Wann Bestatter anrufen? Der richtige Zeitpunkt im Todesfall

Ruhiger heller Holztisch mit Smartphone, aufgeschlagenem Notizbuch, brennender Kerze, einer weißen Lilie in einer Vase und einer Wanduhr – Sinnbild für die Frage, wann man im Todesfall den Bestatter anruft

Wenn ein Mensch stirbt, stehen Angehörige oft unter Schock – und fragen sich sofort, wen sie jetzt anrufen müssen. Der Bestatter wird nicht als Erstes gerufen: Zuerst muss ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen, erst danach kontaktieren Sie den Bestatter. Für diesen Anruf besteht in aller Regel kein Zeitdruck – stirbt jemand nachts, genügt es meist, den Bestatter am nächsten Morgen zu benachrichtigen. Sie müssen also nicht Hals über Kopf zum Telefon greifen.

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen in Ruhe, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, ob Eile geboten ist, welche Fristen für die Überführung gelten, wie sich der Ablauf bei einem Todesfall zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder Hospiz unterscheidet und was Sie vor dem Anruf klären sollten.

Wann ruft man den Bestatter an? Die richtige Reihenfolge

Der Bestatter wird angerufen, nachdem ein Arzt den Tod festgestellt und den Totenschein ausgestellt hat – nicht davor. Nur ein Arzt darf den Tod offiziell bescheinigen, und ohne diese Todesbescheinigung darf der Bestatter den Verstorbenen nicht überführen. Die Reihenfolge ist deshalb immer dieselbe: erst der Arzt, dann der Bestatter.

Konkret gehen Sie so vor:

  1. Arzt rufen. Bei einem erwarteten Tod zu Hause den Hausarzt, außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116 117. Bei einem plötzlichen, unerwarteten Tod wählen Sie den Notruf 112.
  2. Leichenschau abwarten. Der Arzt stellt den Tod fest, führt die Leichenschau durch und stellt den Totenschein aus. Wer den Totenschein ausstellt und warum er zuerst kommt, lesen Sie in unserem Ratgeber dazu, wer den Totenschein ausstellt.
  3. Bestatter benachrichtigen. Erst jetzt rufen Sie ein Bestattungsinstitut an. Es kümmert sich um die Überführung und alle weiteren Formalitäten.

Der Arzt muss also unverzüglich gerufen werden – der Bestatter ausdrücklich nicht. Einen vollständigen Überblick über die ersten Schritte gibt unser Leitfaden dazu, was im Todesfall zu tun ist, und wer im Ernstfall überhaupt zu verständigen ist, klärt der Ratgeber wen man anruft, wenn jemand gestorben ist.

Muss ich den Bestatter sofort anrufen – auch nachts?

Nein. Es gibt keine Pflicht, den Bestatter sofort oder mitten in der Nacht anzurufen. Bestattungsinstitute sind zwar rund um die Uhr über einen Notdienst erreichbar, aber niemand verlangt von Ihnen, den Anruf noch in der Todesnacht zu erledigen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.

Stirbt ein Angehöriger nachts zu Hause, haben Sie im Wesentlichen drei Möglichkeiten:

  • Sofort anrufen und kommen lassen – wenn Sie möchten, dass der Verstorbene noch in der Nacht abgeholt wird.
  • Sofort anrufen, aber erst morgens kommen lassen – der Bestatter notiert den Fall und plant die Abholung für den nächsten Tag.
  • Erst am nächsten Morgen anrufen – in den meisten Fällen völlig ausreichend.

Wichtig zu wissen: Sie dürfen sich in Ruhe verabschieden. Es ist erlaubt und oft heilsam, noch Zeit am Sterbebett zu verbringen, bevor der Bestatter kommt. Die verbreitete Sorge, man müsse hektisch und sofort handeln, ist unbegründet – Panik ist an dieser Stelle fehl am Platz.

