Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen oft unter Schock – und trotzdem stellt sich sofort eine sehr praktische Frage: Wen rufe ich jetzt an? Gerade wenn der Tod zu Hause und mitten in der Nacht eintritt, herrscht große Unsicherheit, ob man den Notruf wählen, die Polizei rufen oder warten soll. Die beruhigende Nachricht vorweg: Bei einem erwarteten, natürlichen Tod zu Hause rufen Sie zuerst einen Arzt – über den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116 117. Nicht die 112 und nicht die Polizei. Alles Weitere hat Zeit.
Dieser Ratgeber zeigt in Ruhe, wen Sie im Todesfall anrufen und benachrichtigen – zuerst den Arzt, dann die engsten Angehörigen, den Bestatter und in den Tagen danach die Ämter und Versicherungen. Und er erklärt, was wirklich eilt und was getrost bis zum nächsten Morgen warten kann.
Wen ruft man zuerst an, wenn jemand gestorben ist?
Der allererste Anruf gilt einem Arzt. Nur ein Arzt darf den Tod offiziell feststellen und die Todesbescheinigung – den Totenschein – ausstellen; ohne dieses Dokument geht es nicht weiter. Welche Nummer die richtige ist, hängt allein davon ab, wo und wie der Tod eintritt:
- Erwarteter, natürlicher Tod zu Hause (nach Krankheit oder im hohen Alter, die Person ist erkennbar verstorben): Rufen Sie den Hausarzt an. Ist die Praxis geschlossen – abends, nachts, am Wochenende oder Feiertag –, wählen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Ein Arzt kommt dann zur sogenannten Leichenschau ins Haus.
- Unklarer Zustand oder plötzlicher Kollaps (Sie sind nicht sicher, ob die Person wirklich tot ist, oder eine Wiederbelebung käme noch infrage): Wählen Sie den Notruf 112. Der Rettungsdienst kommt sofort.
- Tod im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz: Sie müssen niemanden anrufen – die Einrichtung übernimmt die Leichenschau und benachrichtigt Sie.
- Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod (Unfall, Sturz, Gewalt) oder ein völlig ungeklärter Tod: Wählen Sie die 112; der Arzt schaltet dann die Polizei ein. Sie selbst müssen die Polizei bei einem natürlichen Tod nicht rufen.
Bewegen Sie den Verstorbenen bis zur ärztlichen Leichenschau möglichst nicht und verändern Sie weder Lage noch Kleidung – der Arzt muss den Tod in der vorgefundenen Situation feststellen. Wer den Totenschein ausstellt und wie die Leichenschau genau abläuft, lesen Sie im Ratgeber Wer stellt den Totenschein aus?.
116 117 oder 112 – welche Nummer bei einem Todesfall?
Bei einem erwarteten natürlichen Tod ist die 116 117 richtig, nicht die 112. Die beiden Nummern haben verschiedene Aufgaben, und die Verwechslung ist der häufigste Fehler in dieser Situation:
| Nummer | Wofür | Wann im Todesfall |
|---|---|---|
| 116 117 | Ärztlicher Bereitschaftsdienst (kassenärztlicher Notdienst), bundesweit, kostenfrei, rund um die Uhr | Erwarteter, natürlicher Tod zu Hause außerhalb der Sprechzeiten – der diensthabende Arzt kommt für die Leichenschau |
| 112 | Notruf / Rettungsdienst und Notarzt | Nur wenn noch Lebenszeichen möglich sind, bei plötzlichem Kollaps oder wenn unklar ist, ob die Person tot ist |
| 110 | Polizei | Nur bei nicht natürlichem oder ungeklärtem Tod – meist schaltet der Arzt die Polizei selbst ein |
Warum das wichtig ist: Wählen Sie bei einem klaren, erwarteten Todesfall die 112, rückt der Rettungsdienst mit Notarzt an – der aber in der Regel nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellt und sich nicht um die weiteren Formalitäten kümmert. Den vollständigen Totenschein muss dann später ohnehin ein anderer Arzt ausstellen. Bei einem erwarteten natürlichen Tod genügt daher die 116 117.
Und die 122? Diese Nummer taucht bei der Suche häufig auf, ist in Deutschland aber ohne Bedeutung: 122 ist die Notrufnummer der Feuerwehr in Österreich. In Deutschland gelten 112 (Rettung/Feuerwehr) und 110 (Polizei).
Wen anrufen bei einem Todesfall in der Nacht oder am Wochenende?
Auch nachts gilt: Zuerst den Arzt über die 116 117. Danach müssen Sie in der Nacht praktisch nichts mehr regeln. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar und übernimmt die Leichenschau auch am Wochenende und an Feiertagen.
