was ver.di im Todesfall tatsächlich zahlt – und weil das allein selten weiterhilft, ordnet er die Frage in das ganze Bild ein: Welche Gewerkschaften ein Sterbegeld leisten, was die Berufsgenossenschaft, die Beihilfe, die Knappschaft und eine private Sterbegeldversicherung beisteuern, und wo das Sozialamt einspringt, wenn niemand die Bestattung bezahlen kann.
Die Antwort in Kürze
Nach den vorliegenden Informationen zahlt ver.di kein eigenes Sterbegeld an die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder. Die Gewerkschaft unterstützt Angehörige stattdessen mit Beratung und Service. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Kein pauschales ver.di-Sterbegeld. Anders als bei einigen anderen Gewerkschaften ist bei ver.di keine feste Geldleistung im Todesfall bekannt. Was bleibt, ist der Mitgliederservice: Angehörige können im ersten Jahr nach dem Tod kostenfrei die Beratung nutzen und die Mitgliedschaft übernehmen.
- Andere Gewerkschaften zahlen sehr wohl. Die IG Metall etwa leistet ein nach Mitgliedsjahren gestaffeltes Sterbegeld an denjenigen, der die Bestattung bezahlt hat.
- Das gesetzliche Sterbegeld gibt es nicht mehr. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr – eine wichtige Lücke, die man kennen sollte.
- Bei einem Arbeitsunfall zahlt die Berufsgenossenschaft. Stirbt jemand infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, gibt es ein Sterbegeld von mehreren tausend Euro plus Hinterbliebenenrente.
- Die größte reale Hilfe ist meist die Vorsorge. Eine private Sterbegeldversicherung, ein Bausparvertrag, eine Lebensversicherung oder – bei Beamten – die Beamtenversorgung tragen in der Praxis den größten Teil.
- Reicht nichts davon, hilft das Sozialamt. Kann niemand die erforderliche Bestattung bezahlen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die Kosten einer einfachen, würdigen Beisetzung.
Zahlt ver.di ein Sterbegeld?
Ein festes Sterbegeld von ver.di, wie man es von manch anderer Gewerkschaft kennt, ist nicht belegt – ver.di tritt im Todesfall vor allem als Ratgeber und Servicepartner der Hinterbliebenen auf, nicht als Zahlstelle. Ob eine Gewerkschaft im Todesfall Geld auszahlt, ergibt sich immer aus ihrer Satzung. Bei ver.di findet sich dort keine allgemeine Sterbegeld-Leistung; öffentlich beworben wird eine solche Zahlung nicht.
Was ver.di den Angehörigen bietet, ist anderer Natur:
- Weiterlaufender Mitgliederservice. Angehörige eines verstorbenen Mitglieds können im ersten Jahr nach dem Tod kostenfrei auf die Beratung von ver.di zugreifen – etwa zu Fragen rund um Rente, Hinterbliebenenversorgung und Arbeitsrecht.
- Übernahme der Mitgliedschaft. Der überlebende Partner oder ein Angehöriger kann die Mitgliedschaft fortführen und so den Rechtsschutz und die Beratung behalten.
- Vergünstigte Vorsorge-Angebote. Wie viele Verbände vermittelt ver.di in Kooperation mit einem Versicherer eine Sterbegeldversicherung zu Mitglieder-Konditionen. Das ist allerdings ein privates Versicherungsprodukt und kein von der Gewerkschaft gezahltes Sterbegeld.
Wer konkret wissen möchte, ob im eigenen Fall doch eine Leistung infrage kommt, sollte direkt bei ver.di nachfragen und den Mitgliedsausweis sowie Unterlagen zur Beitragszahlung bereithalten – die Satzungsregeln sind für die Auskunft maßgeblich. Für den ersten Überblick über alles, was nach einem Sterbefall zu erledigen ist, hilft unser Ratgeber Was ist im Todesfall zu tun?.