Wie lange darf ich mit dem Anruf warten? Die Überführungsfrist

Zeitlich begrenzt wird nicht der Anruf selbst, sondern wie lange ein Verstorbener zu Hause bleiben darf – in den meisten Bundesländern rund 36 Stunden. Danach muss der Leichnam an einen Ort mit Kühlung überführt werden, etwa in die Leichenhalle des Bestatters. Diese Frist ergibt sich aus den Bestattungsgesetzen der Länder und ist der eigentliche Grund, den Bestatter nicht endlos hinauszuzögern.

Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland:

Frist bis zur ÜberführungBundesland (Beispiele)
24 StundenBrandenburg, Sachsen
36 Stundendie meisten übrigen Bundesländer
48 StundenThüringen
keine feste StundenangabeBayern, Bremen (Kühlung/Überführung nach den Umständen)

Weil das Bestattungsrecht Ländersache ist, gilt: Verlassen Sie sich für Ihren konkreten Fall auf die Auskunft des Bestatters oder das jeweilige Landesbestattungsgesetz – die Werte oben sind eine Orientierung, keine bundesweit einheitliche Regel. In der Praxis rufen die meisten Angehörigen den Bestatter innerhalb des ersten Tages an, ganz ohne die Frist auszureizen.

Ein wichtiger Hinweis noch: Den Verstorbenen selbst zu transportieren, ist nicht erlaubt. Die Überführung darf ausschließlich ein Bestattungs- oder Überführungsunternehmen übernehmen.

Wann und wie schnell holt der Bestatter den Verstorbenen ab?

Nach Ihrem Anruf holt der Bestatter den Verstorbenen ab und bringt ihn in einen gekühlten Raum – in der Regel die Leichenhalle des Bestattungsinstituts oder eines Krematoriums. Wann genau das geschieht, hängt davon ab, was Sie mit dem Bestatter vereinbaren: sofort in der Nacht, am selben Tag oder zu einem verabredeten Termin am Folgetag.

Weil Bestatter einen Notdienst rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche anbieten, ist die Abholung grundsätzlich jederzeit möglich. Eine allgemeingültige Angabe, wie viele Minuten oder Stunden nach dem Anruf der Bestatter eintrifft, gibt es allerdings nicht – das richtet sich nach Uhrzeit, Anfahrtsweg und Absprache. Realistisch ist meist ein Zeitfenster von wenigen Stunden, wenn eine zeitnahe Abholung gewünscht ist.

Nach der Abholung wird der Verstorbene fachgerecht versorgt und gekühlt. Dort ruht er, bis alle Formalitäten geklärt sind und die eigentliche Bestattung ansteht. Wie lange es von dort bis zur Beisetzung dauert, erklärt unser Ratgeber dazu, wann die Beerdigung nach dem Tod stattfindet.

Wann den Bestatter rufen bei Tod im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz?

Stirbt jemand in einer Einrichtung, haben Sie deutlich mehr Zeit – die Klinik, das Heim oder das Hospiz kühlt den Verstorbenen, sodass Sie den Bestatter in Ruhe auswählen und erst dann anrufen können. Der unmittelbare Zeitdruck der 36-Stunden-Regel für Zuhause entfällt hier, weil die Kühlung bereits vor Ort gewährleistet ist.

Was Sie zum Sterbeort wissen sollten:

  • Krankenhaus: Der Verstorbene bleibt meist noch zwei bis drei Stunden im Zimmer, danach wird er in den Kühlraum oder die Pathologie der Klinik gebracht. Einen Bestatter müssen Sie selbst beauftragen – das Krankenhaus schreibt Ihnen keinen vor. Sie können sich für diese Entscheidung Tage Zeit lassen. Wie der Ablauf direkt nach dem Tod dort aussieht, beschreibt unser Ratgeber dazu, wann das Krankenhaus anruft, wenn jemand stirbt.
  • Pflegeheim und Hospiz: Hier bleibt oft noch mehr Zeit; der Verstorbene kann meist länger im Zimmer verbleiben, sodass sich Angehörige verabschieden können. Für die Lagerung bis zur Abholung können Einrichtungen Kosten von rund 10 bis 20 Euro pro Tag berechnen.

