Welcher Arzt bei Todesfall? Wen Sie wann rufen müssen

Ein ärztlicher Hausbesuchskoffer aus Leder, ein Stethoskop und ein Telefon auf einem hellen Holztisch neben einer ruhig brennenden Kerze – Sinnbild für den Arzt, der bei einem Todesfall zur Leichenschau gerufen wird

Wenn ein Mensch stirbt, muss als Erstes ein Arzt kommen – nicht der Bestatter und nicht das Amt. Erst die ärztliche Feststellung des Todes (die Leichenschau) macht alle weiteren Schritte möglich. Doch welchen Arzt ruft man an, und was ist, wenn es nachts oder am Wochenende passiert? Die kurze Antwort vorweg:

Bei einem Todesfall zu Hause rufen Sie den Hausarzt. Außerhalb der Sprechzeiten übernimmt der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116 117. Den Notruf 112 wählen Sie nur, wenn die Person noch leben könnte. Im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim kümmert sich der diensthabende Arzt der Einrichtung.

Dieser Ratgeber erklärt in Ruhe, welcher Arzt in welcher Situation zuständig ist, wann er kommen muss, worin sich Notarzt und Leichenschau-Arzt unterscheiden – und welche besondere Rolle der Amtsarzt nach einem Todesfall spielt.

Welcher Arzt ist bei einem Todesfall zuständig?

Zuständig ist immer ein Arzt, der den Verstorbenen persönlich untersucht – welcher, das hängt vom Ort und den Umständen des Todes ab. Die erste Leichenschau darf grundsätzlich jeder approbierte Arzt vornehmen; entscheidend ist, dass er schnell erreichbar ist und den Verstorbenen sehen kann. Die folgende Übersicht ordnet die typischen Situationen zu:

SituationWelcher ArztWie erreichen
Tod zu Hause, tagsüberHausarzt (kennt die Krankengeschichte)Praxis anrufen
Tod zu Hause, nachts/Wochenende/FeiertagÄrztlicher Bereitschaftsdienst116 117
Person könnte noch leben / UnsicherheitNotarzt / Rettungsdienst112
Tod im Krankenhaus, Hospiz oder PflegeheimDiensthabender Arzt der EinrichtungPersonal ist informiert
Unerwarteter, ungeklärter oder nicht natürlicher TodArzt vor Ort, dann ggf. RechtsmedizinerArzt schaltet die Polizei ein
Vor einer FeuerbestattungAmtsarzt, Rechtsmediziner oder Pathologe (zweite Leichenschau)organisiert der Bestatter/das Krematorium

Der Grundsatz dahinter ist einfach: Solange ein natürlicher, erwarteter Tod vorliegt, genügt ein niedergelassener oder diensthabender Arzt. Erst wenn etwas unklar bleibt, kommen weitere Fachleute ins Spiel. Einen ruhigen Gesamtüberblick über die ersten Stunden bietet unser Ratgeber was im Todesfall zu tun ist.

Welche Nummer wählen: 116 117, 112 oder Hausarzt?

Die richtige Nummer hängt davon ab, ob der Tod bereits sicher eingetreten ist. Diese drei Wege sollten Sie auseinanderhalten:

  • Hausarzt (Praxisnummer): die erste Wahl bei einem erwarteten Tod zu Hause während der Sprechzeiten. Er kann die Todesursache am besten einordnen, weil er die Vorerkrankungen kennt.
  • 116 117 – ärztlicher Bereitschaftsdienst: die bundesweite Nummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes für Zeiten, in denen die Hausarztpraxis geschlossen ist. Genau dieser Dienst übernimmt nachts und am Wochenende die Leichenschau, wenn kein akuter Notfall vorliegt.
  • 112 – Notruf/Rettungsdienst: nur, wenn Sie unsicher sind, ob die Person wirklich tot ist, oder wenn sie noch leben könnte (keine eindeutigen Todeszeichen, mögliche Atmung). Bei einem eindeutig Verstorbenen – kalt, kein Puls, keine Atmung, sichtbare Totenflecken – ist 112 in der Regel nicht der richtige Anruf.