Warum es das gesetzliche Sterbegeld nicht mehr gibt
Bis Ende 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld als Zuschuss zu den Bestattungskosten – diese Leistung wurde zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen. Das erklärt, warum heute so viele Menschen bei Gewerkschaft, Versicherung oder Amt nachfragen: Die einst selbstverständliche staatliche Beihilfe ist weggefallen, und die Lücke muss anders geschlossen werden.
Das ist mehr als eine historische Fußnote. Wer die Höhe der heutigen Bestattungskosten kennt, versteht, warum die verbliebenen Sterbegelder oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind: Eine Beerdigung in Deutschland kostet je nach Art und Region meist zwischen rund 7.000 und 13.000 Euro, im Einzelfall auch deutlich mehr. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Beerdigung?. Gemessen daran decken Gewerkschafts-Sterbegelder, die selten über 1.000 Euro liegen, nur einen kleinen Teil.
Sterbegeld anderer Gewerkschaften: IG Metall, IG BAU & Co.
Manche Gewerkschaften zahlen im Todesfall sehr wohl ein Sterbegeld – meist gestaffelt nach Mitgliedsdauer und Beitragshöhe, und in aller Regel unter 1.000 Euro. Am klarsten geregelt und gut dokumentiert ist die Leistung der IG Metall.
IG Metall. Beim Tod eines Mitglieds zahlt die IG Metall an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld, das sich nach der Dauer der Mitgliedschaft richtet: vom 15-fachen bis zum 31,5-fachen des maßgebenden Monatsbeitrags. Ein offizielles Rechenbeispiel: Wer 20 Jahre Mitglied war und rund 20 Euro Monatsbeitrag zahlte, kommt auf den höchsten Faktor und damit auf etwa 630 Euro. Wichtig sind drei Bedingungen:
- Das Geld erhält nur die Person, die die Bestattung bezahlt hat.
- Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall gestellt werden.
- Beim Tod des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin gilt die Hälfte der Sätze.
IG BAU und IG BCE. Bei der IG Bauen-Agrar-Umwelt und der IG Bergbau, Chemie, Energie ist vor allem eine Leistung bei Unfalltod bekannt: Über die im Mitgliedsbeitrag enthaltene Unfallversicherung wird an die Hinterbliebenen das 200-fache des Monatsbeitrags ausgezahlt. Unabhängig davon lohnt der Blick auf eine private Police – wann eine Unfallversicherung im Todesfall leistet, hängt an klaren Bedingungen. Ob und in welcher Höhe es bei einem natürlichen Tod ein reguläres Sterbegeld gibt, richtet sich nach der jeweiligen Satzung und lässt sich nur dort verbindlich klären.
Weitere Gewerkschaften. Auch einzelne kleinere Gewerkschaften – etwa im Bahn- oder Polizeibereich – zahlen ein Sterbegeld, das aber meist an eine lange Mitgliedschaft geknüpft und der Höhe nach begrenzt ist (oft einige hundert Euro). Die konkreten Beträge schwanken und stehen jeweils in der Satzung.
| Organisation | Leistung im Todesfall | Bedingung (typisch) |
|---|---|---|
| ver.di | kein eigenes Sterbegeld belegt; Beratung/Service | Mitgliedschaft |
| IG Metall | 15- bis 31,5-facher Monatsbeitrag (Beispiel ~630 €) | Antrag binnen 12 Monaten, an den Kostenträger der Bestattung |
| IG BAU / IG BCE | 200-facher Monatsbeitrag – v. a. bei Unfalltod | über die Mitglieder-Unfallversicherung |
| Kleinere Gewerkschaften | Sterbegeld meist einige hundert Euro | oft an lange Mitgliedschaft geknüpft |
Für die Praxis heißt das: Wer geerbt oder die Bestattung bezahlt hat, sollte immer prüfen, ob der Verstorbene Gewerkschaftsmitglied war – und dann bei der jeweiligen Gewerkschaft nach dem Sterbegeld fragen. Die Beträge sind überschaubar, aber vorhanden, und der Antrag ist meist unkompliziert.