Bei der Abholung aus einer Einrichtung muss der beauftragte Bestatter sich legitimieren und den Bestattungsauftrag der Angehörigen nachweisen; die Todesbescheinigung (Totenschein) übergibt die Klinik in der Regel direkt an das beauftragte Bestattungsinstitut. Fragen Sie im Zweifel beim Personal nach, welche Unterlagen für die Übergabe im konkreten Fall nötig sind.

Sind Sie frei in der Wahl des Bestatters?

Ja. Angehörige sind völlig frei, welchen Bestatter sie beauftragen – weder Krankenhaus noch Pflegeheim dürfen Ihnen ein bestimmtes Institut vorschreiben. Diese freie Wahl gilt unabhängig davon, ob und welchen Bestatter eine Einrichtung „üblicherweise” ruft.

Kommt es vor, dass eine Einrichtung mangels Erreichbarkeit der Angehörigen selbst ein Unternehmen mit der Abholung beauftragt, beschränkt sich dieser Auftrag ausschließlich auf Abholung und Überführung. Alles Weitere – Sarg, Bestattungsart, Trauerfeier – bleibt Ihre Entscheidung, und Sie können jederzeit zu Ihrem Wunschbestatter wechseln. Das zuerst gerufene Unternehmen darf ohne Ihren Auftrag nichts darüber hinaus veranlassen.

Es lohnt sich deshalb, kurz innezuhalten und nicht das erstbeste Institut zu nehmen. Ein Preis- und Leistungsvergleich ist gerade beim Bestatter sinnvoll, weil die Kosten stark variieren – einen Überblick gibt unser Ratgeber dazu, wer die Bestattungskosten trägt.

Was Sie vor dem Anruf beim Bestatter vorbereiten sollten

Bevor Sie den Bestatter anrufen, sollten der Totenschein vorliegen und – falls vorhanden – die Wünsche des Verstorbenen sowie wichtige Unterlagen griffbereit sein. Zwingend nötig ist für den ersten Anruf davon nur der Totenschein; alles andere erleichtert das anschließende Gespräch, muss aber nicht sofort vollständig sein.

Hilfreich ist, wenn Sie vorab klären beziehungsweise bereitlegen:

  • Bestattungsvorsorge und letzte Wünsche: Gibt es einen Bestattungsvorsorgevertrag, eine Bestattungsverfügung oder mündlich geäußerte Wünsche (Erd- oder Feuerbestattung, bestimmter Friedhof)? Diese haben Vorrang. Welche Formen es überhaupt gibt, zeigt unser Überblick zu den Bestattungsarten in Deutschland.
  • Ausweis und Urkunden des Verstorbenen: Personalausweis oder Reisepass sowie die passenden Personenstandsurkunden – bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten zusätzlich die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Partners. Der Bestatter benötigt diese Originale, um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen; er gibt sie danach zurück. Eine vollständige Liste finden Sie im Ratgeber dazu, welche Unterlagen der Bestatter braucht.

Diese Papiere müssen für den ersten Anruf noch nicht komplett zusammengesucht sein – Sie bringen sie zum Beratungstermin mit. Sagen Sie dem Bestatter offen, wenn Ihnen etwas fehlt: Viele Institute helfen bei der Beschaffung fehlender Urkunden.

Was übernimmt der Bestatter, sobald Sie angerufen haben?

Nach Ihrem Anruf übernimmt der Bestatter die Überführung, die Beantragung der Sterbeurkunde und die Organisation der Bestattung – die Kündigung privater Verträge bleibt dagegen meist Sache der Angehörigen. Der Anruf ist also der Startpunkt, an dem ein großer Teil der Formalitäten von Ihren Schultern genommen wird.