Der häufigste Irrtum ist, im Trauerfall reflexartig 112 zu wählen. Der Rettungsdienst ist auf Lebensrettung ausgelegt; ist der Tod bereits sicher, verweist der Notarzt in der Regel an den Bereitschaftsdienst. Wen Sie darüber hinaus verständigen sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber dazu, wen man anruft, wenn jemand gestorben ist.

Wann muss der Arzt bei einem Todesfall kommen?

Der Arzt muss die Leichenschau „unverzüglich” vornehmen – also ohne schuldhaftes Zögern, sobald er verständigt wurde. Eine bundesweit einheitliche Stundenzahl gibt es nicht, denn das Bestattungsrecht ist Ländersache und in den einzelnen Bestattungsgesetzen unterschiedlich geregelt. Praktisch bedeutet „unverzüglich”: Sie müssen nicht bis zum nächsten Morgen oder bis zum Ende des Wochenendes warten – deshalb existiert der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr.

Die Pflicht, den Arzt zu rufen, liegt zunächst bei den Angehörigen. Die Bestattungsgesetze regeln dafür eine Rangfolge, wer die Leichenschau veranlassen muss:

  1. die Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben,
  2. der Inhaber der Wohnung, des Grundstücks oder der Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist,
  3. jede Person, die beim Tod zugegen war oder den Verstorbenen aufgefunden hat.

Diese Pflicht lässt sich auch dadurch erfüllen, dass man die Polizei benachrichtigt – etwa wenn niemand einen Arzt erreicht oder Zweifel an der Todesart bestehen. Wichtig ist außerdem: Bewegen Sie den Verstorbenen bis zum Eintreffen des Arztes möglichst nicht und verändern Sie die Umgebung nicht. Das ist auch für die Beurteilung wichtig, ob ein natürlicher Tod vorliegt.

Die ärztliche Leichenschau – was der Arzt vor Ort tut

Bei der Leichenschau untersucht der Arzt den Verstorbenen, stellt den Tod zweifelsfrei fest und hält seine Feststellungen in der Todesbescheinigung fest. Dazu prüft er insbesondere:

  • die sicheren Todeszeichen wie Totenflecken und Totenstarre, um den Tod eindeutig festzustellen,
  • den Todeszeitpunkt so genau wie möglich,
  • die Todesart – natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt,
  • die Todesursache als medizinische Kausalkette.

Erst nach dieser Untersuchung darf der Arzt die Todesbescheinigung – umgangssprachlich den Totenschein – ausfüllen. Er ist die Grundlage für Sterbeurkunde und Bestattung. Wer den Totenschein im Detail ausstellt, was darin steht und was er kostet, erklärt unser Ratgeber wer den Totenschein ausstellt. Die Kosten der Leichenschau werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und von den Hinterbliebenen aus dem Nachlass getragen; die Krankenkasse übernimmt sie nicht.

Notarzt oder Leichenschau-Arzt – wo ist der Unterschied?

Der Notarzt darf den Tod feststellen, führt aber meist keine vollständige Leichenschau durch – dafür ist in der Regel ein anderer Arzt zuständig. Der Grund liegt in der Aufgabe: Der Notarzt wird zur Rettung von Leben gerufen. Steht der Tod fest, fehlt ihm für die gründliche, gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau oft die Zeit, und er beschränkt sich auf eine vorläufige Todesbescheinigung.

Diese vorläufige Bescheinigung erlaubt zwar die Überführung des Verstorbenen, reicht aber nicht für Sterbeurkunde und Bestattung aus. Die endgültige, eingehende Leichenschau nimmt anschließend ein anderer Arzt vor – etwa der Hausarzt oder der Bereitschaftsarzt. In einigen Bundesländern ist ausdrücklich geregelt, dass Notärzte im Rettungsdienst nur eine vorläufige Bescheinigung ausstellen. Für Angehörige heißt das: Auch wenn der Notarzt da war, ist der ärztliche Teil damit noch nicht zwingend abgeschlossen.