Berufsgenossenschaft (BG): Sterbegeld bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Stirbt ein Mensch infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit, zahlt die zuständige Berufsgenossenschaft ein Sterbegeld – und zwar deutlich mehr als jede Gewerkschaft. Grundlage ist die gesetzliche Unfallversicherung (§ 64 SGB VII).
- Höhe des Sterbegeldes. Es beträgt ein Siebtel der sogenannten Bezugsgröße. Für das Jahr 2025 ergibt das rund 6.420 Euro (Bezugsgröße 44.940 Euro geteilt durch sieben). Der Wert ändert sich jährlich, weil die Bezugsgröße angepasst wird.
- Überführungskosten. Ist der Tod nicht am Wohnort eingetreten, werden zusätzlich die Kosten für die Überführung an den Ort der Bestattung erstattet.
- Hinterbliebenenrenten. Neben dem einmaligen Sterbegeld zahlt die BG laufende Witwen-, Witwer- und Waisenrenten.
Entscheidend ist die Ursache: Nur wenn der Tod mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängt, leistet die BG. Ein normaler Krankheits- oder Alterstod fällt nicht darunter. Das Sterbegeld geht an denjenigen, der die Bestattungskosten trägt. Ob solche Leistungen später steuerlich eine Rolle spielen, erläutert der Ratgeber Welche Kosten sind im Todesfall steuerlich absetzbar?.
Was zahlt die Beihilfe im Todesfall?
Für Beamte gilt eine eigene Logik: Die Beihilfe selbst zahlt seit 2004 nichts mehr für die Bestattung, dafür gibt es ein Sterbegeld aus der Beamtenversorgung. Beides wird häufig verwechselt.
- Beihilfe für Todesfall-Aufwendungen: gestrichen. Kosten für Sarg, Einsargung oder Beerdigung waren früher beihilfefähig – seit dem 1. Januar 2004 (im Bund) sind sie es nicht mehr. Die Beihilfe „ersetzt” die Bestattung also nicht.
- Was die Beihilfe noch übernimmt. Beihilfefähig bleiben die Krankheitskosten des Verstorbenen bis zum Tod. Diese Erstattung erhält, wer die Rechnungen begleicht und seine Berechtigung (etwa als Erbe) nachweist.
- Sterbegeld aus der Versorgung. Das eigentliche Sterbegeld für Beamte stammt nicht aus der Beihilfe, sondern aus dem Versorgungsrecht: Hinterbliebene erhalten in der Regel das Zweifache der monatlichen Dienst- oder Versorgungsbezüge des Verstorbenen.
Zu beachten ist, dass Bund und Länder unterschiedliche Regelungen haben. Wer in Rheinland-Pfalz, Bayern oder einem anderen Land Beamter ist, sollte die konkrete Landes-Regelung prüfen – die Grundlinie (keine Beihilfe für die Bestattung, aber Sterbegeld über die Versorgung) ist jedoch weitgehend vergleichbar. Verbindlich Auskunft gibt die zuständige Beihilfe- bzw. Versorgungsstelle.
Knappschaft und Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente und Sterbevierteljahr
Die Knappschaft-Bahn-See – wie die gesetzliche Rentenversicherung insgesamt – zahlt kein klassisches Sterbegeld, dafür aber Hinterbliebenenrenten und in den ersten Monaten eine erhöhte Zahlung, das sogenannte Sterbevierteljahr. Für viele Familien ist das die wichtigste laufende Absicherung.
- Sterbevierteljahr. In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod wird die Witwen- oder Witwerrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt – ohne Anrechnung eigenen Einkommens. Das verschafft den Hinterbliebenen finanziell Luft.