Sobald der Arzt da war und den Tod festgestellt hat, dürfen Sie durchatmen. Vieles, was sich dringend anfühlt, hat in Wahrheit keine Eile:
- Weitere Angehörige können Sie in Ruhe verständigen, sobald Sie sich dazu in der Lage fühlen – niemand muss um drei Uhr nachts geweckt werden.
- Der Bestatter muss nicht sofort kommen. Bestattungsunternehmen sind zwar 24 Stunden erreichbar, aber die Überführung muss nicht mitten in der Nacht stattfinden. Ein Verstorbener darf in den meisten Bundesländern noch rund einen halben bis ganzen Tag zu Hause bleiben. Es reicht völlig, den Bestatter am nächsten Morgen anzurufen.
- Ämter, Banken und Versicherungen haben nachts ohnehin geschlossen – all das gehört in die kommenden Werktage.
Nehmen Sie sich also die Zeit, Abschied zu nehmen. Der einzige wirklich zeitkritische Anruf in der Nacht ist der beim Arzt. Einen vollständigen Überblick über die nächsten Tage gibt der Ratgeber Was tun im Todesfall?.
Tod im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz
Stirbt jemand in einer Einrichtung, müssen Angehörige keinen Arzt und keinen Notruf anrufen – das Personal übernimmt. Ein Arzt vor Ort nimmt die Leichenschau vor und stellt den Totenschein aus, die Einrichtung meldet den Tod und benachrichtigt die Angehörigen.
Ihre Aufgabe beschränkt sich hier darauf, in Ruhe einen Bestatter zu beauftragen und die weiteren Benachrichtigungen (siehe unten) zu übernehmen. Auch hier gilt: Es besteht kein Grund zur Eile in der ersten Nacht. Klären Sie mit der Einrichtung, bis wann der Verstorbene abgeholt werden sollte – meist reicht der nächste Werktag.
Wen benachrichtigen nach dem Arzt? Die Reihenfolge
Nach der ärztlichen Leichenschau benachrichtigen Sie – der Reihe nach – die engsten Angehörigen und dann den Bestatter. Alles Weitere folgt in den nächsten Tagen. So behalten Sie den Überblick, ohne sich zu verzetteln:
- Engste Angehörige und Familie – die Menschen, die es zuerst erfahren sollten.
- Bestatter beauftragen – er übernimmt die Überführung, viele Formalitäten und meist auch den Gang zum Standesamt. In Ruhe am nächsten Werktag auswählen; Angebote dürfen Sie vergleichen. Was ein Bestattungsunternehmen alles erledigt, steht im Ratgeber Was macht ein Bestatter?.
- Arbeitgeber – der des Verstorbenen (falls berufstätig) und Ihr eigener, denn nahe Angehörige haben oft Anspruch auf Sonderurlaub.
- Standesamt am Sterbeort – für die Sterbeurkunde, die Sie für fast alles Weitere brauchen. Das läuft meist über den Bestatter; wie es abläuft, erklärt der Ratgeber zur Sterbeurkunde vom Bestatter.
- Versicherungen, Renten- und Krankenversicherung, Bank, Vermieter, Verträge – in den Tagen und Wochen danach (Details in der Tabelle unten).
Kümmern Sie sich zuerst um die Menschen und dann um die Formalitäten. Fast alle Behördengänge setzen ohnehin die Sterbeurkunde voraus – und die liegt erst nach einigen Tagen vor.
Welche Ämter, Versicherungen und Stellen müssen informiert werden?
Nach der Sterbeurkunde folgt die Runde der schriftlichen Benachrichtigungen. Manche davon sind an Fristen gebunden – vor allem Versicherungen. Die folgende Übersicht zeigt, wer informiert werden muss und wie eilig es jeweils ist:
| Wer wird benachrichtigt | Wann / Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| Lebens- und Sterbegeldversicherung | Sofort, oft binnen weniger Tage | Formlose Meldung (Telefon, E-Mail) reicht zur Fristwahrung; zu spätes Melden kann die Auszahlung gefährden |
| Unfallversicherung | Häufig binnen 48 Stunden (laut Police) | War der Tod Folge eines Unfalls – Vertragsbedingungen prüfen |
| Standesamt | Bis zum 3. Werktag nach dem Tod | Meldung meist über den Bestatter; stellt die Sterbeurkunde aus |
| Rentenversicherung / Renten-Service der Post | In den ersten Tagen | Rente wird gestoppt; für den Sterbemonat noch voll gezahlt. Ehepartner können einen Vorschuss aufs Sterbevierteljahr beantragen – Antrag innerhalb von 30 Tagen |
| Krankenkasse / Pflegekasse | Erste Woche | Bei Rentnern und Selbstständigen müssen meist die Angehörigen selbst abmelden |
| Bank / Konten | Zeitnah | Regelt Daueraufträge, Zugriff und Vollmachten – siehe Wer darf das Konto nach dem Tod auflösen? |
| Vermieter, Strom, Telefon, Abos, Rundfunkbeitrag | In den Wochen danach | Verträge kündigen oder umschreiben |
| Nachlassgericht | Nach Auffinden eines Testaments | Ein vorhandenes Testament muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden – siehe Wann meldet sich das Nachlassgericht? |
Zwei Dinge sind rechtlich besonders wichtig: Die Erbschaft können Sie innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, wenn Sie befürchten, Schulden zu erben – dazu, wer im Ernstfall haftet, informiert der Ratgeber Wer zahlt Schulden im Todesfall?. Und die Bestattung selbst ist fristgebunden: Je nach Bundesland darf sie meist frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden und muss spätestens nach etwa vier bis zehn Tagen erfolgt sein. Wann eine Beerdigung stattfindet, erklärt der Ratgeber Wann ist die Beerdigung nach dem Tod?.