Welcher Arzt kommt bei Tod im Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus?

Stirbt jemand im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim, übernimmt der diensthabende Arzt der Einrichtung die Leichenschau – Angehörige müssen selbst nichts veranlassen. Das Personal ist mit dem Ablauf vertraut, verständigt den zuständigen Arzt und informiert die Angehörigen. In einem Hospiz oder bei palliativer Versorgung zu Hause ist der Tod meist erwartet, sodass die Feststellung ruhig und geordnet abläuft.

Verstirbt ein Patient überraschend im Krankenhaus, kann es sein, dass die Klinik zunächst weitere Stellen einschaltet, bevor der Leichnam freigegeben wird. Warum in solchen Fällen mitunter sogar die Polizei hinzukommt, erläutert unser Ratgeber dazu, warum die Kripo bei einem Todesfall im Krankenhaus erscheint. Wie und wann die Klinik die Angehörigen benachrichtigt, lesen Sie außerdem hier: wann das Krankenhaus anruft, wenn jemand stirbt.

Ungeklärter oder nicht natürlicher Tod: Polizei und Rechtsmediziner

Kann der Arzt keinen natürlichen Tod bestätigen, darf er die Todesbescheinigung nicht einfach als „natürlich” ausfüllen – er muss die Polizei verständigen. Kreuzt er „nicht natürlich” (etwa Unfall, Sturz, Suizid oder Fremdeinwirkung) oder „ungeklärt” an, leiten Polizei und Staatsanwaltschaft ein Todesermittlungsverfahren ein. Der Leichnam wird dann sichergestellt, und erst nach der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft geht es weiter.

In diesen Fällen kommt die Rechtsmedizin ins Spiel: Rechtsmediziner klären im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Todesumstände, gegebenenfalls durch eine Obduktion. Für Angehörige ist das zunächst belastend, aber es ist ein normales rechtsstaatliches Verfahren und kein Vorwurf. Häufig ist die Freigabe noch am selben Tag geklärt. Dass der Arzt hier so genau vorgeht, hat einen ernsten Hintergrund: Ein falsch ausgefüllter Totenschein kann für ihn strafrechtliche Folgen haben.

Was macht der Amtsarzt nach einem Todesfall?

Der Amtsarzt wird vor allem dann tätig, wenn ein Verstorbener eingeäschert werden soll: Vor jeder Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben – in allen Bundesländern außer Bayern. Durchgeführt wird sie von einem Arzt des Gesundheitsamtes (Amtsarzt), einem Rechtsmediziner oder einem Pathologen; welche Fachrichtung genau zuständig ist, legt das jeweilige Landesrecht fest.

Der Sinn dieser zweiten Leichenschau (auch Kremationsleichenschau genannt): Nach einer Einäscherung lässt sich der Leichnam nicht mehr untersuchen – ein möglicher nicht natürlicher Tod wäre für immer unaufklärbar. Deshalb prüft der Amtsarzt vor der Kremation noch einmal unabhängig, ob wirklich eine natürliche Todesart vorliegt. Dazu:

  • untersucht er den Verstorbenen ein zweites Mal, meist im Krematorium unmittelbar vor der Einäscherung,
  • gleicht die Angaben des erstuntersuchenden Arztes mit seinem eigenen Befund ab,
  • und meldet das Ergebnis an das zuständige Gesundheitsamt.

Angehörige müssen die zweite Leichenschau nicht gesondert beantragen – sie ist gesetzlich vorgesehen und wird über den Bestatter beziehungsweise das Krematorium organisiert. Die Gebühr dafür ist Teil der Bestattungskosten und fällt entsprechend nur bei einer Feuerbestattung an, nicht bei einer Erdbestattung.