- Vorschuss möglich. Auf dieses Sterbevierteljahr lässt sich ein Vorschuss in Höhe von drei Monatsrenten als Einmalbetrag beantragen, der nicht zurückgezahlt werden muss. War der Verstorbene bei der Knappschaft-Bahn-See versichert, wird der Antrag direkt dort gestellt.
- Danach laufende Hinterbliebenenrente. Anschließend zahlt die Rentenversicherung die reguläre – niedrigere – Witwen-/Witwerrente bzw. Waisenrente.
Wichtig ist der Unterschied zwischen dem, was neu gezahlt wird, und dem, was zurückzugeben ist: Die eigene Rente des Verstorbenen für den Sterbemonat und darüber hinaus überzahlte Beträge müssen unter Umständen erstattet werden. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Wann muss die Rente im Todesfall zurückgezahlt werden?.
Sterbegeldversicherung (Debeka & Co.): die private Vorsorge
Die in der Praxis verlässlichste Geldquelle für die Bestattung ist keine Gewerkschaft und kein Amt, sondern eine privat abgeschlossene Sterbegeldversicherung – etwa bei der Debeka oder einem anderen Versicherer. Sie ist genau für diesen Zweck gemacht.
Bei der Debeka lässt sich zum Beispiel eine Versicherungssumme zwischen 1.000 und 10.000 Euro frei wählen. Im Todesfall wird die vereinbarte Summe an die begünstigte Person oder an denjenigen ausgezahlt, der die Bestattung organisiert – zuzüglich einer möglichen, aber nicht garantierten Überschussbeteiligung. Optional zahlt eine Unfall-Zusatzversicherung bei einem Unfalltod die doppelte Summe. Wichtig zum Verständnis: Was „die Debeka im Todesfall zahlt”, ist keine Sozialleistung, sondern schlicht die Auszahlung des zuvor abgeschlossenen Vertrags.
Wer nach dem Tod eines Angehörigen Unterlagen sortiert und dabei auf eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung stößt, sollte diese zügig beim Versicherer melden – von selbst zahlt keine Versicherung. Wie das abläuft und welche Fristen gelten, steht im Ratgeber Wann zahlt die Lebensversicherung im Todesfall?. Einen Überblick, was mit den übrigen Policen des Verstorbenen geschieht, gibt Was passiert mit Versicherungen im Todesfall?.
Handwerkskammer, SoVD und weitere Stellen
Rund um das Thema tauchen immer wieder weitere Anlaufstellen auf. Kurz eingeordnet:
- Handwerkskammer. Ein flächendeckendes Sterbegeld der Handwerkskammern gibt es nicht. Vereinzelt bestehen Sterbegeld- oder Unterstützungsleistungen über Innungen oder betriebliche Unterstützungskassen, nicht über die Kammer als solche. Wer im Handwerk tätig war, fragt am besten bei der Innung nach.
- SoVD und VdK. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der VdK sind keine Gewerkschaften und zahlen kein eigenes Sterbegeld. Ihre Kernleistung ist die sozialrechtliche Beratung – etwa zu Hinterbliebenenrente und Widersprüchen gegenüber Behörden. Beide vermitteln zusätzlich Sterbegeldversicherungen zu Verbandskonditionen.
- Arbeitgeber und Tarifvertrag. Manche Tarifverträge oder betriebliche Zusagen sehen ein Sterbegeld für Hinterbliebene aktiver oder ehemaliger Beschäftigter vor. Ein Blick in den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag oder eine Versorgungsordnung lohnt sich.
Sozialamt: Unterstützung bei den Bestattungskosten
Kann niemand die Bestattung bezahlen und deckt auch der Nachlass die Kosten nicht, springt das Sozialamt ein: Es übernimmt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung – die sogenannte Sozialbestattung. Das ist die letzte Sicherheitslinie, wenn keine der bisher genannten Quellen ausreicht.