Häufige Fehler – und was wirklich Eile hat
Der wichtigste Grundsatz: In der ersten Nacht eilt nur der Anruf beim Arzt. Fast alles andere hat Zeit. Diese Fehler passieren besonders oft:
- 112 statt 116 117 wählen. Bei einem erwarteten natürlichen Tod ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig, nicht der Rettungsdienst.
- Grundlos die Polizei rufen. Bei einem natürlichen Tod ist das nicht nötig; die Polizei kommt nur bei ungeklärten oder nicht natürlichen Todesfällen ins Spiel.
- Den Verstorbenen umbetten oder umkleiden, bevor der Arzt da war – bitte unbedingt vermeiden.
- Versicherungen zu spät melden und dadurch Ansprüche verlieren.
- Nachts hektisch alles regeln wollen. Bestatter, Ämter und Verwandte können warten.
Wirklich zeitkritisch sind nur: die ärztliche Leichenschau (sofort), die Meldung an Lebens- und Unfallversicherung (oft binnen 48 Stunden), die Meldung beim Standesamt (3. Werktag) und, für Ehepartner, der Vorschuss aufs Sterbevierteljahr (30 Tage). Alles Übrige darf in Ruhe geschehen.
Häufige Fragen
Wen ruft man an, wenn jemand zu Hause gestorben ist? Zuerst einen Arzt: den Hausarzt oder, außerhalb der Sprechzeiten, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Tod fest und den Totenschein aus. Die 112 wählen Sie nur, wenn unklar ist, ob die Person wirklich verstorben ist.
Wen anrufen bei einem Todesfall in der Nacht? Auch nachts den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 – er ist rund um die Uhr erreichbar. Danach müssen Sie in der Nacht nichts weiter regeln: Weitere Angehörige, der Bestatter und alle Ämter können bis zum nächsten Morgen warten.
Muss man bei einem Todesfall die Polizei rufen? Bei einem natürlichen, erwarteten Tod nicht. Die Polizei wird nur bei einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod eingeschaltet – und das übernimmt in der Regel der Arzt, nicht die Angehörigen.
Wählt man 112 oder 116 117 bei einem Todesfall? Bei einem erwarteten natürlichen Tod die 116 117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst). Die 112 ist nur richtig, wenn noch Lebenszeichen möglich sind, jemand plötzlich zusammenbricht oder unklar ist, ob die Person tot ist.
Wen muss man zuerst benachrichtigen, wenn jemand stirbt? Nach dem Arzt zuerst die engsten Angehörigen, dann den Bestatter. Ämter, Versicherungen, Bank und Arbeitgeber folgen in den nächsten Tagen – meist erst, wenn die Sterbeurkunde vorliegt.
Welche Versicherungen muss man im Todesfall informieren? Vor allem die Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherung, und zwar rasch – oft gelten Meldefristen von wenigen Tagen. Später folgen Kranken-, Pflege-, Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung. Prüfen Sie die jeweilige Police auf die genaue Frist.
Was tun, wenn jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim stirbt? Dann müssen Sie keinen Arzt und keinen Notruf rufen – die Einrichtung übernimmt die Leichenschau und benachrichtigt Sie. Sie kümmern sich anschließend in Ruhe um den Bestatter und die weiteren Benachrichtigungen.
Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder individuelle Beratung. Notrufnummern, Fristen und Zuständigkeiten – etwa die Bestattungsfristen – sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt und können abweichen. Im Zweifel helfen der Hausarzt, das Standesamt oder ein Bestatter Ihres Vertrauens weiter.