Darüber hinaus ist das Gesundheitsamt die behördliche Anlaufstelle rund um das Bestattungswesen und bei Fragen zur Todesursache. Der Amtsarzt kann außerdem einspringen, wenn im Einzelfall kein anderer Arzt für die Leichenschau erreichbar ist – auch das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Zur Einordnung die drei Ärzte-Rollen im Überblick:

RolleWerWann
Leichenschau-Arzt (Erstarzt)jeder Arzt: Hausarzt, Bereitschaftsarzt, Notarzt, Klinikarzterste Leichenschau am Sterbe- oder Auffindeort
Amtsarzt (Gesundheitsamt)behördlicher Arztzweite Leichenschau vor der Feuerbestattung, amtsärztliche Aufgaben
RechtsmedizinerFacharzt für Rechtsmedizinbei nicht natürlichem oder ungeklärtem Tod, Obduktionen im Auftrag der Staatsanwaltschaft

Häufige Fehler von Angehörigen

Gerade in den ersten Stunden passieren einige typische Fehler – sie lassen sich leicht vermeiden:

  • Zuerst den Bestatter rufen. Der Bestatter kann erst tätig werden, wenn der Arzt den Tod festgestellt und den Totenschein ausgestellt hat. Der Arzt kommt also zuerst.
  • Reflexartig 112 wählen. Bei einem eindeutig Verstorbenen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117 (oder tagsüber der Hausarzt) der richtige Weg – 112 nur bei möglichen Lebenszeichen.
  • Den Verstorbenen bewegen oder umbetten. Bis zur Leichenschau sollte am Ort nichts verändert werden.
  • Annehmen, mit dem Notarzt sei alles erledigt. Oft folgt auf die vorläufige noch die endgültige Leichenschau durch einen anderen Arzt.

Wenn diese ersten Schritte geregelt sind, folgt der Weg zur amtlichen Sterbeurkunde. Wann Sie diese in Händen halten, erklärt unser Ratgeber zur Sterbeurkunde vom Bestatter.

Häufige Fragen: Welcher Arzt bei einem Todesfall

Welcher Arzt kommt bei einem Todesfall zu Hause? Tagsüber der Hausarzt, weil er die Krankengeschichte kennt. Außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117. Den Notruf 112 wählen Sie nur, wenn die Person noch leben könnte.

Welche Nummer rufe ich im Todesfall an – 116 117 oder 112? Bei einem sicher eingetretenen Tod die 116 117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) oder den Hausarzt. Die 112 ist nur richtig, wenn Sie unsicher sind, ob die Person wirklich tot ist, oder wenn sie noch leben könnte.

Wann muss der Arzt bei einem Todesfall kommen? Er muss die Leichenschau „unverzüglich” vornehmen, sobald er verständigt wurde. Eine bundesweite Stundenfrist gibt es nicht, weil das Bestattungsrecht Ländersache ist. Sie müssen aber nicht bis zum nächsten Werktag warten – dafür gibt es den Bereitschaftsdienst.

Darf der Notarzt den Totenschein ausstellen? Der Notarzt stellt in der Regel nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus, weil seine Aufgabe die Notfallrettung ist. Die endgültige Leichenschau nimmt danach ein anderer Arzt vor.

Was macht der Amtsarzt nach einem Todesfall? Der Amtsarzt führt vor einer Feuerbestattung die zweite Leichenschau durch – in allen Bundesländern außer Bayern. Er prüft unabhängig, ob eine natürliche Todesart vorliegt, bevor der Verstorbene eingeäschert wird, und meldet das Ergebnis dem Gesundheitsamt.

Wer muss den Arzt bei einem Todesfall rufen? Zuerst die Angehörigen, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben, dann der Inhaber der Wohnung oder Einrichtung und schließlich jede beim Tod anwesende Person. Ersatzweise kann auch die Polizei verständigt werden.

Welcher Arzt kommt bei einem Todesfall im Pflegeheim oder Krankenhaus? Der diensthabende Arzt der Einrichtung. Angehörige müssen selbst nichts veranlassen – das Personal übernimmt die Leichenschau und die Formalitäten.

Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung. Zuständigkeiten, Fristen und Abläufe rund um die Leichenschau sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt und können abweichen – im Zweifel helfen der Hausarzt, der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) oder das zuständige Gesundheitsamt weiter.