Die wichtigsten Voraussetzungen und Grenzen:
- Unzumutbarkeit. Übernommen wird nur, wenn es dem Bestattungspflichtigen (meist den nächsten Angehörigen) nicht zuzumuten ist, die Kosten selbst zu tragen. Dafür gelten Einkommens- und Vermögensgrenzen.
- Nachlass zuerst. Vorhandenes Erbe, eine Sterbegeldversicherung oder andere Leistungen werden zuerst herangezogen; erst die verbleibende Lücke übernimmt das Amt.
- Nur das Erforderliche. Bezahlt wird eine einfache Beisetzung. Aufwändige Trauerfeiern, ein Grabstein oder besondere Extras gehören in der Regel nicht dazu.
- Zuständigkeit. Zuständig ist der Sozialhilfeträger am letzten Ort der Sozialhilfe, sonst am Sterbeort. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden – am besten, bevor man den Bestatter beauftragt, damit die Kostenübernahme geklärt ist.
Nicht umfasst sind dabei üblicherweise Nebenkosten der Angehörigen wie eigene Fahrkosten zur Beerdigung – § 74 SGB XII deckt die bestattungsbezogenen Kosten, nicht die persönlichen Aufwendungen der Trauergäste. Wer eine möglichst kostengünstige Beisetzung sucht, findet Anregungen im Ratgeber Was ist die günstigste Bestattung?.
Wo bekomme ich finanzielle Hilfe im Todesfall? Der Überblick
Es gibt nicht die eine Stelle, die im Todesfall zahlt – sondern mehrere, die je nach Situation infrage kommen. Diese Reihenfolge hilft, keine Quelle zu übersehen:
- Vorsorge des Verstorbenen prüfen – Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Bausparvertrag, Bankguthaben. Das ist meist der größte Posten.
- War es ein Arbeits- oder Wegeunfall bzw. eine Berufskrankheit? Dann Sterbegeld und Hinterbliebenenrente bei der Berufsgenossenschaft beantragen.
- War der Verstorbene Beamter? Dann Sterbegeld über die Versorgungsstelle klären (nicht über die Beihilfe).
- Rentenversicherung/Knappschaft – Hinterbliebenenrente und Vorschuss auf das Sterbevierteljahr beantragen.
- Gewerkschaftsmitglied? Satzungsgemäßes Sterbegeld anfragen (z. B. IG Metall) – Frist beachten.
- Arbeitgeber/Tarifvertrag auf eine Sterbegeld-Zusage prüfen.
- Reicht alles nicht? Sozialamt (§ 74 SGB XII) für die Bestattungskosten einschalten.
Ergänzend lohnt der Blick darauf, was dem überlebenden Partner ohnehin zusteht – das erklärt der Ratgeber Was bekommt der Ehepartner im Todesfall?.
Kurz erklärt: zwei oft gestellte Detailfragen
Was passiert, wenn ein Sterbegeld nicht angefordert wurde? Leistungen wie das Gewerkschafts-Sterbegeld oder der Vorschuss aufs Sterbevierteljahr werden nur auf Antrag gezahlt. Wird kein Antrag gestellt, zahlt niemand automatisch aus. Zudem gelten Fristen – bei der IG Metall etwa zwölf Monate. Wer erst spät von einer möglichen Leistung erfährt, sollte trotzdem umgehend nachfragen; manchmal ist eine Zahlung noch möglich.
Wer bekommt das Zahngold eines Verstorbenen? Nach einer Einäscherung sind Edelmetallreste zunächst herrenlos. Nach der Rechtsprechung haben die Angehörigen bzw. Erben ein vorrangiges Recht, sie sich anzueignen (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 655/13) – das Krematorium erwirbt daran kein Eigentum, solange die Angehörigen nicht darauf verzichten. Wer das Zahngold behalten möchte, sollte dies dem Krematorium ausdrücklich mitteilen.