Zum typischen Leistungsumfang gehören:

  • die Überführung des Verstorbenen und die fachgerechte Versorgung,
  • die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeorts sowie mehrere beglaubigte Ausfertigungen für Bank, Versicherungen und Ämter,
  • die Anmeldung der Bestattung bei Friedhof und – bei einer Feuerbestattung – beim Krematorium,
  • häufig die Beratung zu Bestattungsart, Sarg oder Urne und Trauerfeier.

Einen genauen Überblick über die Rollenverteilung gibt unser Ratgeber dazu, was ein Bestatter macht. Wann Sie die fertigen Urkunden in den Händen halten, lesen Sie unter wann man die Sterbeurkunde vom Bestatter bekommt. Wann für diese Leistungen die erste Zahlungsaufforderung eintrifft, erfahren Sie im Ratgeber dazu, wann die Rechnung vom Bestatter kommt.

Häufige Fragen: Wann den Bestatter anrufen?

Wann muss man den Bestatter anrufen? Nachdem ein Arzt den Tod festgestellt und den Totenschein ausgestellt hat. Der Bestatter wird also nicht als Erstes gerufen, sondern nach dem Arzt. Für den Anruf selbst besteht in der Regel kein akuter Zeitdruck – maßgeblich ist nur, dass der Verstorbene innerhalb der landesrechtlichen Frist (meist rund 36 Stunden) aus der Wohnung überführt wird.

Muss ich den Bestatter sofort in der Nacht anrufen? Nein. Bestatter haben zwar einen 24-Stunden-Notdienst, aber Sie dürfen sich Zeit lassen. Stirbt jemand nachts zu Hause, reicht es meist, den Bestatter am nächsten Morgen zu benachrichtigen. Sie können sich in Ruhe verabschieden, bevor Sie anrufen.

Wie schnell muss der Bestatter informiert werden? Es gibt keine feste Stundenfrist für den Anruf. Praktisch orientiert sich der Zeitpunkt an der Überführungsfrist: In den meisten Bundesländern darf ein Verstorbener rund 36 Stunden zu Hause bleiben (24 Stunden in Brandenburg und Sachsen, 48 Stunden in Thüringen), danach ist die Überführung durch den Bestatter nötig.

Wie lange dauert es, bis der Bestatter kommt? Das hängt von Uhrzeit, Anfahrt und Absprache ab. Weil Bestatter rund um die Uhr erreichbar sind, ist eine zeitnahe Abholung meist innerhalb weniger Stunden möglich – eine allgemeingültige Zeitangabe gibt es aber nicht. Sie legen mit dem Bestatter gemeinsam fest, ob sofort oder am nächsten Tag abgeholt wird.

Muss ich bei einem Todesfall im Krankenhaus selbst einen Bestatter rufen? Ja, die Auswahl und Beauftragung des Bestatters ist Sache der Angehörigen – das Krankenhaus schreibt keinen vor. Sie haben dabei aber viel Zeit, weil die Klinik den Verstorbenen kühlt. Der Totenschein wird in der Regel direkt an das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut übergeben.

Wohin bringt der Bestatter den Verstorbenen? In einen gekühlten Raum – üblicherweise die Leichenhalle des Bestattungsinstituts oder eines Krematoriums. Dort wird der Verstorbene versorgt und aufbewahrt, bis alle Formalitäten geklärt sind und die Bestattung stattfindet.

Bin ich an einen bestimmten Bestatter gebunden? Nein. Sie wählen den Bestatter frei. Selbst wenn eine Einrichtung mangels Erreichbarkeit zunächst ein Unternehmen für die Abholung beauftragt, beschränkt sich das auf die Überführung – Sie können jederzeit zu Ihrem Wunschbestatter wechseln.

Dieser Text bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder individuelle Beratung. Fristen zur Überführung und die genauen Abläufe sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt und können voneinander abweichen – im Zweifel geben der zuständige Bestatter oder die Behörde vor Ort verbindlich Auskunft.