Häufige Fragen zu Leistungen im Todesfall
Zahlt ver.di ein Sterbegeld im Todesfall? Nach den vorliegenden Informationen zahlt ver.di kein eigenes, festes Sterbegeld an Hinterbliebene. Die Gewerkschaft bietet stattdessen Beratung und Mitgliederservice – Angehörige können diesen im ersten Jahr kostenfrei nutzen und die Mitgliedschaft übernehmen. Ob im Einzelfall eine Leistung besteht, richtet sich nach der Satzung und sollte direkt bei ver.di erfragt werden.
Welche Gewerkschaft zahlt das höchste Sterbegeld? Unter den großen Gewerkschaften ist die Leistung der IG Metall am klarsten geregelt: 15- bis 31,5-facher Monatsbeitrag, im Beispiel rund 630 Euro. Bei IG BAU und IG BCE gibt es vor allem bei Unfalltod eine höhere Zahlung (200-facher Monatsbeitrag). Insgesamt liegen Gewerkschafts-Sterbegelder aber meist unter 1.000 Euro.
Was zahlt die Berufsgenossenschaft bei einem Todesfall? Bei Tod infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit zahlt die BG ein Sterbegeld in Höhe eines Siebtels der Bezugsgröße – 2025 rund 6.420 Euro – sowie Überführungskosten und laufende Hinterbliebenenrenten. Bei einem normalen Krankheits- oder Alterstod leistet die BG nicht.
Was übernimmt die Beihilfe im Todesfall? Die Beihilfe zahlt seit 2004 nichts mehr für die Bestattung selbst; Sarg und Beerdigung sind nicht beihilfefähig. Beihilfefähig bleiben die Krankheitskosten des Verstorbenen bis zum Tod. Das eigentliche Sterbegeld für Beamte kommt aus der Beamtenversorgung – meist das Zweifache der monatlichen Bezüge. Bund und Länder können abweichen.
Was zahlt die Knappschaft bei einem Todesfall? Die Knappschaft-Bahn-See zahlt kein eigenes Sterbegeld, aber Hinterbliebenenrenten. In den ersten drei Monaten wird die volle Rente des Verstorbenen als Sterbevierteljahr weitergezahlt, ohne Anrechnung eigenen Einkommens. Darauf lässt sich ein Vorschuss in Höhe von drei Monatsrenten beantragen.
Was zahlt die Debeka im Todesfall? Die Debeka zahlt aus einer abgeschlossenen Sterbegeldversicherung die vereinbarte Versicherungssumme – wählbar zwischen 1.000 und 10.000 Euro – zuzüglich einer möglichen Überschussbeteiligung. Es handelt sich um die Auszahlung eines privaten Vertrags, nicht um eine gesetzliche Leistung.
Wo bekomme ich finanzielle Hilfe bei einem Todesfall? Zuerst aus der Vorsorge des Verstorbenen (Sterbegeld-/Lebensversicherung, Guthaben). Dann je nach Fall bei der Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfall), der Beamtenversorgung (Beamte), der Rentenversicherung/Knappschaft (Hinterbliebenenrente, Sterbevierteljahr), der Gewerkschaft (Satzungs-Sterbegeld) oder über Arbeitgeber und Tarifvertrag. Reicht nichts davon, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die Kosten einer einfachen Bestattung.
Muss ich das Sterbegeld selbst beantragen? Ja. Weder Gewerkschaft noch Rentenversicherung noch Versicherer zahlen automatisch. Alle Leistungen müssen aktiv beantragt werden, oft innerhalb bestimmter Fristen. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, welche Stellen infrage kommen, und stellen Sie die Anträge rechtzeitig.
Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder sozialrechtliche Beratung. Ob und in welcher Höhe eine Leistung besteht, richtet sich nach der jeweiligen Satzung, dem Tarifvertrag oder den gesetzlichen Regelungen im Einzelfall; verbindlich Auskunft geben die jeweilige Gewerkschaft, die Berufsgenossenschaft, die Versorgungs-/Beihilfestelle, der Rentenversicherungsträger oder das Sozialamt.